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Hotelpreise mit Bettensteuern: HRS verlangt Endpreise inklusive aller Steuern

(Köln, 14. Februar 2014) Marktmacher HRS stellt klar: Nur komplette Hotelzimmer-Preise „inklusive aller anwendbaren Steuern und Preiskomponenten“ dürfen in dem Buchungsportal angezeigt werden. Dazu sei man gesetzlich verpflichtet, so ein HRS-Sprecher. Für Hotels in Städten und Gemeinden mit Bettensteuer bedeutet dies: HRS muss dem Gast bei der Buchung entweder der Preis angezeigt werden, der die Bettensteuer enthält oder ein Preis ohne Bettensteuer, die dann aber auch nicht zusätzlich vor Ort kassiert werden darf, sondern vom Hotel getragen werden muss (wie andere Kostenfaktoren auch, deren Höhe bei Buchung nicht feststehen). Entscheidend sei, dass kein Gast darf vor Ort zusätzlich zur Kasse gebeten werden, so das Buchungsportal.

hrs.de

Hintergrund dieser Klarstellung ist die Auseinandersetzung zwischen A&O Hotels und HRS. Deutschlands führende Buchungsportal hatte die A&O-Häuser blind geschaltet. Man sah sich dazu gezwungen, bis sichergestellt sei, dass korrekte Endpreise in das System eingestellt würden.

Bei der Berliner Bettensteuer handelt es sich um eine sogenannte „indirekte Steuer“. Steuerschuldner ist also der Beherbergungsbetrieb, der die Steuer wiederum dem Übernachtungsgast in Rechnung stellen kann. „Bei derartigen Abgaben sind wir als Hotelportal gemäß § 1 der Preisangabenverordnung dazu verpflichtet, den Gästen den Preis inklusive aller anwendbaren Steuern und Preiskomponenten anzuzeigen. Würden wir den Preis ohne Bettensteuer angeben, das Hotel diese aber anschließend dem Gast berechnen, würden wir gegen geltende Gesetze verstoßen. So hat es in der Vergangenheit bereits gerichtliche Entscheidungen gegeben, bei denen es Portalen untersagt wurde, Preisangaben ohne Bettensteuer zuzulassen. Dabei wurden Ordnungsgelder in Höhe von 250.000 Euro angedroht, falls Zimmer weiterhin zu Preisen vermittelt werden, die die Bettensteuer nicht enthalten“, so der HRS-Sprecher.

Und weiter heißt es: „Wir verstehen, dass es für betroffene Hotels ein wirtschaftliches Risiko darstellen kann, die Steuer nicht einzupreisen und letztlich im Wege einer Mischkalkulation selbst zu tragen. Grundsätzlich sehen wir die Bettensteuer aufgrund ihrer Komplexität und schlechten Praktikabilität auch kritisch. Wir haben jedoch keine andere Wahl als uns an die geltenden Gesetze zu halten und sind nach wie vor bestrebt, das Thema partnerschaftlich zu lösen.“