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Niedersachsen & Baden-Württemberg: Gastro-Rauchverbot gilt ab 1. August

Hannover/Stuttgart, 27. Juli 2007
Ab dem 1. August darf in der Gastronomie und Hotellerie in Niedersachsen und Baden-Württemberg nur noch in abgetrennten Nebenzimmern gequalmt werden. Ansonsten gilt dann ein Gastro-Rauchverbot. Bei Discotheken in Niedersachsen gilt diese Ausnahmeregelung ebenso, bei Tanzebtrieben in Baden-Württemberg hingegen ist das Rauchen generell verboten; in Biergärten, Straßencafés und Festzelten ist das Rauchen weiterhin gestattet. Bislang wurde auch ein Gastro-Rauchverbot in Bayern beschlossen. Jedes deutsche Bundesland kann ein Rauchverbot in der Gastronomie nach eigenen Regeln bestimmen, da dies unter die Länderhoheit fällt. Fach politische Lamento über Jahre hinweg hat das Thema Gastro-Rauchverbot zum einem großen Ärgernis und auch Schaden der Branche entwickeln lassen. Die zum teil unterschiedlichen Länderregelungen werden dies noch verschärfen.

Weitere Informationen zum Rauchverbot u.a. in der Gastronomie