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Einheitlicher Zahlungsverkehr SEPA: Umstellung der Überweisungs- und Lastschriftverfahren – Firmen müssen aktiv werden

(Berlin, 16. Dezember 2013) Endspurt: Am 1. Februar 2014 lösen europäische Zahlungsverfahren die nationalen Verfahren ab – ohne Übergangsfrist. Nicht alle Unternehmen und Vereine sind ausreichend auf SEPA vorbereitet. Darauf weist die Bundesregierung hin.

SEPA Umstellung (Foto: Marco Laux)

Sehen Sie dazu ein Erklärvideo bei HOTELIER TV:
SEPA-Umstellung – Neue Kontodaten ab 1. Februar 2014
http://www.hoteliertv.net/weitere-tv-reports/sepa-umstellung-neue-kontodaten-ab-1-februar-2014/

Die Überweisungs- und Lastschriftverfahren im Euroraum werden vereinheitlicht. Das erleichtert den Zahlungsverkehr und macht ihn sicherer. Ab dem 1. Februar 2014 dürfen Unternehmen, Vereine und öffentliche Kassen nur noch mit SEPA arbeiten. Vor allem Firmen und Vereine, die Lastschriften einreichen, müssen sich um ihre SEPA-Umstellung aktiv kümmern.

Sie sollten sich an ihre Bank wenden und mit ihrem IT-Dienstleister besprechen, ob die Betriebssoftware modernisiert werden muss: Die neuen SEPA-Verfahren verfügen über ein spezielles Datenformat.

Derzeit werden die SEPA-Überweisungen und Lastschriften noch nicht flächendeckend genutzt. Die Umstellung wird geballt innerhalb der nächsten knapp 50 Tagen erfolgen müssen.

Täglich 60 Millionen Überweisungen und Lastschriften
“Wenn Unternehmen und Vereine bisher noch nie von SEPA gehört haben, kann es sie Anfang nächsten Jahres kalt erwischen. Denn dann drohen Liquiditätsengpässe und Kosten durch fehlerhafte Zahlungsabwicklung”, warnt Carl-Ludwig Thiele, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank.

Täglich gibt es rund 60 Millionen Überweisungen und Lastschriften im Gesamtwert von 279 Milliarden Euro. Sie dürfen dann nur noch im SEPA-Format angenommen und ausgeführt werden.

Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen
Unternehmen, Vereine und öffentliche Kassen, die Lastschriften einreichen, benötigen eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese können sie im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragen.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige, eindeutige Kennung. Sie identifiziert den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher.

Neue Kontokennung IBAN
Ab dem 1. Februar 2014 ersetzt die IBAN (International Bank Account Number) die bisherige nationale Kontokennung. Die IBAN setzt sich zusammen aus:
der Länderkennzeichnung DE (für Deutschland),

  • einer zweistelligen Prüfziffer,
  • der bisherigen Kontonummer und
  • der Bankleitzahl.

Hat ein Unternehmen mehrere Konten, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben.

Die zusätzliche Angabe des BIC entfällt bei Inlandzahlungen ab 1. Februar 2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen ab 1. Februar 2016.

SEPA – schnell, kostengünstig, sicher
SEPA-Überweisungen gibt es bereits seit 2008, SEPA. Mit der Umstellung am 1. Februar 2014 entfällt das derzeit kostenintensive Nebeneinander von inländischen Zahlungsverkehrsprodukten und SEPA-Produkten. Zahlungen in Euro innerhalb der Europäischen Union können künftig schneller und kostengünstiger durchgeführt werden.

Jeder Kontoinhaber – ob Privatperson, Unternehmen, Verein oder öffentliche Kasse – ist von der Umstellung auf SEPA betroffen. Vorteile: Sie alle können unabhängig von ihrem Sitz oder Wohnort ihren gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr steuern – effizient, sicher und einheitlich. Sie haben europaweit freie Kontowahl. Für ihre Kontoführung können sie sich das Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis in ganz Europa aussuchen.

SEPA ist auch vorteilhaft für Unternehmen, die im Internethandel aktiv sind: Sie können ihren Kunden das Überweisungs- und Lastschriftverfahren nunmehr europaweit als Zahlungsmöglichkeit anbieten – in Absprache mit ihrer Bank.