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Mehrwertsteuersenkung: Steuersenkung gilt ausschließlich für Übernachtung

(Hamburg, 29. Dezember 2009) Ein Segen für Profi-Gastgeber: Ab 1. Januar 2010 gilt der verminderte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für „die Vermietung von Wohnräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung (unter sechs Monaten) von Fremden bereithält.“ Nutznießer sind neben Hotels auch Betreiber von Pensionen und Ferienwohnungen und Campingplätzen.

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http://www.tophotel.de/index.php?niedrige-mehrwertsteuer-nur-bei-uebernachtung