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Unister: Erneut Einstweilige Verfügung gegen „Computerbild“ – In wesentlichen Punkten

(Leipzig/Hamburg, 15. Juli 2012) „Computerbild“ nennt es „Pressefreiheit“ – das Landgericht Leipzig sieht darin schwerwiegende Verstöße. Wesentliche Vorwürfe der Titelgeschichte der Special-Interest-Zeitschrift (Ausgabe 15/2012 vom 30. Juni) wurden nun per Einstweiliger Verfügung untersagt. „Computerbild“ darf demnach nicht mehr behaupten, „die Anzeige der noch vorhandenen Restplätze/Sitzplätze unter Bezug auf ein konkretes Angebot für einen Flug auf www.fluege.de sei frei erfunden“. Für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung setzte das Landgericht Leipzig ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro – falls dies nicht beigetrieben werden könne droht Ordnungshaft von sechs Monaten bis zwei Jahren – fest.

Dr. Konstantin Korosides, Leiter der Unister-Unternehmenskommunikation: Erneut Einstweilige Verfügung gegen "Computerbild" durchgesetzt
Dr. Konstantin Korosides, Leiter der Unister-Unternehmenskommunikation: Erneut Einstweilige Verfügung gegen “Computerbild” durchgesetzt

Die „Computerbild“-Geschichte machte mit der Schlagzeile „Das Abzock-Imperium“ auf und stütze sich auf etliche Vorwürfe, die nun teilweise eindeutig untersagt wurden. So wurde es nun vom Landgericht Leipzig verboten „mit Bezug auf Pauschalreisen auf den Potalen reisen.de und ab-in-den-urlaub.de zu behaupten/oder behaupten zu lassen, dass ‚viele Mitbewerber oft sogar günstiger als die Unister-Reiseportale sind, ohne darzulegen, dass die Online-Reiseportale ab-in-den-urlaub.de und reisen.de für den Fall, dass Kunden bei Mitbewerbern tatsächlich günstigere Preise für dieselbe Reise angeboten bekommen, die Differenz zu diesem niedrigeren Preis zu erstatten“.

Bei „Computerbild“ hatte man noch wenige Tage vor dem gerichtlichen Erlass erklärt: „Die Redaktion von ‚COMPUTER BILD’ hält die Vorwürfe zu den beschriebenen Abzockfallen aufrecht und weicht in keinem Punkt von ihrer Darstellung ab“. Nun erlitt die investigative Redaktion des IT-Fachblattes offensichtlich Schiffbruch.

Dies ist nun die zweite gerichtliche Verfügung zu dem „Computerbild“-Artikel. Untersagt wurde, in Bezug auf die Staatsanwaltschaft Leipzig wegen vermeintlicher illegaler Service-Gebühren auf fluege.de gegen den Antragssteller eingestelltes strafrechtliches Ermittlungsverfahren zu behaupten und/oder behaupten zu lassen: „Mittlerweile geht das Treiben auch der Oberstaatsanwaltschaft Dresden zu weit – sie hat die Leipziger Beamten jetzt aufgefordert, den Fall noch einmal aufzurollen.“

Die vergangene “Computerbild” durfte demnach in der bisherigen Version nicht mehr unverändert verbreitet werden, also weder an Abonnenten oder andere Empfänger verschickt, übergeben oder zugestellt werden. Der Herausgaber hielt dagegen und dementierte ein Verbot der „Computerbild“-Ausgabe. Aber: Wie das Medien-Fachblatt „Werben & Verkaufen“ berichtete, hätten sich einige von den Presse-Grossisten dazu entschieden, die betroffene Ausgabe der “Computerbild“ nicht mehr aktiv zu verbreiten.

In beiden Fällen müssen nun „Computerbild“ und der Autor Hans von der Burchard die Kosten der Verfahren tragen.

"Computerbild"-Autor Hans von der Burchard: 5 von 19 attackierten Punkten gerichtlich verboten
“Computerbild”-Autor Hans von der Burchard: 5 von 19 attackierten Punkten gerichtlich verboten

In der neuen Ausgabe erneuert „Computerbild“ (Ausgabe 16/2012, ET: 14. Juli) die Vorwürfe mit Meldungen wie dieser: „Die 18-jährige Jennifer H. und ihre Freundinnen suchten auf der Unister-Seite hotelreservierung.de eine Unterkunft in Hamburg – und buchten aufgrund einer Klickfalle ungewollt zweimal. ‚Wir mussten 405 Euro Stornogebühren zahlen. Für uns als Schülerinnen ist das sehr viel Geld.“ Der von „Computerbild“ und auch Unister-Kunden kritisierte Buchungsbutton hieß bislang recht eindeutig „Reservieren und weiter“ und wurde nun auf das unmißverständlichen „Buchen“ geändert.

Auch behauptet „Computerbild“, bis Redaktionschluss sei Unister nicht in der Lage gewesen, kritische Fragen zu seinen Geschäftspraktiken zu beantworten. Offenbar wollte man die ausführlichen Antworten von Unister-Chefsprecher Dr. Konstantin Korosides nicht abdrucken – sie liegen hottelling vor und sind hier abzurufen: http://paris.hottelling.net/2012/07/13/unister-alle-fragen-und-antworten/

Unister konnte nun fünf von 19 attackierte Punkte der „Computerbild“-Vorwürfe, darunter wesentliche, vom Gericht verbieten lassen. Die restlichen Vorwürfe sollen beim Landgericht Leipzig nach der Sommerpause im August behandelt werden.

Fraglich bleibt, auf welchen Recherchen die „Computerbild“ und der Autor Hans von der Burchard die gedruckten Vorwürfe begründet. Selbst Unister gegenüber kritisch eingestellten Branchenbeobachter fällt auf, dass Sachverhalte offenbar verdreht und überspitzt dargestellt wurden, um den Magazinartikel bis scheinbar in die letzte Haarspitze möglichst skandalös erscheinen zu lassen.