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Erneuter Rückschlag für Internetpranger: Berliner Bezirk muss Café von “Prangerliste” nehmen

(Berlin, 30. November 2012) Neuer Rückschlag für die amtlichen Internetpranger: Nun verbietet das Verwaltungsgericht Berlin dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg die Bewertung von Gaststätten im Internet (Urteil vom 28. November 2012, Aktenzeichen VG 14 K 79.11). Ein Café-Betreiber hatte gegen die Veröffentlichung in der von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz geführten „Liste der kontrollierten Gaststätten und Schankwirtschaften“ geklagt. Die Richter monieren, dass für die eine „schlechte Beurteilung mit Prangerwirkung“ die gesetzliche Grundlage fehle. Es spreche bereits viel dafür, dass die Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes im Lebensmittelbereich nur Warnungen vor konkreten Erzeugnissen erlaube.

hygieneampel.de

Jedenfalls dürften aber nur Informationen über festgestellte Verstöße veröffentlicht werde, nicht bloße „Zensuren“. Die praktizierte Mitteilung von Noten und Minuspunkten sei nicht aussagekräftig und diene daher nicht der Information des Verbrauchers. Für den Betrachter der Internetliste bleibe im Unklaren, welche Tatsachen sich hinter der Bewertung verbergen und ob es wirklich um Hygienemängel geht oder – wie im vorliegenden Fall – im Wesentlichen um Fragen der Betriebsorganisation.

Der Kläger betreibt in verschiedenen Bezirken vier gleichnamige Cafés. Aufgrund einer Kontrolle im Sommer 2011 wurde sein Betrieb in Tempelhof-Schöneberg im Internet mit der „aktuellen Bewertung: zufriedenstellend“ unter Erwähnung einer Minuspunktzahl erfasst. Mit seiner Klage verlangt der Kläger die Entfernung dieser Eintragung. Er macht geltend, dass die behaupteten Mängel und die Bewertung nicht nachvollziehbar seien.

Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

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