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Was tun bei Chlorgas-Austritt im Hotel-Schwimmbad?

Schwimmbadtechnik(Rüsselsheim, 30. März 2015) Katastrophe im Kurhotel: In Bad Füssing kam es Ende vergangener Woche zu einem größeren Chlorgas-Austritt im Hotel-eigenen Schwimmbad – ein Gast verstarb, etliche andere Hotelgäste und Mitarbeiter wurden verletzt. Die genaue Ursache für den Austritt des gefährlichen Chlorgases ist noch nicht klar. Beim Umgang mit dem Gefahrenstoff gelten besondere Regeln. Darauf macht auf Hotelsicherheit spezialisierte TV-Experte Ulrich Jander (www.hotelchecker.tv) aufmerksam.

Chlorgas-Unfälle kommen immer wieder in Hotel-Schwimmbädern vor. Gründe dafür sind unsachgemäßer Umgang mit den Gefahrenstoffen oder oft auch veraltete Anlagen der Schwimmbad-Technik. Jander rät zum Einbau von Chlorgas-Warngeräten. Zudem müsse man genügend Atemschutzmasken vorrätig halten.

Zu den häufigen manuellen Fehlern gehört, dass Kanister falsch an die Dosieranlage angeschlossen werden. Das kann sich Chlorgas bilden. „Wichtig ist das auch hier die zuständigen Mitarbeiter geschult und unterwiesen werden“, sagt Jander. Bei einem Chlorgas-Unfall ermittelt nicht nur die zuständige Polizei bzw. Kripo. Wenn hier Menschen zu Schaden kommen untersucht auch das Amt für Arbeitsschutz, welche Schutzmassnahmen der Unternehmer getroffen hat. Desweiteren steht dann auch noch das Haftungsrecht im Raum. Dies werde oft verdrängt, weiß Jander zu berichten. „Hier sollte man darauf achten, dass die zuständigen Mitarbeiter durch die Lieferanten der Schwimmbad-Technik regelmäßig unterwiesen werden und dies dokumentiert wird“, so der Hotelexperte.

Seit 1996 schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Unternehmer also der Betreiber des Schwimmbades gemäß dem Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsanlyse zu erstellen hat. Diese Anlagen sind auch regelmäßig zu überprüfen. Des weiteren müssen auch persönliche Schutzausrüstungen vorgehalten werden, wie Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Schürze und Atemschutzmaske. Darauf zu achten ist, so Jander, dass die richtigen Filter für die Atemschutzmasken verwendet werden und regelmäßig ausgetauscht werden. Sonst haben die Masken keine Wirkung.

„Es sollte im Hotel ein Notfallplan geben, wie ich mich verhalte bei einem Chlorgas-Unfall“, rät Jander. Darauf habe eine Ableitung zu stehen:

  • Wie gehe ich mit meinen Gästen um?
  • Bei einem Chlorgas-Unfall sind sofort alle betroffenen Bereiche zu evakuieren und die Feuerwehr zu alarmieren.
  • Wer mit Chlorgas in Berührung gekommen ist, sollte auch unverzüglich ins Krankenhaus transportiert werden um sich ärztlich behandeln zu lassen.

Kam es zu einem entsprechenden Unfall wird im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens geklärt:

  • Was haben Sie im Vorfeld für die Sicherheit getan?
  • Sind die entsprechenden Mitarbeiter im Umgang mit den technischen Anlagen unterwiesen worden? Dies muss dokumentiert werden.
  • In welchen Zustand ist die technische Ausstattung?
  • Werden die Anlagen regelmäßig gewartet?
  • Ist ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden?
  • Gibt es eine Gefährdungsanlyse?
  • Ist der Betreiber haftungsrechtlich abgesichert?