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Beschwerde

Bei hrs.de wird die Hotelsuche künftig nach Gästebewertungen bestimmt (Foto: Ben Chams/Fotolia.com)

HRS scheitert mit Beschwerde gegen das Bundeskartellamt – OLG Düsseldorf erklärt Paritätsklauseln von HRS für klar wettbewerbswidrig

    (Düsseldorf, 09. Januar 2015) Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf hat die Beschwerde des Hotelbuchungsportales HRS gegen die Abstellungsverfügung des Bundeskartellamtes zu seinen Meistbegünstigungsklauseln vollumfänglich abgewiesen. Mit solchen Vertragsklauseln hatte HRS seine Hotelpartner über viele Jahre beispielsweise verpflichtet, nirgendwo günstigere Zimmerraten als auf dem Online-Portal anzubieten. „Dies ist ein enorm wichtiger Baustein zur Wiedererlangung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit für die Hotellerie“, begrüßt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), den Ausgang des Prozesses.

    Was tun gegen negative Hotelbewertungen? Tipps für Hoteliers

      (Nürnberg, 23. Juli 2014) Hotelbewertungen im Internet fallen bei der Entscheidungsfindung für das Reiseziel immer stärker ins Gewicht. Rund 68 Prozent der Deutschen geben an, dass sie Online-Bewertungen lesen, bevor sie sich für ein Hotel entscheiden*. Und häufig veranlassen negative Beurteilungen der Online-Community den Buchungswilligen, sich für ein alternatives Hotel zu entscheiden. Hotel.de hat nun Hotelbewertungen der letzten zwei Jahre analysiert und kommt zu dem Ergebnis, dass sich die meisten Ärgernisse von Hotelgästen ganz einfach beheben ließen.

      Ratenparität: HRS fühlt sich unfair behandelt – Beschwerde gegen Vorgabe des Bundeskartellamtes

        (Köln/Berlin, 24. Februar 2014) Er fühlt sich unfair behandelt: HRS-Chef Tobias Ragge legte Beschwerde gegen den Entscheid des Bundeskartellamtes gegen die Ratenparität ein. Dies sagte er in einem Interview für den Berliner “Tagesspiegel”. In Groißbritannien und USA hätten Gerichte bei Klagen anders entschieden, so sein Hauptargument. Der “Sonderweg” in Deutschland benachteilige HRS gegenüber anderen Buchungsplattformen.