Skip to content

Grand Elysée Hamburg klagt gegen die Bettensteuer

(Hamburg, 05. Juli 2013) Endlich tut jemand was: Das Grand Elysée Hotel in Hamburg hat nun Klage beim Finanzgericht der Hansestadt gegen die seit Jahresanfang geltende Bettensteuer eingereicht. Das Pilotverfahren wirde vom Dehoga Hamburg unterstützt.

Bettensteuer-Formel

Laut Dehoga hält das Grand Elysée diese Steuer für nicht rechtmäßig und “möchte seine Gäste davor bewahren, zukünftig bei einem Hotelbesuch anzugeben, aus welchen Gründen ein Hotel bewohnt wir”, heißt es in einer Erklärung.

Ziel der Klage ist es, die Verfassungswidrigkeit der Bettensteuer durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe feststellen zu lassen. “Aufgrund der überaus komplexen Rechtslage und des sensiblen Steueraspekts werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder Kläger noch Dehoga Hamburg weitere inhaltliche Stellungsnahmen abgeben”, heißt es.

Die Matratzenmaut gilt in Hamburg seit dem 01. Januar 2013 gestaffelt bei privat veranlassten Übernachtungen: Bei 25 Euro Übernachtungsgebühr werden 50 Cent pro Gast fällig, bei 200 Euro sind es vier Euro. Der Hamburger Senat erwartet durch die Bettensteuer Mehreinnahmen von acht bis zehn Millionen Euro, die u.a. in Kultur- und Kunstprojekte fließen sollen.