Skip to content

Unister: Alle Fragen und Antworten

(Leipzig/Hamburg, 13. Juli 2012) Da die “Computerbild” in ihrer letzten Titelstory zu Unister viele Fakten weggelassen hat und auch keine Stellungnahme von Unister zum Thema rechtzeitig eingeholt hat, stellte Unister exklusiv diesem Fachportal für Hotelmanagement hottelling die Fragen für die nächste Ausgabe der “Computerbild” vorab zur Veröffentlichung zur Verfügung. Dr. Konstantin Korosides, Leiter Unternehmenskommunikation, hatte in seiner E-Mail an die “Computerbild”-Redaktion geschrieben: “Sehr geehrter Herr von der Burchard, anbei unsere Antworten. Wir werden ab sofort Ihre Anfragen und unsere Antworten öffentlich parallel auf anderen Medienportalen zur Veröffentlichung anbieten, da wir auf Grund Ihrer suggestiven und manipulativen Fragestellungen sicherstellen möchten, dass auch wirklich nichts aus dem Zusammenhang gerissen wird.”

Frage 1 der “Computerbild”
Fluege.de erhebt bei Flugbuchungen eine Servicepauschale, die allerdings erst im letzten Buchungsschritt aufgeschlagen wird – ein Verstoß gegen in Deutschland verbindliche die EU Verordnung 1008/2008, die schon bei der Auswahl des Flugangebots volle Preiswahrheit fordert. – Wie entgegnen Sie hieraus ergebenden Vorwurf, gesetzeswidrig zu handeln?”

Antwort von Dr. Konstantin Korosides: “Dieser Vorwurf ist falsch. Das OLG Dresden war der Auffassung, dass die EU Verordnung 1008/2008 auch auf Reisevermittler anwendbar sei und die Servicepauschale als Zusatzkosten einzuordnen seien, die in stets in den Flugpreis einzupreisen sind. Wir hatten gegen diese Ansicht im Verfahren zahlreiche Argumente vorgebracht, die diese wiederlegen. Die Rechtsfragen hätten gemäß Artikel 267 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden müssen. Unter Missachtung dieser Vorlagepflicht und damit unter Verstoß gegen EU-Recht urteilte das OLG Dresden gegen Unister. Der BGH wies die sich anschließende Nichtzulassungsbeschwerde mit der Begründung zurück, der Streitwert der Angelegenheit sei zu niedrig und die Sache aufgrund des §§ 26 Nr. 8 EGZPO, 544 ZPO nicht zur Revision zuzulassen. Damit wurde ein zu Unrecht ergangenes Urteil rechtskräftig. In einem anderen vergleichbaren Verfahren hat das OLG Köln das Problem richtig erkannt und die Sache dem EuGH vorgelegt. Dieser wird hierüber noch zu entscheiden haben. Die Höhe der Servicegebühr ist darüber hinaus abhängig von den nach Auswahl des Fluges durch den Nutzer gemachten Angaben und Wünschen zu Zahlungsart und Zusatzleistungen. Somit ist es auch erst möglich nach Angabe dieser Wünsche die Servicegebühr in Ihrer korrekten Höhe auszuweisen. Dies geschieht unmittelbar und transparent vor der Buchung. Wir nehmen die Kritik aber ernst und werden zukünftig auf die unterschiedlichen Optionen und damit verbundenen Gebühren bereits in der Ergebnisliste verweisen.”

Frage 2
“Ab-in-den-Urlaub/Travel24/Reisen.de: Als einzige große Online-Büros auf dem Markt wird bei den Unister-Portalen eine Buchung bereits im ersten Schritt, noch vor Auswahl des Bezahlweges und der Reiseversicherung, ausgelöst – ohne dass das verbindliche Buchungen an dieser Stelle deutlich erkennbar ist (auch in den AGB nicht). – Warum?
Wie rechtfertigen Sie sich gegenüber dem Vorwurf, durch diese Praxis zahlreiche ungewollte Buchungen auszulösen, aber trotzdem von den Kunden das Geld für die Buchung oder in der Folge die Stornierung kassieren zu wollen?”

Dr. Konstantin Korosides: “Es mag zwar sein, dass mehrere Wettbewerber Ihrem Kunden die Entscheidung über die Zahlungsart und die Reiserücktrittsversicherung bereits vor der verbindlichen Buchung abverlangen. Unister versucht sich an dieser Stelle an anderen großen Marktteilnehmen im Online Umfeld zu orientieren. Bereits seit Jahren bieten Amazon, Ebay und andere sogenannte „1 Click Shopping“ Lösungen für ihre Kunden an. Auch Unister bietet an dieser Stelle eine vereinfachte und damit kundenfreundlichere Buchungsstrecke. So tragen unsere Kunden alle notwendigen Buchungsdaten in unser Buchungsformular ein, müssen die jeweils relevanten AGBs akzeptieren, werden über die möglichen Zahlungsarten informiert und haben dann die Möglichkeit, die Reise zu buchen. Insbesondere in der Pauschaltouristik ist noch immer die Rechnungszahlung die übliche Art und Weise der Zahlung, so dass hier in den allermeisten Fällen diese Art der Zahlung genutzt wird. Hierfür bedarf es aber keiner weiteren Informationen, da unsere Kunden nur noch überweisen müssen. Nach der Reisebuchung haben unsere Kunden dann noch einmal die Möglichkeit eine Versicherung auszuwählen und ggf. die Zahlungsweise auf eine andere Zahlart zu ändern.”

Frage 3
“Und: Warum erheben Sie bei Buchungsstornierungen, auch wenn diese seitens des Reiseveranstalters kostenlos sind, als Reisevermittler eine 100-Euro-Gebühr?”

Dr. Konstantin Korosides: “Unister hatte sich bisher in den Geschäftsbedingungen die Möglichkeit eingeräumt, Gebühren für die Bearbeitung von Stornierungen zu verlangen. Hiervon wurde tatsächlich jedoch nur auf wenigen Portalen und auch dort nur sehr selten Gebrauch gemacht. Da diese rechtlich zulässige Gebühr in der Realität kaum erhoben wurde, haben wir uns nach der in der Presse geäußerten Kritik entschlossen, auf diese auch in den Geschäftsbedingungen zu verzichten.”

Frage 4
“Über ihr Portal Partnersuche.de ist zu erfahren, dass Unister Bots (computergesteuerte Mitglieder-Profile) eingesetzt haben soll, die echte Mitglieder kontaktiert haben. Jedenfalls schien die Faktenlage hierzu überzeugend genug, dass das Landgericht Berlin Ende Dezember 2011 eine einstweilige Verfügung in dieser Sache gegen Unister erwirkt hat. Wie kommentieren Sie dies?”

Dr. Konstantin Korosides: “Ein Wettbewerber hat entsprechende Unterlassungsansprüche geltend gemacht, gegen die wir uns wehren und über die noch nicht rechtskräftig entschieden ist. Ungeachtet dessen können wir jedem Nutzer von Partnersuche.de versichern, dass wir derartige Techniken nicht verwenden. Partnersuche.de bietet seinen Kunden vielmehr ein hochwertiges Produkt, welches sich mit jedem Wettbewerber messen lassen kann.”

Frage 5
“Warum vergibt Unister Siegel eigener Portale (Geld.de, Preisvergleich.de), die stets das Urteil „sehr gut“ tragen, an eigene Internetseiten weiter, ohne auf diesen Interessenskonflikt hinzuweisen? Wo sind die Testberichte hinter diesen Siegeln einzusehen (bspw. hier zu Shopping.de und Ab-in-den-Urlaub, Siegel aus 2010/2011 zu Preis-Leistungs-Verhältnis jeweils „sehr gut“)”

Dr. Konstantin Korosides: “Shopping.de wirbt nicht mit dem von Ihnen bezeichneten Empfehlungszeichen. Preisvergleich.de vergibt auch Siegel an andere Shops. Sowohl die dahinter liegenden Bewertungsverfahren, als auch eventuelle Zusammenhänge, werden wir zukünftig veröffentlichen.”

Frage 6
“Zeigen Sie uns bitte mit entsprechenden Beweisen und Datumsangabe auf, welche – bis zum Erscheinen des Artikels gültigen und von uns aufgeführten – Abzockfallen nun dauerhaft, ersatzlos und vollständig gestrichen wurden. Für welche dieser Maßnahmen wurde wann in den letzten sieben Tagen erst noch sogenannte Splittests durchgeführt?”

Dr. Konstantin Korosides: “Von Abzockfallen kann keine Rede. Wir möchten dies noch einmal ausdrücklich zurückweisen. Wir sind an einer Vielzahl von Verbesserungen im Sinne einer besseren Verständlichkeit kritisierter Punkte dran und testen verschiedene Versionen auf deren Auswirkungen. Das direkte Kundenfeedback ist unser wichtigster Indikator hierbei. Wir werden die finalen Änderungen nach Abschluss der Test zeitnah veröffentlichen.”

Frage 7
“Informieren Sie uns bitte über die nach unserer Veröffentlichung ergriffenen Maßnahmen, die Kultur bei Unister zu ändern, Ihre Unternehmenswerte bzw. unternehmerischen Vorgaben anzupassen sowie diese intern zu kommunizieren + sicherzustellen; und welche Geschäftsmethoden zur Umsatzsteigerung Sie jetzt verbraucherfreundlicher gestaltet werden. Wie sichern Sie zudem ab, dass hier kurz- und langfristige Veränderungen vollzogen werden?”

Dr. Konstantin Korosides: “Ihre unsachliche, skandalisierte Veröffentlichung ist nicht die Grundlage, an der wir Verbesserungen an unseren Portalen ausrichten werden. Maßstab hierfür kann und wird nur das direkte Feedback unserer Kunden sein.”