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Endpreise

Wegweisendes Urteil des EuGH: Flugpreise müssen vollständig angegeben werden

    (Luxemburg/Berlin, 17. Januar 2015) Bei jeder Angabe von Flugpreisen sind die Endpreise anzugeben. Das hat der EuGH heute klargestellt. Art. 23 VO 1008/2008 besagt, dass die Endpreise einschließlich Steuern, Gebühren, Zuschlägen auszuweisen sind. So kann der Verbraucher die tatsächlichen Flugpreise schnell finden und die Preise vergleichen.