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Werkverträge

Neues Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit in Planung – Leiharbeiter dürfen höchstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden

    Berlin, 28. Juli 2016 – Die Bundesregierung will Leiharbeit auf ihre Kernfunktion beschränken und den Missbrauch von Werkverträgen verhindern. In dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf bezeichnet sie die Arbeitnehmerüberlassung als “etablierte Form des flexiblen Personaleinsatzes”. Sie sei aber zu oft mit Unsicherheiten für die Arbeitnehmer verbunden, die auch bei längeren Einsätzen zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden als die Stammbeschäftigten. Durch das Gesetz soll “die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert, die Stellung der Leiharbeitnehmer gestärkt und die Arbeit der Betriebsräte im Entleiherbetrieb erleichtert werden”, heißt es im Entwurf.

    Missbrauch von Werkverträgen – Petition soll neues Gesetz bringen

      (Berlin, 24. September 2014) Der Petitionsausschuss des Bundestages setzt sich für gesetzgeberische Maßnahmen im Kampf gegen den missbräuchlichen Einsatz von Werkverträgen ein. In der jüngsten Sitzung beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Ein ausdrückliches Verbot missbräuchlich abgeschlossener Werkverträge erachtet der Ausschuss hingegen als „nicht notwendig“.