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Yelp-Bewertungsfilter rechtswidrig – Auch Relexa Hotel Bellevue Hamburg erwirkt Einstweilige Verfügung

(Hamburg, 11. Dezember 2013) Eine weitere EV gegen yelp.de: Das Relexa Hotel Bellevue Hamburg hat beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen das Bewertungsportal, das unlängst qype.com geschluckt hatte, erwirkt. Yelp.de wird die Bewertung eines Hotelrestaurants untersagt, wenn der Bewertungsnote nur eine willkürliche Auswahl von Gästebewertung zugrunde gelegt wird. Dies teilten der Hoteldirektor Olaf Dierich und sein Anwalt Peter Hense mit. Vor kurzem hatte bereits ein Mediziner eine EV gegen yelp.de erwirkt.

Yelp-Skandal - Bewertungsportal zeigt nur noch negative Bewertungen
Yelp-Skandal – Bewertungsportal zeigt nur noch negative Bewertungen

Das klagende Hotel wendet sich gegen das Ausfiltern vorwiegend positiver Gästebewertungen im Zuge der Übernahme des Portals qype.com durch yelp.dcom. “Eine große Zahl von Bewertungen wurde von yelp.de willkürlich ausgesondert und damit aus der Bildung der Gesamtnote herausgerechnet”, so eine Pressemitteilung.

Sehen Sie dazu eine Ratgeber-Sendung bei HOTELIER TV:
7 Profi-Tipps zu Yelp (Englisch)
http://www.hoteliertv.net/international/filtered-yelp-reviews-7-tips-to-keep-your-yelp-reviews-from-getting-filtered-removed-unfiltered/

Nachdem das Hotel zunächst einen direkten Kontakt zu yelp.de suchte und dort jedoch per E-Mail abgewiesen wurde, entschloss sich Hoteldirektor Dierich zum Gang vor Gericht. „Alle unsere Bewertungen waren hart erarbeitet. Jetzt hat yelp.de 54 von 61 Bewertungen gefiltert und statt fünf von fünf Sternen auf qype.com haben wir nur noch 3,5 von fünf Sternen bei yelp.de. Das ist extrem geschäftsschädigend“, so Dierich.

Das Landgericht Hamburg folgte dabei der Argumentation, wonach eine unvollständige Wiedergabe von Bewertungen einer falschen Tatsachenbehauptung gleichsteht und zu untersagen sei. „Unternehmen wie Hotels und Restaurants können nicht verhindern, dass sie auf Bewertungsportalen bewertet werden. Diese Freiheit der Bewertung endet jedoch, wenn die abgegebenen Gästemeinungen willkürlich gefiltert werden und damit ein verzerrtes Gesamtbild des Unternehmens entsteht. Dieser Grundsatz gilt branchenunabhängig“, so Rechtsanwalt Peter Hense von Spirit Legal. Nach dem Hamburger Beschluss stelle sich die Frage, ob die Werbung mit Bewertungen auf yelp.de in Deutschland überhaupt noch zulässig sei, so die Pressemitteilung. In einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19. Februar 2013 (Az. I-20 U 55/12 – „eKomi“) hatte das Gericht eine Werbung mit Bewertungsportalen als irreführend und damit wettbewerbswidrig angesehen, wenn Bewertungen von Kunden nicht sofort ungefiltert veröffentlicht werden.

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