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Arbeitszeugnisse nach Performance des Mitarbeiters neu gestalten – Personalberater Albrecht von Bonin im Interview

Albrecht von Bonin

Hamburg/Gelnhausen, 26. Juli 2016 – Wer nimmt noch Arbeitszeugnisse richtig ernst? Der erfahrene Personalberater Albrecht von Bonin regt nun an, die Arbeitsbeurteilungen nach der konkreten Leistung des Mitarbeiters zu gestalten. “Was war der Nutzwert des Mitarbeiters für das Unternehmen? Denn das wollen wir doch schließlich wissen, wenn wir einen Manager einstellen”, so von Bonin im Interview mit HOTELIER TV & RADIO.

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Und weiter: “Bei Zeugnissen über Führungskräfte gehört für mich zum Beispiel dazu, welche Ergebnisse ein Hoteldirektor, ein F+B Manager oder ein Director of Business Development erbracht hat. Da könnte es dann neben seinen charakterlichen und persönlichen Fähigkeiten lauten: ‘Er steigerte das Betriebsergebnis, den Umsatz, den Marktanteil etc. um X Prozent…’ Das erhöht die Aussagekraft. Wenn wir uns dann noch darauf einigen können, dass bei schwacher Performance diese konkrete Bewertung weggelassen wird, kann sich der neue Arbeitgeber ein klares Bild machen, was er vom Kandidaten zu erwarten hat.”

In den Zeugnissen sind oft blumenhafte Prosa-Texte zu finden. “Das Recht darauf ist im Gesetz verbrieft und wird immer wieder bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Kündigungsfall zitiert”, so von Bonin. Die Aussagen im Zeugnis besitzen Rechtsverbindlichkeit.