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Doch kein Boykott von HRS und hotel.de in Kempten – HRS-Raten werden erhöht

(Kempten, 28. Februar 2012) Kein Boykott, aber Preis-Nachteile für hrs.de und hotel.de: Die Hoteliers in Kempten ziehen ihre Sperrung für die beiden Buchungsportale zurück und erhöhen die eingestellten Zimmerrate um fünf bis zehn Prozent. Ursprünglich wollte die Vereinigung der Stadthotels Kempten den marktführenden Kölner Buchungsdienstleister hrs.de, zu dem mehrheitlich auch hotel.de gehört, boykottieren. Die kürzlich erfolgte Einstweilige Verfügung gegen die seit 2006 bestehende Bestpreis-Klausel veränderte aber die Ausgangslage. Der bereits verabschiedete Boykott hatte somit keine Mehrheit mehr.

Ich pfeif auf teure Buchungsportale

Folge ist nun aber, dass die meisten Hotels in der Allgäuer Stadt die bei hrs.de und hotel.de eingestellten Zimmerraten steigern werden, um die Provisionserhöhung auf 15 Prozent auszugleichen. Dies habe zur Folge, dass die Hotelpreise bei diesen Buchungsportalen höher wären als auf anderen Plattform oder auf den Webseiten der Hotels. „Wir schreiben nun alle Gäste an und bitten um direkte Buchungen über unsere Webseite“, sagte eine Sprecherin vom Hotel Peterhof Kempten.

Die Aussichten in den Auseinandersetzungen mit hrs.de und hotel.de sind wage – ab 1. März gelten neue AGB, die u.a. eine Meistbegünstigungsklausel enthalten. Damit würde der Preisdruck und eine Eingrenzung der Verfügbarkeiten noch erhöht. Nun warten nicht nur die Hoteliers in Kempten ab, wie sich Tobias Ragge, Geschäftsführer von hrs.de, entscheiden wird. Bei laufenden Gesprächen mit dem Bundeskartellamt, das die Bestpreis-Klausel offiziell abgemahnt hatte, und einem Gerichtsstreit um die durch justbook.com initiierte Einstweilige Verfügung gibt es auch Verhandlungen mit Hoteliersverbänden.

Erst kürzlich hatten die Hotels in Münster ihren Boykott von hrs.de und hotel.de verkündet. Zudem melden weitere deutsche Hotels im Diskussionsforum von hrs.de ihren Ausstieg. Hrs.de wurde kürzlich vom Bundeskartellamt wegen der seit Jahren geltenden Bestpreis-Klausel angemahnt. Diese sei eine „Gefahr für den Wettbewerb“, heißt es. Kurz darauf folgte eine vom Lastminute-Hotelvermarkter justbook.com erwirkte Einstweilige Verfügung gegen diese Klausel. Sie sei „kartellamtswidrig und nicht“, so das vorläufige Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf. Die Bestpreis-Bestimmung ist damit bis auf Weiteres ausgesetzt.