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Flugzeug-Knigge: Schlechtes Benehmen über den Wolken – Pöbeln, rauchen, trinken: Was Flugpassagiere an Bord besser vermeiden sollten

(Berlin, 26. Oktober 2012) Das Flugzeug bringt einen an die schönsten Orte der Welt. Allerdings kann der Flug dahin nicht nur wegen Luftturbulenzen schnell zum Horrortrip werden: Zügellose Liebespaare, süchtige Raucher oder betrunkene Mitreisende nerven nicht nur die anderen Passagiere, im schlimmsten Fall gefährden sie auch die Sicherheit an Bord. Flightright.de, das Verbraucherportal für Fluggastrechte, stellt die nervigsten Verhaltensweisen von Flugpassagieren vor.

Flugzeug-Knigge: Schlechtes Benehmen über den Wolken - Pöbeln, rauchen, trinken: Was Flugpassagiere an Bord besser vermeiden sollten
Flugzeug-Knigge: Schlechtes Benehmen über den Wolken – Pöbeln, rauchen, trinken: Was Flugpassagiere an Bord besser vermeiden sollten

Sex über den Wolken
Frisch verheiratet, doch der Flug in den Honeymoon scheint unerträglich lang: Einige Pärchen versuchen sich die Flugzeit mit Sex in der Bordtoilette zu versüßen. Ein britisches Pärchen suchte gleich zweimal die Toiletten für ein Schäferstündchen auf, um sich für den sogenannten Mile-High-Club zu qualifizieren – eine fiktive Vereinigung von Menschen, die in Flugzeugen Sex haben. Richter verurteilten den Mann zu einem Jahr Gefängnis, die Partnerin erhielt eine dreimonatige Bewährungsstrafe, da sich die anderen Fluggäste belästigt fühlten. Mitreisende werden sich bedanken, wenn Frischverliebte ihr Verlangen zumindest bis zur Landung zügeln.

Wem gehört eigentlich die Armlehne?
An dieser Frage scheiden sich regelmäßig die Meinungen. Hat man als Spätbucher schon das schwere Los gezogen und sitzt auf dem undankbaren Mittelplatz, muss man sich auch noch mit den anderen Reisenden um die Armlehne zanken. Großzügige Sitznachbarn verzichten auf die mittlere Armlehne – schließlich ist der Nebenmann schon genug gestraft. Außerdem ist das Risiko groß, dass sich der Benachteiligte mit ständigen Ausflügen zur Toilette rächt.

Ständige Erreichbarkeit nervt
Gerade Passagiere mit Flugangst reagieren panisch, wenn der Sitznachbar kurz vor Start noch mit dem Smartphone rumhantiert. Die Telefonfunktion von Mobiltelefonen muss während des gesamten Fluges ausgeschaltet sein. Wer sich nicht dran hält und noch unbedingt eine E-Mail an den Geschäftspartner oder eine SMS an die Daheimgebliebenen schreiben muss, riskiert neben einer saftigen Geldstrafe auch den Flugzeug-Rauswurf. Ganz zu Schweigen von den Verbalausfällen der Mitreisenden mit Flugpanik.

Die Sucht besiegen
Für Raucher sind Langstreckenflüge der Horror. Regelmäßig werden sie bei der Sicherheitskontrolle besonders sorgfältig durchsucht, da sie die Aufmerksamkeit des Security-Personals wegen ihres nervösen Verhaltens auf sich ziehen. Wer seine Sucht nicht bändigen kann und versucht, diese auf der Flugzeugtoilette zu befriedigen, dem drohen neben einer Anzeige auch ein lebenslanges Hausverbot bei der Airline. Elektro-Zigaretten sind ebenfalls keine Alternative, da diese an Bord nicht erlaubt sind. Also lieber auf andere Mittel zur Suchtbekämpfung setzen wie Nikotinpflaster oder -kaugummis.

Alkohol in Maßen
Besonders unangenehm an Bord sind betrunkene Passagiere. Wer auffällig ist und sich aggressiv verhält, kann noch vor dem Start vom Kapitän des Flugzeugs verwiesen werden, da er eine Gefahr für den Luftverkehr darstellt. Eine australische Oma musste der Airline JetConnect jetzt 18.000 australische Dollar Schadensersatz zahlen. Im betrunkenen Zustand randalierte sie während eines Flugs von Melbourne nach Wellington und verletzte Mitreisende – der Flug musste daraufhin abgebrochen werden. Generell gilt: Aufgrund des niedrigeren Luftdrucks in der Kabine wirkt Alkohol viel schneller als am Boden. Also lieber mit Zurückhaltung im Duty-Free-Shop zugreifen und an Bord ein Glas Sekt weniger ordern.

Doch nicht immer sind betrunkene Mitreisende für die Flugverspätung verantwortlich. „Startet der Flug auf Grund eines technischen Defekts später, ist die Airline dazu verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Denn sie hätte eine entsprechende Vorsorge treffen müssen, um solche Fälle zu vermeiden“, weiß Dr. Philipp Kadelbach, Rechtsexperte bei flightright.de. Wer Probleme mit der Airline hat, sollte diese noch vor Ort am Flughafen beanstanden sowie Beweise sammeln, zum Beispiel Fotos von der Abflugtafel machen und sich die Verspätung quittieren lassen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, können Passagiere zum Beispiel am Entschädigungsrechner auf www.flightright.de prüfen.

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