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Hotellerie in Europa droht schwerer Schaden durch Ratsvorschlag zur Pauschalreiserichtlinie

Hohe Nachzahlungen für Reiseveranstalter drohen: Hotelzimmer bei Pauschalreisen werden bei der Berechnung der Gewerbesteuer nun einbezogen

Hohe Nachzahlungen für Reiseveranstalter drohen: Hotelzimmer bei Pauschalreisen werden bei der Berechnung der Gewerbesteuer nun einbezogen(Brüssel, 23. März 2015) Der europäische Hoteliers-Dachverband Hotrec warnt vor drohendem Schaden für die europäische Hotellerie durch die anstehende Novellierung der EU-Pauschalreiserichtlinie. Den Standpunkt des Rates zur Pauschalreiserichtlinie erachte die Hotellerie als äußerst besorgniserregend, heißt es in einer Pressemitteilung. “Hotrec appelliert an den Rat, die eigene Position im Rahmen der weiteren Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu überdenken”, so das Kommuniqué.

Die Besonderheiten von Angeboten der Hotellerie würden in der vom Rat in den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament eingenommenen Position nicht hinreichend berücksichtigt. Seit jeher bieten Hotels ihren Gästen diverse Zusatzleistungen an, wie z.B. einen Taxitransfer zwischen Hotel und Flughafen, die Nutzung des hoteleigenen Wellnessbereichs, einen Fahrradverleih, Operntickets, etc. Der Ratsvorschlag deklariere nun einige dieser Angebote zur Pauschalreise, was letztlich auch nicht im Interesse des Verbrauchers sein könne.

„Sollte die neue Richtlinie diese Leistungen umfassen, müssten viele Hotels entweder den Preis für diese Angebote erhöhen oder sie gar nicht mehr anbieten. In jedem Fall sind Hotels und Verbraucher negativ betroffen“, meinte Hotrec-Generalsekretär Christian de Barrin.

Darüber hinaus sei die Definition des Rates zur neu eingeführten Kategorie der „Assisted Travel Arrangements” („Bausteinreisen“) so umfassend, dass selbst auf der Hotelwebsite gesetzte bloße Links zu lokalen kulturellen/touristischen Attraktionen erfasst seien. Dies mache die Aufrechterhaltung solcher Links für viele Hotels unmöglich. Dies sehen die Vertreter anderer touristischer Stakeholder ebenso, wie z.B. die Online Travel Agents (ETTSA), die Vergnügungsparks (IAPP), die Luftverkehrsbranche (IATA) oder der digitale Werbesektor (IAB Europe).

„Es ist eindeutig, dass der Ratstext die Realität des Hotelmarktes und die Rolle der Hotels bei der Bewerbung lokaler kultureller/touristischer Attraktionen nicht berücksichtigt. Tragfähige Lösungen sind jedoch möglich, wenn der politische Wille da ist“, fügte de Barrin zu.

Als Lösungsansatz schlägt Hotrec vor, dass Rat und Parlament sich auf folgende Punkte einigen:

  • Erhöhung des Wertes zur Bestimmung der wesentlichen Nebenleistung in Bezug auf die Definition der Pauschalreise oder Sicherstellung, dass eine – Pauschalreise dann nicht vorliegt, wenn kein Transportelement enthalten ist;
  • Auflistung der Nebenleistungen von Hotels, die nicht unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen;
  • Überprüfung der Definition „Assisted Travel Arrangement” zur Sicherstellung, dass diese nur bei einem Transfer der Daten des Verbrauchers zwischen den Händlern vorliegt.