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Vulkanasche über Deutschland: Was ist für Flugreisende zu beachten

(Leipzig – 25. Mai 2011) Bereits im April 2010 waren Millionen Flugreisende von einer isländischen Vulkanaschewolke betroffen. Heute wie damals stellt sich für Tausende die Frage: Was passiert mit meinem Flugticket, wenn der Flug gestrichen oder verschoben wird?

Das Flugbuchungsportal www.fluege.de gibt einige Infos:

Bei einem Vulkanausbruch handelt es sich um “höhere Gewalt” und wird somit von der Reiserücktrittsversicherung oder einer “Ticket-Flex-Versicherung” bei einem eigenmächtigen Rücktritt nicht abgedeckt. Zurzeit (Stand: 11.15 Uhr, 25.5.2011) bieten die Lufthansa und Air Berlin bei abgesagten Flügen Kulanzleistungen an. Passagiere können bei den Gesellschaften kostenfrei stornieren oder umbuchen. Fluggäste bekommen kostenfreie Bahntickets für innerdeutsche Reisen an den Countern.

Bei Pauschalreisen können Reisende nur auf die Kulanz der Veranstalter hoffen. Hotelkosten für eine verspätete An- oder Abreise werden von den Fluggesellschaften nicht übernommen. Sollten Flugreisende im Ausland stranden, dann sollte unbedingt der Arbeitgeber informiert werden.

Fluege.de rät den Passagieren unbedingt Kontakt zu den Fluggesellschaften aufzunehmen.

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