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Novellierung

Appell an EU-Staaten: Eine übereilte Einigung bei der Pauschalreiserichtlinie wird der Hotellerie großen Schaden zufügen

    (Brüssel, 03. Dezember 2014) Die EU-Mitgliedsstaaten wollen am morgigen Donnerstag im Rat für Wettbewerbsfähigkeit über einen Kompromissvorschlag der italienischen Ratspräsidentschaft zur Novellierung der Pauschalreiserichtlinie abstimmen. Als Vertreterin des Gastgewerbes in Europa ruft Hotrec den Rat auf, die Abstimmung so lange aufzuschieben, bis in der Sache praxistaugliche und ausgewogene Lösungen gefunden sind. Eine übereilte Verabschiedung des gegenwärtigen Kompromissvorschlags würde erhebliche Schäden für das Beherbergungsgewerbe in Europa verursachen. Auch bei Würdigung der unter der italienischen Ratspräsidentschaft erzielten Beratungsfortschritte wird der gegenwärtige Kompromisstext immer noch europaweit zu Schäden für die Hotellerie führen, da er die seit Jahren bekannten und adressierten Probleme der Hotellerie mit dem Kommissionsvorschlag nicht berücksichtigt.

    Hotelverband kritisiert den Kommissionsentwurf zur Novellierung der Pauschalreiserichtlinie: „Eine Pauschalreise sollte eine Reise beinhalten…“

      (Berlin, 15. November 2013) Der Bundesrat stellte nun seine Änderungsanträge zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie vor. Aus Sicht des Hotelverbandes Deutschland (IHA) besteht aber darüber hinaus noch weiterer grundsätzlicher Verbesserungsbedarf. „Eine Buchung sollte rechtlich erst dann als Pauschalreise gelten, wenn sie auch ein Transportelement einschließt“, fordert Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Auch muss der Wert der zweiten ‚touristischen Dienstleistung‘ im Paket von 20 Prozent auf 50 Prozent des Reisepreises angehoben werden, um nicht jedes Wellness-Treatment rechtlich zur Pauschalreise werden zu lassen.

      Neues Bundesmeldegesetz entlastet Gäste und Hotels gleichermaßen

        Berlin, 11. März 2013) Mit der nun erfolgten Zustimmung des Bundesrates nach vorheriger Anrufung des Vermittlungsausschusses ist das Bundesmeldegesetz zustande gekommen. Mit dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. Mai 2015 werden die derzeit geltenden Landesmeldegesetze sowie das Melderechtsrahmengesetz gleichzeitig außer Kraft gesetzt. Damit wird die im Zuge der Föderalismusreform 2006 auf den Bund übergegangene Regelungskompetenz im Bereich des Meldewesens auch bei der Hotelmeldepflicht umgesetzt.

        TV-Hotelexperte rät: Mit „Clean Card Pro“ Sauberkeit in Küchen schnell selbst testen

          (Rüsselsheim, 31. Januar 2013) Kompromisslose Sauberkeit in allen Bereichen: Jeder Gastbetrieb steht aktuell unter verschärfter Beobachtung. Staatliche Lebensmittelkontrolleure und kritische Gäste erwarten vorbildliche Hygiene – im Zweifelsfall berichten sie darüber im Internet. Anstatt sich vehement gegen diesen gesellschaftlichen Trend zu stemmen, sollten die Profi-Gastgeber die Hygienekontrolle in die eigenen Hände nehmen, rät der aus dem TV bekannte Hotel-Hygieneexperte Ulrich Jander. So rät der erfahrene Sachverständige für Gastro-Hygiene zur Einsatz der „Clean Card Pro“. So kann man in der Küche und allen anderen Bereichen, wo Lebensmittel verarbeitet werden, in 30 Sekunden feststellen, ob es für das menschliche Auge nicht sichtbare, aber zum Teil gefährliche Schmutzrückstände gibt. Mit der „Clean Card Pro“ könne man nach DIN-Norm einen schnellen Selbsttest durchführen und damit schwerwiegende Verunreinigungen feststellen, so Jander.

          Hygienekontrolle: Wer klug ist, bleibt auf der Gewinnerseite

            (Rüsselsheim, 30. Januar 2013) Die wichtigen Botschaften stehen meist zwischen den Zeilen: In zahlreichen Medienberichten über den sog. Internetpranger der Bundesländer für das Gastgewerbe war unlängst in Bayern zu lesen: Der öffentliche Druck führe durchaus zu mehr Aufmerksamkeit und Bewusstsein für Hygiene und kompromisslose Sauberkeit, wurde ein Münchner Lebensmittelkontrolleur zitiert. Bei aller Aufregung um die Web-Veröffentlichungen nach §40a LFGB: Auch trotz handwerklicher Fehler in dieser Gesetzgebung, wie jüngste aushebelnde Gerichtsurteile zeigten, werde ein richtiger Weg eingeschlagen, meint der aus dem Fernsehen bekannte und international gefragte Hotel-Hygienexperte Ulrich Jander (www.hotelchecker.tv). In punkto HACCP-Management und Travel Risk Management seien leider zu viele Hotelbetreiber etwas beratungsresistent, so Jander.

            Danke und tschüß… – Teure Weiterbildungen: Tipps für Arbeitgeber

              Weiterbildungen sind wichtig – besonders im Gastgewerbe. Gerade in Sachen F&B-Know-how, HACCP- und Hygiene-Management oder Sicherheitsfragen müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hotels und Restaurants beständig geschult werden. Für die Seminare und Lehrgänge übernimmt oft der Arbeitgeber die Kosten und stellt die Mitarbeiter dafür von der Arbeitszeit frei. „Doch immer häufiger kommt es vor, dass die gerade geschulten Mitarbeiter kurzfristig kündigen oder abgeworben werden“, berichtet Hotelberater Ulrich Jander (www.gqh-hotel.de) . Hier können sog. Rückzahlungsvereinbarungen in den Arbeitsverträgen für mehr Personal-Planungssicherheit führen.

              Checkliste: So schützen Sie Ihr Hotel vor den gefährlichen Legionellen

                Schon wieder kamen Hotelgäste zu Schaden, zu beklagen ist sogar ein Todesopfer. In einem namhaften Ferienhotel im Schwarzwald wurden die gefährlichen Legionellen im Trinkwasser festgestellt – in stark überhöhter Konzentration. Der aus dem TV bekannte „Hotelchecker“ und Hotel-Sicherheitsberater Ulrich Jander weist seit Jahren auf die Gefahren aus Wasserleitungen und Duschköpfen hin. Mit einer Checkliste kann nun jeder Hotelier seine Trinkwasserleitungen überprüfen.

                HOTELIER TV – Interview mit Hotel-Sicherheitsberater Ulrich Jander

                  Ulrich Jander ist Sicherheitsberater und Fachberater für Arbeits- und Objektschutz. Zusammen mit seiner Frau Martina leitet der die Unternehmen GQH Gesellschaft für Qualitätssicherung im Hotel und ASD Arbeitsmedizinischer & Sicherheitstechnischer Dienst. Der gelernte Bankkaufmann und Verwaltungsfach-Ingenieur ist u.a. Sachverständiger für Arbeitssicherheit, Brandrisikomanagement und Gastro-Hygiene.

                  Geprüfte Sauberkeit ist Trumpf: Hotelpark „Der Westerwald Treff“ in Oberlahr bereits zum zweiten Mal mit „Gastro Smiley“ ausgezeichnet – Gäste fragen nach Siegel für Hygiene und Hotelsicherheit

                    Ohne geprüfte Sauberkeit und Sicherheit geht es nicht mehr in der Tophotellerie: Bereits zum zweiten Mal erhielt nun der Hotelpark „Der Westerwald Treff“ in Oberlahr (www.westerwaldtreff.de) die bundesweit anerkannte Auszeichnung „Gastro Smiley“ ( www.gastro-smiley.eu). Hotelprüfer Ulrich Jander checkte die Tourismusanlage in Sachen Service, Qualität und Sicherheit sowie untersuchte die Hygiene in der Küche. Das Ergebnis: alle Kriterien wurden voll erfüllt. Der aus dem Fernsehen bekannte „Hotelchecker“ prüft jährlich hunderte Hotels. Dabei fallen 25 Prozent der Betriebe durch.

                    Neues Gesetz: Verstöße gegen Hygienebestimmungen müssen veröffentlicht werden

                      Hygieneverstöße in der Gastronomie und Hotellerie geraten ins öffentliche Licht. Mit der Novellierung des sog. Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) müssen schwerwiegende Verstöße gegen Hygienevorschriften veröffentlicht werden. Die neuen Regelungen treten am 01. September in Kraft. Darauf macht der auf Hygiene und Sicherheit spezialisierte Hotel- und Gastronomieberater Ulrich Jander aufmerksam.

                      Gastgewerbe: Mülltrennung wird ab 2015 ausgeweitet

                        Die Bundesregierung will das deutsche Abfallrecht neu ordnen und zugleich an die Abfallrahmenrichtlinie der EU anpassen. Diesem Zweck dient der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislauf-wirtschafts- und Abfallrechts. Das betrifft auch die Betriebe des Gastgewerbe. Ziel der Novelle sei insgesamt eine ”ökologisch und ökonomisch effizientere sowie verbraucherfreundlichere Ausrichtung der Abfallwirtschaft“, schreibt die Bundesregierung.

                        MPI Germany Chapters/BDO: Alles zur aktuellen Änderung im Umsatzsteuerrecht bei Messen, Kongressen und Events

                          Die Veranstaltungsindustrie denkt und arbeitet international. Ist damit auch immer mit Veränderungen und Anpassungen konfrontiert. Nicht zuletzt auch mit denen im internationalen Steuerrecht. Zu Beginn dieses Jahres wurden diverse Änderungen im Umsatzsteuerrecht eingeführt, die erheblichen Einfluss auf die Planung und Umsetzung von Veranstaltungen haben. Das MPI Germany Chapters hat sich daher in Zusammenarbeit mit der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin entschlossen, zwei praxisorientierte Seminare zum Thema Umsatzsteuer bei Messen, Kongressen und Events anzubieten.