Hintertürchen für Hygieneampel in der Gastronomie vorerst geschlossen – Juristischer Kampf geht weiter
(Düsseldorf, 13. März 2015) Dauerbrenner Hygiene und Sauberkeit: Das tägliche HACCP-Management treibt schon heute die Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung mächtig um. Und die Kontrollen und Anprangerungen nehmen obendrein zu. Für die umstrittene Hygieneampel, wie die in Duisburg und Bielefeld versuchsweise eingeführt wurden, gab es ein rechtliches Hintertürchen. Darauf wies Rechtsanwalt Manuel Immel aus Gummersbach in einem Gastbeitrag für die “Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht” hin. Nach Monaten wurde dieses Hintertürchen nun geschlossen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Weitergabe von Kontrollergebnissen aus der Lebensmittelüberwachung von Gaststätten an die Verbraucherzentrale NRW als rechtswidrig untersagt.