(Berlin/Brüssel, 25. Mai 2012) Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die gestrige Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zu den Interbankentgelten. Die Richter in Luxemburg haben die Klage von Master-Card auf Nichtigerklärung der Entscheidung der EU-Kommission zu diesen Gebühren abgewiesen. „Das Urteil ist ein positives Signal für den Wettbewerb im Bereich der Interbankenentgelte – und damit letztlich für den Verbraucher“, erklärt dazu
Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes. „Das ist ein wichtiger Erfolg für die Hotellerie auch in Deutschland.“
Im Dezember 2007 hatte die Kommission festgestellt, dass die innerhalb des MasterCard Kartensystems angewendeten Multilateral Interchange Fees (MIF) wettbewerbswidrig seien. Die MIF führten zu Mindesthöhen der den Händlern berechneten Kosten und seien daher eine Beschränkung des Preiswettbewerbs zu deren Lasten, so die Begründung der Kommission. Eine Effizienzsteigerung, die ihre wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen rechtfertigen könnte, sei nicht nachgewiesen. Unter Androhung eines Zwangsgeldes von 3,5 Prozent des täglichen konsolidierten Gesamtumsatzes gab die Kommission MasterCard auf, innerhalb von sechs Monaten diesen Wettbewerbsverstoß zu beenden.
Das EuG begründet seine Entscheidung wie folgt: „Da die MIF für das Funktionieren des MasterCard-Systems nicht objektiv notwendig sind, durfte die Kommission ihre Wirkungen auf den Wettbewerb selbständig und unabhängig von denen des MasterCard-Systems prüfen, mit dem sie verbunden sind. Das Gericht heißt diese Untersuchung der Auswirkungen der MIF auf den Wettbewerb ebenfalls gut, da die Kommission zu Recht zu dem Schluss gelangen konnte, dass die Händler ohne die MIF einen stärkeren Wettbewerbsdruck auf die Höhe der ihnen für die Verwendung von Zahlungskarten in Rechnung gestellten Kosten hätten ausüben können.“
Der Hotelverband hatte gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) bereits Ende 2005 auch national beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die Interbankenentgelte von MasterCard und VISA eingereicht. Die Kartellbehörde sollte nun schnellstmöglich einschreiten, heißt es beim Hotelverband.
Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des EuG steht noch zur Verfügung: MasterCard hat bereits angekündigt, in die nächsthöhere Instanz vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu ziehen. Der Hotelverband hofft, dass der EuGH der Entscheidung vom 24. Mai 2012 dann endgültige Rechtskraft zukommen lässt.