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Köln plant eine neue Bettensteuer

(Köln, 09. November 2012) Das Pendel schlägt zurück: In Köln will die Stadtverwaltung die vom Bundesverwaltungsgericht für nichtig erklärte Satzung für eine Bettensteuer so verändern, dass nicht alle eingenommenen Gelder zurück gezahlt werden müssen. Dies berichtet die „Kölnische Rundschau“. Köln hatte als erste deutsche Stadt im Oktober 2010 die Matratzen-Maut auf alle Hotelübernachtungen eingeführt und bis heute rund 19 Millionen Euro eingenommen.

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Die städtische Satzung soll nun so abgeändert werden, dass private Hotelübernachtungen weiterhin mit dieser Sonderangabe belegt werden können. Das BVerG-Urteil stellt aber die Satzung in ihrer derzeitigen Form in Gänze in Frage. Nach dem höchstrichterlichen Urteil sind Hotelübernachtungen bei Geschäftsreisen von der Bettensteuer ausgenommen. Die Entscheidung lässt aber offen, wie kommunale Verwaltungen in den Beherbergungsbetrieben die Übernachtungen zwischen Privat- und Geschäftsreisen unterscheiden und Angaben darüber überwachen sollen.

Übersicht Bettensteuer in Deutschland (Quelle: Dehoga-Bundesverband, Stand: Ende September 2012)

Nicht nur in Köln suchen kommunale Mandatsträger und Verwaltungen nach Lösungen, doch noch eine Bettensteuer erheben zu können. Hier sind wohl weitere Gerichtsverfahren und Urteile zu erwarten.