Skip to content

Hotelmarketing – Datenschützer vs. Facebook-Fanpage: Hotels noch nicht betroffen

(Kiel, 09. Dezember 2011) Der Gang vor’s Gericht steht an: In Schleswig-Holstein hat nun der Leiter des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD), Thilo Weichert, die Betreiber stark gefragter Facebook-Fanpages aufgefordert, diese zu löschen. Hotels seien bislang nicht betroffen. Doch nach Erlangen der Rechtssicherheit will Weichert auch gegen Gastbetriebe vorgehen.

Bislang wurden 15 Unternehmen, Behörden sowie die IHK Lübeck vom ULD aufgefordert, die Fanpages in dem weltweit mit Abstand führenden Internet-Netzwerk aufzugeben. Als Grund führt Weichert an, dass Facebook personenbezogene Daten rechtswidrig sammele.

 

Gibt es bald neue Probleme mit Facebook-Fanpages?
Gibt es bald neue Probleme mit Facebook-Fanpages?

 

Gegen die Verfügung des ULD – die in Schleswig-Holstein rechtsverbindlich ist – kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Wird der Widerspruch vom ULD zurückgewiesen, so kann hiergegen innerhalb eines Monats Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht in Schleswig erhoben werden. Weichert rechnet selbst mit Klageverfahren.

„Wir gehen derzeit nicht gegen die Gastronomie und Hotellerie vor“, so der Datenschützer. Doch er rät den Gastbetriebe, schon jetzt etwas zu ändern und auf Präsentationen bei Facebook zu verzichten. „Jede gut gestaltete Webseite ist 20 Mal mehr wert als Facebook“, so Weichert.

Welche Auswirkungen der Rechtsstreit in Schleswig-Holstein auf die regionale Hotellerie und Gastronomie haben wird, ist nicht offen. „Nach meinen bisherigen Informationen macht Herr Weichert vor keiner Branche halt“, resümiert der Hamburger Hotelmarketing-Experte Marc O. Benkert. „Da er nicht direkt gegen Facebook vorgehen kann, versucht er Facebook dadurch zu treffen, in dem er die Zahl der Mitglieder und Webdienstanbieter reduziert, die das Social-Plugin auf ihren Seiten einsetzen. Ich gehe mal zunächst davon aus, dass er zunächst einmal trafficstarke Seiten nutzen wird.“

Jüngst hab die Kieler Landesregierung die Aussage getroffen, das sie nicht davon ausgeht das mittelständische Unternehmen (z.B. Hotels) von einem Bußgeld betroffen sind und empfiehlt die Aufnahme ihrer Social Media Aktivitäten. „Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich aber die User auf den Datenschutz bezüglich Facebook hinzuweisen. Dazu kann ein kurzer Hinweistext im Impressum hinterlegt werden. Ebenfalls kann ein Hinweis auf die Fanpage eingebunden werden“ so Benkert.

Sollte das ULD im Rechtsringen um Facebook die Oberhand behalten, würde für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe in Schleswig-Holstein Wettbewerbsnachteile entstehen. „Da wir uns im Zeitalter von Social Media bewegen und auch die Hotellerie in Teilen auf die virale Verbreitung von Inhalten setzt, wäre es natürlich auch ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Hotels aus nahegelegenen Regionen wie Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern“, sagt Benkert.