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Wettbewerbszentrale

Audio-Ratgeber: Gutscheine - Oft länger gültig als gedacht (Foto: Jan Engel/fotolia.com)

Ärger mit Urlaubsgutscheinen: Ab-in-den-Urlaub.de abgemahnt

    Hamburg – Für betroffene Urlauber kam der Ärger nach der Reise. Das Reiseportal ab-in-den-urlaub.de hatte ihnen bei der Buchung einen Geldgutschein versprochen, der dann spätestens 28 Tage nach der Reise ausgezahlt werden sollte. Tatsächlich aber warten immer noch viele Kunden auf die Auszahlung des Geldes, berichtete der NDR. Verbraucherschützer kritisieren das Verhalten von Unister Travel immer wieder als irreführend. Im Zuge der NDR-Recherchen hat die Wettbewerbszentrale das Unternehmen nun abgemahnt.

    Booking.com gibt Unterlassungserklärung ab - Schluss mit dem Psychodruck "Letzte Chance" bei der Hotelbuchung

    Booking.com gibt Unterlassungserklärung ab – Schluss mit dem Psychodruck "Letzte Chance" bei der Hotelbuchung

      (Berlin, 30. September 2014) Wer hat sich nicht schon einmal bei der Buchung seines Hotelzimmers auf einem der bekannten Onlineportale unter Druck gesetzt gefühlt, wenn Sätze aufpoppen wie: „Letzte Chance! Wir haben noch ein Zimmer!“ oder „Wir haben noch vier Zimmer“ (unabhängig von der angegebenen Anzahl der Zimmer)? Das Buchungsportal booking.com hat jedenfalls nach einem entsprechenden Präzedenzfall in den Niederlanden nun auch in Deutschland Abhilfe versprechen müssen. Booking.com gab nach entsprechender Abmahnung durch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am 22. September 2014 diesbezüglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.

      booking.com: Urteil: Hotel-Ranking gekauft?

        Massig ärger bei booking.com: Das Hotelbuchungsportal soll Hotels gegen Zahlung von Provisionen bessere Positionen beim Ranking nach Gästebeliebtheit versprochen haben. Dies wurde nun in einem Urteil des Landgerichts Berlin deutlich. Die Wettbewerbszentrale hatte geklagt, da sie darin eine „grobe Täuschung“ sieht.