(Berlin, 06. August 2012) „Das Bundesverwaltungsgericht hat meine Argumentation in seiner Urteilsbegründung teilweise wörtlich übernommen.“ – Nicht ohne Stolz kommentiert der Kreuznacher Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stefan Huth, das Urteil aus Leipzig vom 11. Juli 2012 zur sog. „Bettensteuer“. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass Gemeinden zwar Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die aus beruflichen Gründen zwingend erforderlich sind.
Eine der Revisionsklägerinnen, die von Rechtsanwalt Huth, Verwaltungsrechtsspezialist bei Kanzler Kern Kaiser in Bad Kreuznach, vertreten wurde, betreibt ein Hotel in Bingen am Rhein. Die Stadt erhebt nach ihrer Satzung eine sog. Kulturförderabgabe für entgeltliche Übernachtungen, z. B. in Hotels und Pensionen, in ihrem Stadtgebiet. Der Normenkontrollantrag gegen die Satzung ist zunächst bei dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz erfolglos geblieben. Auf die Revision hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Oberverwal-tungsgerichts aufgehoben und die Satzung nun für unwirksam erklärt.
Die Bettensteuer ist nach Einschätzung des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga bald Geschichte. “Die Bettensteuer ist tot”, sagte der Geschäftsführer der Dehoga Nordrhein, Christoph Becker, am vergangenen Donnerstag.
Wie sein Kollege Huth ist auch Becker als Rechtsanwalt mit der Kanzlei Kanzler Kern Kaiser in Bad Kreuznach eng verbunden. In der Stadt an der Nahe hat sich eine auf überregionale und regionale Bedürfnisse zugeschnittene Rechtsanwaltskanzlei etabliert, die sich unter anderem auf die „Rund-um-Betreuung“ von Unternehmen spezialisiert hat. Dazu gehören nicht mehr nur die klassischen Fachgebiete wie Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht, sondern auch immer mehr das Verwaltungsrecht, in dem die Kanzlei inzwischen bundesweit federführend gegen die Bettensteuer kämpft. „Gerade in Zeiten knapper Kassen versucht die öffentli-che Hand verstärkt, nunmehr auch die Geschäftswelt zur Einnahmeerzielung heranzuziehen.“ Oft zu Unrecht. „Es ist immer gut, zweifelhafte Bescheide durch Verwaltungsrechtsexperten prüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Huth nach seinem großen Erfolg.
Die von Huth vertretene Revisionsklägerin kann zufrieden sein, der Gang nach Leipzig hat sich für Bürger und Unternehmen gleichermaßen gelohnt.