(Berlin, 12. Juli 2012) Ein guter Tag für die Hotellerie: Nach dem gestern am Spätnachmittag bekannt gewordenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, die in immer mehr Städten und Gemeinden eingeführte Bettensteuer sei teilweise verfassungswidrig, wird bereits spekuliert ob diese Zwangsabgaben rund zwei Jahre nach der ersten Einführung in Köln generell vor dem Aus stünde. Die höchstrichterliche Entscheidung besagt, dass die entsprechenden Satzungen der Stadtverwaltungen von Trier und Bingen in vollem Umfang unwirksam seien, da sie nicht zwischen privaten und beruflich bedingten Hotelübernachtungen unterscheiden.
“In der Praxis sei die geforderte Trennung kaum zu machen – zu bürokratisch, befürchten die Kommunen”, notiert dazu die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” in ihrer heutigen Ausgabe. Hinzu kommt, dass man bei zahlreichen Hotelgästen nicht erkennen kann, ob es sich um einen privaten oder aus Geschäftsgründen bedingten Hotelaufenthalt handelt (“Unmanaged Business Travel”). Die denkbare Folge wäre ein kommunal vorgeschriebene Befragung des Gastes durch die Empfangsmitarbeiter, aus welchem Grund er im Hause einchecken wolle. Wohlgemerkt mit dem augenzwinkernden Hinweis, dass man bei einer rein privaten Nächtigung leider Gottes einen Aufschlag berechnen müsse. Ob derartiges Hotelier und Gast zuzumuten wäre, könnte zu einer weiteren interessanten juristischen Beurteilung führen.
Beim Dehoga-Bundesverband sorgte das Leipziger Urteil für hörbares Aufatmen. „Wir begrüßen diese richtungsweisende Entscheidung des Gerichts“, sagte Verbandspräsident Ernst Fischer. „Die Richter sind somit unserer Argumentation gefolgt. Der Dehoga hat immer betont, dass die Bettensteuer eindeutig verfassungswidrig ist“, erklärte er. „Die Steuer hat in der Branche und bei den Gästen für große Verärgerung und Verunsicherung gesorgt. Denn die Städte haben mit dieser Steuer die sinnvolle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes konterkariert.“