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Umfrage von holidaycheck.de: Meisten Urlauber halten nichts von Stammhotels

(Bottighofen/Schweiz, 22. Februar 2012) Die Mehrheit hält nichts von Stammhotels: 35,5 Prozent der User von holidaycheck.de wechseln lieber ihre Herbergen. Dies ist Ergebnis einer Umfrage unter 2.728 Nutzern des deutschsprachigen Bewertungsportals, das zum Burda-Konzern gehört. Öfter mal was Neues wollen 34,1 Prozent sehen. Sie kehren dennoch gerne zwei bis drei Mal in ein Hotel zurück, bis sie sich ein neues suchen.

Meisten Urlauber halten nichts von Stammhotels

Nur jeder Sechste hat der Befragung zufolge sein Stammhotel bereits gefunden: 16,8 Prozent gaben an, dass sie seit mehr als fünf Jahren in das selbe Hotel verreisen. Sie schätzen das Gefühl, in eine vertraute Umgebung zurückzukehren. Diese Gewissheit ist für weitere 7,6 Prozent immerhin erstrebenswert: Sie sind auf der Suche nach einem Ferienplatz, zu dem sie immer wieder zurückkehren können. Gefunden haben sie diesen aber noch nicht.

Bei fünf Hotelbesuchen wird es hingegen für sechs Prozent zu langweilig. Um nicht irgendwann ins Inventar des Hotels überzugehen, suchen sich diese spätestens dann eine neue Urlaubs-Bleibe.

A&O Hotels ./. holidaycheck.de – OLG Hamburg: Hotels müssen sich bewerten lassen – Niederlage für A&O

(Hamburg, 19. Januar 2012) Ein allgemeines Bewertungsverbot führe dazu, dass das Betreiben einer Hotelbewertungsplattform unmöglich gemacht werden könnte – und das sei nicht im Interesse der Allgemeinheit. Auch anonym abgegebene Kommentare stünden unter dem Schutz der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit, heißt es in einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (AZ 5 U 51/11). Damit erleidet A&O Hotels eine Niederlage im Ringen mit holidaycheck.de um Hotelbewertungen.

Dem klagenden A&O-Hostel steht somit kein Anspruch zu, generell aus dem Angebot von HolidayCheck herausgenommen zu werden. A&O-Chef Oliver Winter wollte damit eine Flut an unfairen Bewertungen verhindern. Er fürchtet unbedachte und unsachliche Rezensionen durch junge Gäste, denen zum Beispiel überbordender Alkoholgenuss in den Hostels untersagt wurde.

Nach Berlin und Köln ist dies der dritte Erfolg von HolidayCheck gegen Hotels der A&O-Kette. Bereits in diesen Verfahren hatten die Vertreter von A&O versucht, Urlaubermeinungen im Netz zu zensieren.  „Das Gericht stellt sich damit endgültig an die Seite des Verbrauchers und schützt das Grundrecht auf freie Meinung und Information“, sagte Jörg Trouvain, CEO der Holidaycheck AG in Bottighofen. Die Revision des Urteils wurde nicht zugelassen.

Das OLG machte geltend, dass A&O nicht „unzutreffenden und für ihren Hotelbetrieb abträglichen Bewertungen schutzlos ausgeliefert“ sei, da sie deren Löschung verlangen und dies gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen könne.

HolidayCheck Award 2012: „Nr. 1 des Landes“ ist Schiller 5 in München

(Bottighofen/Schweiz, 04. Januar 2012) Viele Gästebewertungen machen die „Nr. 1 des Landes“: Laut holidaycheck.de, dem zum Burda-Konzern gehörenden Bewertungsportal aus Bottighofen/Schweiz, ist das beste Hotels Deutschland das Boardinghouse Schiller 5 in München. Der „HolidayCheck Award 2012“ ging in der Spitzenkategorie auch an das Hotel Ritzenhof im Salzburger Land/Österreich und das Grand Hotel Kronenhof Pontresina/Schweiz. 99 Hotels wurden nun mit dem Preis, der auf 530.000 Bewertungen basiert, ausgezeichnet.

„Galerie Suite“ im Schiller 5 München: Laut holidaycheck.de die „Nr. 1 des Landes“

„Galerie Suite“ im Schiller 5 München: Laut holidaycheck.de die „Nr. 1 des Landes“

Besonders beliebt bei Urlaubern sind Hotels in Deutschland und Österreich: Jeweils sieben Hotels werden mit einem Award belohnt. In jeder Kategorie stellen sie einen Gewinner. Kurz dahinter folgen die Schweiz und Italien mit sechs Gewinnern, fünf Awards gehen nach Spanien, vier nach Ägypten, Griechenland, Zypern, Portugal, Tunesien, Bulgarien und in die Türkei.

Kategorie „Nr. 1 des Landes“
Hotel Dana Beach Resort – Ägypten  Hurghada/Safaga
Majestic Beach Resort – Bulgarien Süden (Burgas)
Schiller 5 Hotel & Boardinghouse – Deutschland Bayern
Hotel Iberostar Bavaro – Dominikanische Republik Ostküste
Hotel Horizon Beach Resort – Griechenland Kos
The Laguna Luxury Collection Resort & Spa – Indonesien Bali
Aktivhotel Santa Lucia – Italien Gardasee
Hotel Baobab Beach Resort – Kenia Kenianische Küste
Hotel Veligandu Island Resort – Malediven
Clubhotel RIU Tequila – Mexiko Halbinsel Yucatan
Hotel Ritzenhof – Österreich Salzburger Land
Grand Hotel Kronenhof – Pontresina Schweiz Graubünden
Lopesan Costa Meloneras Resort, Spa & Casino – Spanien Gran Canaria
Millennium Hilton Bangkok – Thailand Bangkok
Hotel Seeberg – Tschechische Republik Westböhmen
Hotel Club Magic Life Africana IMPERIAL – Tunesien Monastir (Region)
Hotel Delphin Diva Premiere – Türkei Türkische Riviera
Hotel & Spa Lotus Therme – Ungarn Plattensee
Hotel Emirates Palace – Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi
Napa Mermaid Hotel & Suites – Zypern Südzypern

Kategorie „Beliebt für Badeurlaub“
Hotel Stella Makadi Beach Resort – Ägypten Hurghada/Safaga
Hotel Gri_ d Arabella – Bulgarien Norden (Varna)
Hotel Travel Charme Strandidyll – Deutschland Mecklenburg-Vorpommern
Hotel Secrets Royal Beach – Dominikanische Republik Ostküste
Hotel Corissia Beach – Griechenland Kreta
Hotel Caravel – Italien Gardasee
Hotel Iberostar Club Boa Vista – Kapverdische Inseln Boavista
Valamar Club Tamaris Hotel – Kroatien Istrien
Hotel Iberostar Varadero – Kuba Varadero
Hotel Reethi Beach Resort – Malediven
Hotel Viva Wyndham Maya – Mexiko Halbinsel Yucatan
Hotel Sonnenpark – Österreich Burgenland
Hotel Porto Bay Falésia – Portugal Algarve
Hotel Las Costas – Spanien Lanzarote
Hotel Dolphin – Sri Lanka Westküste
Hotel Ramada Resort Khao Lak – Thailand Khao Lak / Phang Nga
Hotel Iberostar Royal El Mansour – Tunesien Monastir (Region)
Hotel Royal Dragon – Türkei Türkische Riviera
The Palms Hotel & Spa  – USA Florida
Hotel Le Royal Méridien Beach Resort & Spa – Vereinigte Arabische Emirate Dubai
Hotel Kermia Beach – Zypern Südzypern

Kategorie „Beliebt für Städtereisen“
Lindner Park-Hotel Hagenbeck – Deutschland Hamburg
Hotel Des Arts – Frankreich Paris
Hotel Premier Inn London City Tower Hill – Großbritannien London
Impiana KLCC Hotel – Malaysia Kuala Lumpur
Boutique-Hotel Stadthalle – Österreich Wien
Art Deco Hotel Montana – Luzern Schweiz Zentralschweiz
Hotel Rembrandt – Thailand Bangkok
Aquapalace Hotel Prague – Tschechische Republik Prag (Region)
Gloria Hotel Dubai – Vereinigte Arabische Emirate Dubai

Kategorie „Beliebt für Winterurlaub“
Familotel Feldberger Hof – Deutschland Baden-Württemberg
Hotel Alpenblick – Italien Südtirol
Hotel Klausnerhof – Österreich Tirol
Arosa Vetter Hotel – Schweiz Graubünden

Kategorie „Beliebt für Wanderurlaub“
Kneippkur- & Wellvitalhotel Edelweiss – Deutschland Bayern
Hotel Feldhof – Italien Südtirol
Hotel Alpenresort Schwarz – Österreich Tirol
Hotel Orca Praia – Portugal Madeira
Hotel Valbella Inn – Schweiz Graubünden
Hotel & Spa S’Entrador Playa – Spanien Mallorca

Kategorie „Beliebt bei Familien“
Hotel Fantasia 1001 Nacht – Alf Leila wa Leila – Ägypten Hurghada/Safaga
Hotel Miramar – Bulgarien Süden (Burgas)
Superior Erlebnishotel Colosseo Europa-Park – Deutschland Baden-Württemberg
Hotel Iberostar Hacienda – Dominicus Dominikanische Republik Südküste
Hotel Kalithea Horizon Royal – Griechenland Rhodos
The Tower a Guoman Hotel – Großbritannien London (Region)
Cavallino Bianco Family Spa Grand Hotel – Italien Südtirol
Clubhotel RIU Karamboa – Kapverdische Inseln Boavista
Falkensteiner Club Funimation – Borik Kroatien Dalmatien
lti Hotel Agadir Beach Club – Marokko Agadir (Region)
Hotel Alpin Spa Tuxerhof – Österreich Tirol
Hotel Tivoli Marina Portimao – Portugal Algarve
Hotel Berghaus Bort – Schweiz Berner Oberland
Hotel Cordial Mogán Playa – Spanien Gran Canaria
Hotel Le Meridien Khao Lak Beach & Resort – Thailand Khao Lak / Phang Nga
SENTIDO Djerba Beach Hotel – Tunesien Djerba
Hotel Side Crown Palace – Türkei Türkische Riviera
Hotel Hilton Dubai Jumeirah – Vereinigte Arabische Emirate Dubai
Hotel Nissi Beach Holiday Resort – Zypern Südzypern

Kategorie „Beliebt bei Paaren“
Hotel Iberotel Makadi Beach – Ägypten Hurghada/Safaga
Sol Luna Bay & Mare Resort – Bulgarien Süden (Burgas)
Hotel Innside by Melia – Deutschland Sachsen
Hotel Iberostar Costa Dorada – Dominikanische Republik Nordküste
Villa St. Martin – Frankreich Paris (Region)
Hotel Corissia Princess – Griechenland Kreta
Bali Mandira Beach Resort & Spa – Indonesien Bali
Dolce Vita Hotel Preidlhof – Italien Südtirol
Hotel Royal Decameron Boa Vista – Kapverdische Inseln Boavista
Kuredu Island Resort & Spa – Malediven
Hotel Pachmair – Österreich Tirol
Villa Opuntia – Portugal Madeira
Hotel Albris – Schweiz Graubünden
Lopesan Villa del Conde Resort & Spa – Spanien Gran Canaria
Hotel Chong Fah Beach Resort – Thailand Khao Lak
SwissHouse Apartments & Spa – Tschechische Republik Westböhmen
Hotel Club Magic Life Penelope Beach – Imperial Tunesien Djerba
Sunis Hotel Evren Beach Resort & Spa – Türkei Türkische Riviera
Hotel Atlantis The Palm – Vereinigte Arabische Emirate Dubai
Hotel Alion Beach – Zypern Südzypern

holidaycheck.de: Deals schon wieder gestoppt

(Bottighofen/Schweiz, 30. Dezember 2011) Es dauerte nur ein halbes Jahr: Das Bewertungsportal holidaycheck.de stoppte nun nach Informationen der „fvw“ das „Deals“-Portal. Offenbar ist der Handel mit Coupons gefloppt.

Alle bisher verkauften Coupons behielten ihre Gültigkeit und könnten nach wie vor beim Hotelpartner gemäß den Konditionen eingelöst werden, heißt es. „Wir haben festgestellt, dass das Couponing-Modell einer sehr eigenen Geschäftsmechanik folgt, die nicht den Kernkompetenzen von Holidaycheck entspricht. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, erst einmal keine neuen Deals zum Kauf anzubieten“, liess Jörg Trouvain, CEO der zum Burda-Konzern gehörenden HolidayCheck AG, mitteilen.

Der Start der „Holidaycheck Deals“ hatte in einem Verfahren zwischen A&O Hotels und holidaycheck.de dazu geführt, dass das bisher „unabhängige“ Bewertungsportal nun als kommerzielle Verkaufsplatform gesehen werden müsse.

A&O Hotels ./. holidaycheck.de: Neuer Schlagabtausch vor und außerhalb Gericht

(Hamburg, 20. Dezember 2011) Keine Weihnachtsruhe: Zwischen A&O Hotels und holidaycheck.de geht der Schlagabtausch weiter. Nun behauptete das zum Burda-Konzern gehörende Bewertungsportal, in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg gewinnen zu werden. Wohl bemerkt: Das Urteil wird erst voraussichtlich am 04. Januar 2012 verkündet. Das Gericht habe nun in einer mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass es der Berufung von A&O gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg keine Chance einräume – heißt es in einer Pressemitteilung von holidaycheck.de (siehe unten stehend). A&O-Anwalt Dr. Alexander Freiherr Knigge hält dagegen: Das Oberlandesgericht hab ausdrücklich bestätigt, dass sich die Veröffentlichung von Nutzermeinungen bei holidaycheck.de an den Maßstäben des Wettbewerbsrechts messen lassen müsse. Betrieb des Portals und auch Veröffentlichung von Bewertungen seien als sogenannte “geschäftliche Handlung” von holidaycheck.de zu sehen. Damit kommen auch grundsätzlich Unterlassungsansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs in Frage.

A&O Hotels vs. holidaycheck.de

„Die hier allein zu entscheidende Frage, ob diese Unterlassungsansprüche so weit gehen, dass ein Hotelbetreiber seine vollständige Löschung aus dem Internetangebot verlangen kann, hat der Senat keineswegs grundsätzlich verneint, sondern deutlich gemacht, dass dies nur aufgrund einer Abwägung der im konkreten Fall betroffenen Interessen entschieden werden kann“, erläutert Knigge. Damit habe das Gericht zugleich bestätigt, dass grundsätzlich auch ein Anspruch auf vollständige Löschung eines Hauses in Betracht komme. „Nach Auffassung des Gerichts ist die Verletzung der Rechte des Hotelbetreibers allerdings im Fall von A&O durch Negativberichte wohl noch nicht massiv genug, um bei der Abwägung angesichts der zahlreichen auch zutreffenden Berichte zu einem kompletten Löschungsanspruch gelangen zu können. Bezogen auf dieses Verfahren hat A&O also das ‚Problem’, dass die Nutzer von holidaycheck.de zu zufrieden mit dem Hostel sind“, kommentierte der erfahrene Anwalt.

Nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens waren allerdings Ansprüche von A&O auf Unterlassung der Verbreitung einzelner Tatsachenbehauptungen in Bewertungen. Dass holidaycheck.de für den Inhalt der einzelnen Bewertungen haftet, war in einem separaten Verfahren erstinstanzlich bereits klar festgestellt worden. „Nach den Ausführungen des OLG in der jetzigen mündlichen Verhandlung ist zu erwarten, dass holidaycheck.de mit seiner Berufung hiergegen scheitern wird“, so Knigge.

„Holidaycheck.de versucht mit seiner Pressemitteilung offensichtlich, Hoteliers davon abzuhalten, sich gegen unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik in den Bewertungen notfalls gerichtlich zu wehren“, so Knigge. Genau das sei nämlich das eigentlich Bedrohliche für den Portalbetreiber: Der Hotelier muss nicht erst auf unwahre Behauptungen hinweisen und holidaycheck.de um Löschung bitten. Er kann vielmehr sofort anwaltlich Unterlassungsansprüche geltend machen und – wenn holidaycheck.de nicht beweisen kann, dass die Behauptungen zutreffen – auch Ersatz seiner Anwaltskosten verlangen. „Es ist abzusehen, dass das OLG diese Auffassung bestätigt. Damit droht holidaycheck.de nach wie vor eine Abmahnwelle“, sagt Knigge.

Im Folgenden die jüngste Pressemitteilung von holidaycheck.de im Wortlaut:

„OLG Hamburg: HolidayCheck vor Erfolg gegen A&O Hostels

Gericht: Billig-Hotelkette darf weiter von Gästen bewertet werden / kein Anspruch des Hotels von der Bewertungsplattform heruntergenommen zu werden / wichtiger Sieg für die Meinungs- und Informationsfreiheit
 
In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg steht ein Sieg der HolidayCheck AG gegen die A&O Hotel and Hostel Zoo GmbH bevor. In mündlicher Verhandlung am 14. Dezember 2011 machte das Gericht deutlich, dass es der Berufung von A&O gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg keine Chance einräumt. Das Gericht legte dar, dass es kein Recht eines Hotelbetreibers gibt, nicht auf HolidayCheck bewertet zu werden. Dem klagenden A&O-Hostel steht somit kein Anspruch zu, generell aus dem Bewertungsportal von HolidayCheck herausgenommen zu werden. A&O hatte gefordert, der HolidayCheck AG zu verbieten, „einzelne Urlaubermeinungen bzw. Bewertungen und Kommentare Einzelner“ sowie Zusammenfassungen hieraus zu veröffentlichen. Das Oberlandesgericht sieht einen solchen Anspruch aber weder aus Deliktsrecht, noch aus Wettbewerbsrecht.
 
Die A&O Hotel and Hostel Zoo GmbH versucht vor Gericht, die Bewertungen von ehemaligen Gästen ihres Budget-Hotels auf HolidayCheck.de zu verhindern. Dies sollte durch eine Nicht-Erwähnung des Hotels auf Hotelbewertungsplattformen vor Gericht durchgesetzt werden. Das OLG Hamburg brachte eindeutig zum Ausdruck: Das Internet ist eine gesellschaftliche Realität, bei der die betroffenen Interessen zum Ausgleich gebracht werden müssen, was nicht durch ein Totalverbot der Bewertung einzelner Hotels geschehen kann.
 
In weiteren Verfahren vor dem Kammergericht Berlin und dem OLG Köln konnte HolidayCheck bereits wichtige Erfolge in vergleichbaren Fällen verzeichnen. Von einem lancierten „Ende des Geschäftsmodells von Bewertungsportalen“ kann somit keine Rede sein.
 
Jörg Trouvain, CEO der HolidayCheck AG in Bottighoffen/ Schweiz begrüßt die Positionierung des Gerichts: „Das ist ein wichtiger Sieg für die Meinungsfreiheit. Mit diesem Grundrecht wäre es unvereinbar, wenn ein Hotelier einen Erfahrungsaustausch von Gästen auf Bewertungsplattformen pauschal unterbinden könnte. Ein Anspruch auf Nicht-Listung hätte die Informationsmöglichkeiten von Millionen Verbrauchern und die Markttransparenz massiv eingeschränkt. A&O Hotels sollten ihre Energie in die Verbesserung ihrer Kundenzufriedenheit investieren anstatt in Gerichtsverfahren. Wenn es wirklich Probleme mit einzelnen Bewertungen gibt, haben wir dafür ein professionelles Team, das auf Beschwerden extrem schnell reagiert.“
 
Das Urteil wird am 4. Januar 2012 in Hamburg verkündet.“

Holidaycheck.de jetzt mit 3 Millionen Bildern

(Bottighofen/Schweiz, 15. Dezember 2011) Neuer Rekord auf www.holidaycheck.de: Drei Millionen Urlaubsbilder stehen den Urlaubern zur Verfügung. Sie helfen den Urlaubern bei der richtigen Hotelwahl.  

Das dreimillionste Urlaubsbild bei holidaycheck.de wurde vom User Frank am 4. Dezember hochgeladen

Das dreimillionste Urlaubsbild bei holidaycheck.de wurde vom User Frank am 4. Dezember hochgeladen

Während Hochglanzbilder der Reisekataloge oftmals nur die halbe Wahrheit erzählen, finden sich bei holidaycheck.de Urlaubsbilder, die eine authentische Darstellung des Hotels abliefern. Badezimmer, Schlafzimmer, Balkonaussicht… Jeder Winkel wird abgeklopft. So kann sich jeder Nutzer ein detailliertes Bild vom  wahren Hotelzustand machen. Bilder von Restaurants, Sehenswürdigkeiten der Umgebung sowie Reisetipps helfen dem Urlauber zusätzlich einen Überblick über die Ferienregion zu erhalten.
 
Das dreimillionste Urlaubsbild wurde vom User Frank am 4. Dezember hochgeladen. Es zeigt die Poollandschaft des Hotels Sheraton Miramar Resort in El Gouna/Ägypten. Das Resort gehört zu den holidaycheck.de Top Hotels 2011 und hat eine Weiterempfehlungsrate von 93 Prozent.

Erstes Bild bei holidaycheck.de stammt vom Beginn des Jahrtausends

Erstes Bild bei holidaycheck.de stammt vom Beginn des Jahrtausends

 
Das erste Bild von holidaycheck.de stammt vom Beginn des Jahrtausends. Kurios: Die Geschichte der Bilder bei holidaycheck.de beginnt nicht wie erwartet mit einem Hotel, sondern mit einem Reisetipp für die Stadt London. Gezeigt werden zwei Polizisten, die lachend vor dem Buckingham Palace stehen.
 
Dieser Erfolg reiht sich an viele weitere Rekorde, die holidaycheck.de dieses Jahr erreicht hat. Im Juli dieses Jahres wurde bereits bei den Hotelbewertungen die zwei Millionengrenze überschritten. Ebenso verzeichnete der August ein Rekordergebnis. Durchschnittlich waren täglich mehr als 700.000 Menschen auf der Internetseite. Das bedeutet 22 Millionen Visits im August, ein absolutes Rekordergebnis.

holidaycheck.de: Erste Hotels mit Fake-Siegel gebrandmarkt

(Bottighofen/Schweiz, 18. November 2011) Holidaycheck.de macht ernst: Die ersten Hotelbewertungen wurden nun mit dem neuen Fake-Siegeln gekennzeichnet. Das Hotel Lillyland Beach in Hurghada/Ägypten muss nun mit dem Brandzeichen „Achtung Manipulationsverdacht“ leben. Und das Minamark Beach Resort ebenfalls in Hurghada/Ägypten wird gar der aktiven Fälschung bezichtigt.

Damit will man bei holidaycheck.de, dem führenden Hotel- und Reisebewertungsportal in Europa, die Glaubwürdigkeit und Authentizität wieder stärken. Zahlreiche Medienberichte hatten Manipulationen und gefälschte Hotelbewertungen aufgedeckt. Ein Insiderbericht im Herbst vergangenen Jahres in der Onlineausgabe dieser Fach-Illustrierten setzte eine wahre Flut an Text- und TV-Beiträgen in Gang.

Wird nun ein Hotel mit einem Fake-Siegel bebrandmarkt, so will man bei holidaycheck.de dies ausführlich besprechen. „Die Kommunikationsabteilung kontaktiert den Hotelier und bespricht mit ihm die Lage. Hier wird auch der Rahmen der verdächtigen Handlungen offengelegt. Auf Grund dieser Informationen kann der Hotelier selbst Recherchen anstellen“, heißt es aus der Presseabteilung.

„Ein Beispiel hierfür hatten wir übrigens bereits: Ein Hotel fand heraus, dass die beanstandeten Bewertungen von einer übereifrigen Hotelangestellten platziert wurden. Der Stempel wurde nach Klärung dieses Umstandes entfernt“, sagte Claudius Moaferie, Sprecher von holidaycheck.de.

holidaycheck.de: Fälschungen bei Hotelbewertungen werden gekennzeichnet

(Bottighofen/Schweiz, 16. November 2011) Fakes werden endlich angeprangert: Das Burda-Bewertungsportal holidaycheck.de will ab sofort Hotels kennzeichnen, für die „gefälschte Bewertungen abgegeben wurden, oder bei denen der dringende Verdacht besteht, dass dies geschehen ist.“ Dies teilte das Unternehmen mit. Man gehen in der Kommunikation bei gefälschten Hotelbewertungen neue Wege.

Damit wolle man die „konsequente Linie in der Qualitätskontrolle von Hotelbewertungen öffentlich und für den User ersichtlich“, heißt es in einer Pressemitteilung. Ein Stab von 60 Mitarbeitern kümmert sich um die Authentizitätsprüfung von Bewertungen. „Dabei fällt eine geringe Zahl von Hotels auf, bei denen der Versuch unternommen wird, auf Bewertung und Weiterempfehlung Einfluss zu nehmen und zu verfälschen“, teilte holidaycheck.de mit. Bislang setzte man in solchen Fällen auf „Aufklärung und persönliche Kommunikation“.

Im Interesse der Kunden werden nun jedoch auffällig gewordene Hotels mit den Stempeln “Vorsicht Manipulationsverdacht“ oder „Achtung Manipulation“ öffentlich für den User dargestellt. Ziel ist es, Nutzer möglichst umfassend zu informieren und zu verhindern, dass sie getäuscht werden.

Unterstützt wird dies von einer Reihe weiterer Maßnahmen: Mit der Aktion „Gemeinsam gegen Fälscher“ werden Nutzer von holidaycheck.de aufgefordert Bewertungen zu melden, die vermeintlich geeignet sind User zu täuschen. Diese sollen dann vom einem besonders geschulten Team auf Echtheit geprüft werden. Zudem behalte man sich rechtliche Schritte gegen Manipulierer vor, wird mitgeteilt. So habe holidaycheck.de in Köln Anzeige gegen einen Fälscher erstattet, der seine Dienste zur Manipulation von Bewertungen angeboten haben soll. Über eine straferechtliche Verfolgung entscheide nun die Staatsanwaltschaft. „Wir setzen ein deutliches Signal gegen unlautere Methoden und ein Bekenntnis echte, authentische Bewertungen zu liefern“, sagte Qualitätsleiter Tobias Hammer.

Damit entgegnet man bei holidaycheck.de den zahlreichen Vorwürfen, dass Hotelbewertungen zu leicht zu manipulieren oder gar zu fälschen seien. Etliche TV-Reportage und ein Insiderbericht im Herbst vergangenen Jahres in der Onlineausgabe von “Top hotel” (www.tophotel.de) hatten die Mißstände aufgezeigt.

Club Calimera sucht Hoteltester

(Köln, 01. November 2011) Club Calimera sucht die “Calimera Checker”: Mit Unterstützung des Hotelbewertungsportals Holidaycheck lädt der Clubanbieter drei Familien oder Paare ein, seine Urlaubsclubs auf Herz und Nieren zu testen.

Die "Calimera Checker" können im Januar oder Februar 2011 eine Woche Urlaub machen

Die "Calimera Checker" können im Januar oder Februar 2011 eine Woche Urlaub machen

So wird gecheckt: Die “Calimera Checker” können im Januar oder Februar 2011 eine Woche Urlaub im Club Calimera Akassia Swiss Resort in Ägypten, im Club Calimera Royal Monica Playa Blanca auf Lanzarote oder Club Calimera Esplendido auf Gran Canaria machen. Sie genießen ihren Urlaub und testen dabei das komplette Angebot der Clubs: Halten die Zimmer was Club Calimera verspricht? Wie schmeckt das Essen? Gefällt ihnen das Sport- und Unterhaltungsangebot? Werden die Kinder im Calimerini Kids Club gut betreut? Ihre Erfahrungen teilen sie in täglichen Videobotschaften auf der Website und der Facebook-Seite von Club Calimera und Holidaycheck.

So wird man “Calimera Checker”: Bewerben können sich Familien oder Paare ab 31. Oktober 2011 mit einem kurzen, selbstgedrehten Video auf der Calimera-Webseite oder auf der Facebook-Seite. Dabei sollen sie Werbung in eigener Sache machen: Warum sind sie die idealen “Calimera Checker”? Alle Internet-Nutzer sind dann aufgerufen, für ihre Favoriten auf der Homepage sowie auf dem Facebook-Profil von Club Calimera und Holidaycheck abzustimmen. Club Calimera wählt nach Abschluss der Online-Castings am 30. November 2011 aus den 20 Bestplatzierten die drei “Calimera Checker”aus.

Städtereisen: Berlin ist beliebteste Reisemetropole

(Bottighofen/Schweiz, 27. Oktober 2011) Wohin reisen Deutsche Städteurlauber am liebsten? Drei Deutsche Städte sind hierbei top: Berlin, Hamburg, München stehen auf den ersten drei Plätzen. Kunst- und Kultur, Shopping und Sightseeing stehen im Mittelpunkt. Dies ist Ergebnis einer Auswertung von 20.000 Städtereise-Buchungen bei holidaycheck.de in den letzten zwölf Monaten.

Eine echte Überraschung folgt direkt auf Platz Vier: Dubai hat als erstes internationales Ziel die Nase vorn. Sein großer internationaler Airport macht es nicht zuletzt als Stopover für Fernreisen interessant. Dahinter folgen die üblichen Verdächtigen Istanbul, Rom und Barcelona.

58 Prozent aller Deutschen unternehmen laut „RA Reiseanalyse 2011“ jährlich mindestens eine Kurzurlaubsreise. Im Fokus stehen hierbei Städtereisen. Pauschalangebote mit Hotel, Flug und Zusatzleistungen gewinnen immer mehr an Popularität, meint man bei holidaycheck.de

Hotelmarketing – WDR-Reportage beweist erneut: Hotelbewertungen leicht zu manipulieren

(Köln, 20. September 2011) Neue Aufregung: In einer Reportage zeigte nun ein TV-Team des WDR, wie leicht sich Hotelbewertungen bei tripadvisor.com, holidaycheck.de und trivago.de manipulieren lassen. Testweise wurden positive, aber eben gefälschte Hotelrezensionen eingetragen und später veröffentlicht.

Carsten K. Rath im WDR-Interview: „Es gab eine gute Welt vor den Bewertungsportalen, ich glaube, es wird eine gute Welt nach den Bewertungsportalen geben, und zwischendrin machen die Bewertungsportale, was sie wollen.“

Carsten K. Rath im WDR-Interview: „Es gab eine gute Welt vor den Bewertungsportalen, ich glaube, es wird eine gute Welt nach den Bewertungsportalen geben, und zwischendrin machen die Bewertungsportale, was sie wollen.“

Bei trivago.de wird der gefälschten Bewertung sogar ein Foto zugeordnet. „Wir fragen bei den Portalen nach und bekommen von allen die Antwort, unsere Bewertungen hätten schließlich den Eindruck des Hotels nicht verfälscht“, so die WDR-Journalistinnen Edith Dietrich und Beatrix von Kladen in ihrem Fazit.

Falsche Behauptungen online zu stellen, sei kein Problem, sagte ein anonymer Hotelinsider (der Redaktion bekannt) gegenüber dem WDR. Selbst anspruchsvolle Hotels konnte er früher als porfessioneller Marketingberater abwerten: „Ich kann Ihnen in Hamburg ein sehr großes Hotel zeigen. Wenn ich da drei Aufnahmen mache, sind Sie der Meinung, Sie wollen da nie hinfahren.“ Und weiter: „Ich denke, es werden 15.000 gewesen sein. Das war mein Broterwerb. Ich habe nichts anderes gemacht, ich bin keiner anderen Tätigkeit nachgegangen, als Hotels zu bewerten. Es ist tatsächlich so gewesen, dass ich Hotels aufgerufen habe, habe mir dort die Bewertungen durchgelesen und festgestellt, dass von 80 Bewertungen 80 von mir waren.“

A&O-Chef Oliver Winter will daher weiterhin gegen die Veröffentlichungspraxis der Hotelbewertungsportale kämpfen. „Das ging auch bis zu Banalitäten: Gummibärchen hätten unter dem Bett gelegen und so weiter. Das konnte nicht glaubhaft gemacht werden. Da haben die Richter zu Recht gesagt, Holidaycheck ist klar Wettbewerber,Holidaycheck hat dafür zu sorgen, dass so ein Unsinn nicht verbreitet wird“, so Winter gegenüber dem WDR.

Carsten K. Rath, Chef des Kameha Grand Bonn und der „Rockstar unter den Grand Hoteliers“, geht mit den Onlinerezensionen ganz pragmatisch um: „Grundsätzlich gilt, dass Feedback wichtig ist, und grundsätzlich gilt, dass wir jedes Feedback ernst nehmen. Es gab eine gute Welt vor den Bewertungsportalen, ich glaube, es wird eine gute Welt nach den Bewertungsportalen geben, und zwischendrin machen die Bewertungsportale, was sie wollen.“

TV-Tipp – WDR TV, 21 Uhr – Hotels: Die Macht der Bewerter

(Köln, 19. September 2011) Allein auf die bunten Hotelbildchen im Reisekatalog verlässt sich kaum noch jemand. Viel angesagter sind Gästeurteile auf Hotelbewertungsportalen. Doch wie zuverlässig sind die Bewertungen?

Die TV-Reportage des WDR beleuchtet die unheimlichen Umstände der Hotelbewertungsportale. Unter anderen zur Sprache kommen Oliver Winter, Chef von A&O Hotels & Hostels und erklärter Gegener von holidaycheck.de, Carsten K. Rath, Chef des Kameha Grand Bonn und der “Rockstar unter den Grand Hoteliers”, einem verständigen Hotelgast und dem Hotel-Journalisten Carsten Hennig (HOTELIER TV).

WDR, 3. Programm
19. September 2011
21 -21:45 Uhr

Mehr: http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2011/0919/uebersicht.jsp

Hotelmarketing – Urteil: Hotelbewertungen müssen stimmen

UPDATE (Hamburg, 06. September 2011) Klares Urteil: Wer ein Reisebuchungsportal betreibt, ist dafür verantwortlich, dass die veröffentlichten Hotelbewertungen auch der Wahrheit entsprechen. In einem Verfahren zwischen A&O Hotels und holidaycheck.de urteilte nun das Landgericht Hamburg (Az. 327 O 607/10), dass der Wahrheitsgrundatz auch für Portalbetreiber, die Hotelübernachtungen selbst verkaufen, gelte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Holidaycheck.de kündigte gegenüber der „fvw“ bereits an, Berufung gegen den Beschluss einlegen zu wollen.

In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 01. September wird dargelegt, dass man belegen müssen, wenn man als Mitwettbewerber herabsetzende Tatsachen über einen anderen Wettbewerber verbreite. A&O hatte sich gegen eine unwahre Behauptung eines weiblichen Gastes zur Wehr gesetzt; diese hatte als Zeugin zugegeben, eine Lüge über ein A&O-Hotel veröffentlicht zu haben.

Mit diesem neuerlichen Urteil wird auch deutlich gemacht, dass holidaycheck.de auch in den Augen der Richter – zumindest am Landgericht Hamburg – kein reines Bewertungsportal mehr ist, sondern eine kommerzielle Verkaufsplattform. Es sei holidaycheck.de gleichgültig, ob Hotels gut oder schlecht bewertet werden. Dies gilt spätestens seit Einführung der „Holidaycheck-Deals“ nicht mehr. Wer selbst Reiseangebote macht, kann nicht ernsthaft behaupten, dass es ihm egal sei, ob diese gut oder schlecht bewertet werden”, sagte Dr. Alexander Freiherr Knigge gegenüber „Hotelier TV“.

Die Beklagte vermittelt in ihrem Reiseportal Reisen und Hotelübernachtungen. Zugleich bie-tet sie Internetnutzern die Möglichkeit, in dem Bewertungsbereich des Portals detaillierte Kommentare über Hotels und Reisen abzugeben und die Kommentare anderer Nutzer anzu-sehen. Auch über das Hotel der Klägerin befanden sich Bewertungen im Portal der Beklag-ten. In diesen Bewertungen beschwerten sich mehrere Nutzer über zahlreiche Mängel ihrer Unterkunft.

Die Klägerin argumentierte vor der zuständigen Wettbewerbskammer, die in dem Portal publizierten Kommentare enthielten unwahre Tatsachenbehauptungen. Mit ihrer Verbreitung verstoße die Beklagte als Mitwettbewerberin gegen das Wettbewerbsrecht. Die Beklagte hielt dagegen, ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht komme nicht in Betracht, da sie als Betreiberin des Meinungsportals gar nicht Mitwettbewerberin der Klägerin sei. Vielmehr be-treibe sie das Meinungsportal unabhängig von dem Online-Reisebüro. Die Publikation der Nutzerbewertungen diene allein kommunikativen Zwecken, und die in den Bewertungen ent-haltenen Äußerungen mache sie sich auch nicht zu Eigen.

Das Gericht hat der Klage überwiegend stattgegeben und es der Beklagten verboten, mehrere der von der Klägerin angegriffenen Nutzerkommentare zu verbreiten. Die Beklagte betrei-be das Bewertungsportal als Teil ihres gewerblichen Online-Reisebüros. Buchungsgeschäft und Bewertungsportal seien derart engmaschig verbunden, dass eine klare Trennung in zwei verschiedene Geschäftsbereiche nicht möglich sei. Im Vordergrund stehe für die Beklagte bei dem Meinungsportal nicht das uneigennützige Motiv, die Öffentlichkeit zu informieren, sondern die Attraktivität ihres gewerblichen Online-Angebots zu steigern. Daran sei nichts verwerflich, jedoch würden andere Maßstäbe gelten als für die Betreiber rein informativer und nicht gewerblichen Zwecken dienender Bewertungs- und Meinungsäußerungsportale.

Wer als Mitbewerber einen anderen Mitbewerber herabsetze, werde strenger beurteilt, als derjenige, der nicht gewerblich tätig sei. Wer als Mitwettbewerber herabsetzende Tatsachen über einen anderen Wettbewerber verbreite, müsse diese auch beweisen können. Dies sei der Beklagten nur zum Teil gelungen.

Arcotel Hotels-Vorstand Manfred Mayer: „Hotel-Bewertungsportale gut für Qualitätsmanagement“

(Wien, 29. August 2011) Top-Tools für Qualitätssicherung: Manfred Mayer, Vorstand der Wiener Arcotel-Hotelgruppe, sieht sich zu einem öffentlichen Plädoyer pro Hotelbewertungsportale veranlasst. Auslöser seien Insiderberichte über systematische Manipulationen bei den Gästerezensionen in der Onlineausgabe von “Top hotel” und beim ZDF. „Obwohl der Ruf der ganzen Branche dadurch leidet, sehen Hoteliers auch weiterhin klar die Vorteile der Portale“, sagte Mayer.

Hotelbewertung - © styleuneed - Fotolia.com

„Bewertungsportale stellen ein gutes Instrument des Qualitätsmanagements dar. Online-Bewertungen werden jetzt zwar durch die Berichtserstattung und das entstandene Bewusstsein für mögliche Manipulationen vielleicht kritischer von den Usern gelesen, aber aus unserer Sicht erfüllen die Portale nach wie vor einen guten Zweck – wir bekommen direkt von unseren Gästen Feedback und können auf Kritik eingehen, um die Qualität in unseren Hotels zu sichern“, so Mayer.

Dass auch bei Nutzern Hotelbewertungsportale Zuspruch finden, zeigt die aktuelle „W3B“-Studie von Fittkau & Maaß Consulting; wir berichteten. Kaufentscheidungen im Internet werden demnach enorm von Meinungen, Bewertungen und Empfehlungen anderer Personen beeinflusst. Jeder Vierte habe sich, so die im Frühjahr durchgeführte Studie, auf Produktbewertungen von anderen – zumeist nicht persönlich bekannten – Internet-Nutzern verlassen.

„Die Arcotel Hotels distanzieren sich von manipulierten Hotelbewertungen und arbeiten mit dem Analysetool trustyou.com zusammen, um alle Bewertungen optimal zu prüfen“, ließ Mayer verbreiten. Und weiter: „Wir sind insbesondere in Hinblick auf unseren Service sehr gut aufgestellt und die Bewertungen bestätigen dies. Wir hoffen, dass die Gäste auch weiterhin unsere Hotels bewerten.“ Sechs Arcotel-Hotels haben aktuell von tripadvisor.com das „Zertifikat für Exzellenz 2011“ bekommen. Voraussetzung für die Auszeichnung ist, dass Reisende das jeweilige Hotel durchschnittlich mit vier von fünf möglichen Punkten oder besser bewerten. Anzahl und Aktualität der erhaltenen Reisebewertungen gehörten ebenfalls zu den Auswahlkriterien.

Hotelmarketing: Hotelbewertungsportale weiter am Pranger – Massive Manipulationen bei tripadvisor.com?

(Frankfurt am Main/London, 23. August 2011) Der Ärger wird immer größer: Gefälschte und manipulierte Hotelrezensionen auf führenden Bewertungsportalen sorgen für immer mehr Verdruss unter den Hoteliers, vom Fünf-Sterne-Hotel in einer deutschen Großstadt bis zum Drei-Sterne-Ferienhotel auf einer Nordseeinsel. Und auch international gibt es Klagen. Nun forderte die britische Verbraucherschutzorganisation Kwikchex das amerikanische FBI zu offiziellen Ermittlungen gegen tripadvisor.com auf. In den vergangenen zwölf Monaten seien über 3.000 Fälle von offensichtlich manipulierten Bewertungen aufgekommen, heißt es bei Kwikchex. 20 von den rund 50 Millionen Bewertungen bei tripadvisor.com seien älter als ein Jahr und damit irrelevant für Verbraucher, so ein weiterer Vorwurf.

Sehen Sie dazu:
HOTELIER TV 1:30: Immer mehr Ärger um Hotelbewertungsportale

Die Vehemenz des (kommunikativen) Widerstandes gegen Hotel- und Reisebewertungsportal lässt auf mannigfaltige Gründe schließen. In einer Analyse des Recherchedienstes hotelpinnwand.de von Maximilian Blum Freiherr von Grevenstein kommen kuriose Tatsachen zu Tage: Da postete ein britischer User namens „Bellagio“ über 32.300 Bewertungen in den vergangenen sieben Jahren. Das entspricht mehr als zwölf Einträge pro Tag, so Blum. Von Authentizität, also einer Bewertung je Hotelübernachtung oder Reiseerlebnis, könne da keine Rede mehr sein.

Die Liste der offensichtlichen Manipulationen lässt sich weiter fortsetzen: Zwei US-Nutzer haben bei tripadvisor.com in den vergangenen paar Jahren sage und schreibe über 56.000 Forenbeiträge verfasst. Durchschnittlich wären das knapp 22 Einträge pro Tag. Ein niederländischer Internetsurfer schrieb seit 2005 mehr als 23.400 Forenbeiträge, also rund zehn pro Tag.

Software erkennt gefälschte Hotelbewertungen
Bei der großen Überzahl der unfairen oder schlichtweg gefälschten Bewertungen soll ein neu entwickeltes Programm der Cornell Universität helfen: Die Software erkenne 90 Prozent von manipulierten Einträgen, heißt es in einer Pressemitteilung. In einem Test mit 800 Rezensionen über Hotels in Chicago wurde ein Großteil der eingeschleusten Fälschungen erkennt, berichtete die für ihre Hotelmanagement-Ausbildung weltberühmte Lehreinrichtung. Die Software setzt dabei auf Sprachanalyse. Ehrliche Hotelbewertungen enthalten konkrete Begriffe, die zum Hotel gehören: z.B. „Badezimmer“, „Check in“ oder „Preis“. Bei Fälschungen würde Wörter wie „Urlaub“, „Geschäftsreise“ oder „mein Ehemann“ eher auftauchen. Grundsätzlich gelte: Fälscher nutzen mehr Verben, ehrliche Rezensenten mehr Nomen.

Ideal ist es, nicht mehr gelistet zu sein
Hotel-Onlineanalyst Blum sieht dagegen erste Erfolge im Kampf gegen manipulierte Bewertungen. Bei einem Hotelkunden aus Bernkastel Kues konnte sein Redaktionsteam die „Unmengen von negativen, alten und persönlich gewordenen Bewertungen“ durch gezielte Hintergrundberichte entschärfen. Das Ergebnis: „Holidaycheck.de hat auf fast allen seiner Portale sowie bei Partnern alle alten, unfairen und negativen Bewertungen entfernt. Es gibt auch kein durchsichtiges Archiv mehr. Aber sie sind auch noch einen Schritt weiter gegangen. Sie haben das betreffende Hotel auch nicht mehr mit Bild in ihrer Datenbank“, so Blum.

Nicht gelistet zu sein bei Hotel-Bewertungsportalen könnte sich als goldener Werg erweisen – dann gibt es nämlich auch keine gefälschten Bewertungen mehr.

holidaycheck.de: Top 10 der schrecklichsten Hotelbetten

(Bottighofen/Schweiz, 19. August 2011) Bett, TV und Bad – das sind die entscheidenden Faktoren im Hotelzimmer. Nun hat das Bewertungsportal holidaycheck.de, Teil des Burda-Konzern, ganz dreist eine Liste mit den zehn schrecklichsten Hotelbetten zusammen gestellt. Die „Flop 10“ basieren auf Gästebewertungen und Berichten von Schimmel, Dreck und Flecken. „In solchen Betten findet selbst der anspruchsloseste Gast keinen Schlaf“, heißt es in einer Pressemitteilung von holidaycheckde. Unter den an den Pranger gestellten Hotels sind keine Häuser aus Deutschland zu finden – ein Zeichen für Qualität?

Folgende Liste ist aus der aktuellen Veröffentlichung von holidaycheck.de zitiert:

Hotel Quentin England**/ Niederlande
Hotel Quentin England, NiederlandErschreckende 0% Weiterempfehlungsrate bei fünf Bewertungen hat das Hotel vorzuweisen. Urlauber beschweren sich vor allem über die Sauberkeit: „Absolut inakzeptabel! Das Zimmer ist maximal 2,30 x 1,70 groß, es passt gerade mal das Bett an die Längswand. Muffig, feucht und kein Fenster!! Man fühlt sich wie in einer Zelle. Geht gar nicht!“

Hotel Mersin Beach Club***+ / Türkei
Hotel Mersin Beach Club***+ / TürkeiIgitt! Da vergeht einem jegliche Lust am Schlafen. Blutflecken zieren die durchgelegene Matratze. Kein Wunder, dass die Gäste unzufrieden sind: „Die Zimmer waren voller Schimmel und Dreck. Alte Federkernmatratzen und einfachste, teilweise defekte Möblierung sorgen nicht für ein wohliges Gefühl.“

Hotel Thinali Gardens*** / Griechenland
Hotel Thinali Gardens*** / GriechenlandWo sonst ein Lattenrost für Bequemlichkeit sorgt, liegen lieblos und zweckmäßig ein paar Bretter nebeneinander. Auch der Rest des Zimmers lädt nicht zum Verweilen ein: „Einen halben Meter vorm Bett stand der Kühlschrank, der total rostig war und innen nicht wirklich sauber. Nachts nicht sehr schön anzuhören“, schreibt ein Urlauber.

Side Point Hotel*** / Türkei
Side Point Hotel*** / TürkeiUndefinierbare Flecken auf der Matratze sind hier das kleinste Problem! Die Gäste sind entsetzt vom Zustand der Zimmer: „Das Bett bestand aus drei aufeinander gestapelten Matratzen, die total versifft und abgenutzt waren. Schimmel an den Wänden und kaputte Möbel rundeten das Horrorszenario ab.“

Hotel Barceló Castillo Beach Resort*** / Spanien
Die Nähe zum Strand und große Zimmer sind das einzig Positive am Hotel, ansonsten sind die Urlauber nur mäßig zufrieden mit dem spanischen Strandhotel: „Zerrissene Bettwäsche, die innerhalb von zehn Tagen nur einmal gewechselt wurde. Die Matratzen waren total verfleckt und verdreckt.“

Hotel Panorama*** / Griechenland
Hotel Panorama*** / GriechenlandErholsamer Urlaub sieht anders aus: Spuren der Vorgänger machen Relaxen im Bett einfach nur unmöglich. In einer Bewertung liest man: „Die Betten waren vollkommen ungewaschen, das habe ich noch nie erlebt. Als wir anfangs darunter geschaut haben, entdeckten wir eine Bikinihose von den Vorbewohnern und jede Menge Dreck.“

Hotel Sunset*** / Griechenland
Hotel Sunset*** / GriechenlandDer Zustand des Bettes lässt zu wünschen übrig! Zwar ist die Sauberkeit im Hotel in Ordnung, neues Inventar sollte aber trotzdem angeschafft werden, so ein Reisender: „Die Betten hatten auch schon bessere Tage erlebt, die Matratzen waren durchgelegen. Wir hatten zerrissene Bettlaken und eingerissene Handtücher.“

Hotel Sol y Mar Sharming Inn**** / Ägypten
Hotel Sol y Mar Sharming Inn**** / ÄgyptenGeradezu ekelhaft ging es in diesem Hotel vor, nachdem Urlauber die „total beschmutzten“ Matratzen beim Hotel bemängelten: „Wir konnten sogar riechen was es war: Urin. Als Dank drehten die uns die Matratze um, und meinten, das Problem sei behoben. Dieses Bett war eine Zumutung, ein total kaputter Holzrahmen wurde von einer dreckigen, durchgelegenen Matratze gekrönt.“

HEM Hotel ‘T Tolhuus*** / Niederlande
HEM Hotel ‘T Tolhuus*** / NiederlandeFlecken über Flecken beherrschen das Gesamtbild: „Die Betten bestehen aus zwei aufeinandergelegten Matratzen, die, genau wie der Teppich davor, versifft sind. Flecken auf dem Teppich, in den Gardinen, auf den Sitzmöglichkeiten, auf den unteren Matratzen, sogar an den Wänden…“, berichtet ein verzweifelter Urlauber auf HolidayCheck.de.

Hotel Palm Beach Palace***** / Tunesien
Hotel Palm Beach Palace***** / TunesienUnglaublich: So sehen Betten in einem 5-Sterne-Hotel aus! Ein Gast berichtet: „Abgewohnte Möbel, Kühlschrank dreckig und defekt. Auf den Betten fanden wir diverse Haare“. Ansonsten scheinen die Gäste recht zufrieden zu sein: Das Hotel hat eine Weiterempfehlungsrate von 78% bei 126 Bewertungen. Bleibt nur zu hoffen, dass das ein Einzelfall war…

A&O Hotels ./. holidaycheck.de – Analyse ergibt: Vorschnelle Pressemitteilung vom Gericht – Das letzte Urteil ist noch nicht gesprochen

(Berlin, 11. August 2011) Aufregung um eine Pressemitteilung: Die kürzlich vom Kammergericht Berlin verbreitete Verlautbarung über einen – abschlägig beschiedenen – Eilantrag des Hostel- und Hotelbetreibers A&O gegen HolidayCheck sorgt für Verwirrung. Hat das Gericht Bewertungsportalen wirklich einen „Freibrief“ erteilt, jede Bewertung ohne Prüfung und Nachforschung zu veröffentlichen? Es lohnt sich, die im Wortlaut veröffentlichte Entscheidung und die Hintergründe näher zu betrachten. Die Pressemitteilung erscheint dabei unvollständig und der Beschluss des Kammergerichts zumindest fragwürdig.

Was bei HolidayCheck zu wenig Begeisterung führen dürfte, findet sich gleich zu Beginn der Entscheidung: Ausdrücklich wird festgestellt, dass A&O und holidaycheck.de als Mitbewerber einzustufen sind. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass bei HolidayCheck nicht das „uneigennützige Verbraucherinteresse“ im Vordergrund steht, sondern der Verkauf von Reisen und die Attraktivität seines gewerblichen Online-Angebots – vulgo: der Kommerz.

Damit sind auch nach den Ausführungen des Gerichts die besonderen Fairnessregeln des Wettbewerbsrechts zwischen Hotelier und HolidayCheck anwendbar. Und zu diesen Regeln gehört es, dass man über den Betrieb eines Mitbewerbers keine geschäftsschädigenden Tatsachenbehauptungen verbreiten darf, solange die nicht erweislich wahr sind (§ 4 Nr. 8 UWG).

Auf diese Vorschrift hatte A&O seinen Eilantrag gestützt. Und wie sich aus dem Urteil ergibt, war es zwischen den Kontrahenten eigentlich ganz unstreitig, dass alle Voraussetzungen gegeben waren: Die Behauptung, das Zimmer sei von Bettwanzen befallen gewesen, war eine glatte Lüge, wie der sofort beauftragte Kammerjäger herausfand. Der Beitrag durchlief das Prüfverfahren bei der zum Burda-Konzern gehörenden HolidayCheck AG und wurde auf holidaycheck.de veröffentlicht.

Trotzdem hielt Kammergericht die Veröffentlichung dieser Bewertung für erlaubt, und zwar aus einem überraschenden Grund: Holidaycheck.de habe die Behauptungen der Nutzerin gar nicht verbreitet. Die Auffassung des Kammergerichts, die Veröffentlichung einer Hotelbewertung auf holidaycheck.de sei keine „Verbreitung“ im rechtlichen Sinne, sorgt nun für Kopfschütteln – sogar unter Juristen.

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Alexander Freiherr Knigge, der A&O in diesem Verfahren vertritt: „Was im Wettbewerbsrecht erlaubt und was verboten ist, lässt sich selten eindeutig dem Gesetz entnehmen. Hier haben wir ausnahmsweise eine ganz klare Vorschrift. Dass man über Mitbewerber keine unwahren Tatsachenbehauptungen verbreiten darf, ist eine Regel, die eigentlich keinen Spielraum für Interpretationen zulässt. Was ein „Verbreiten“ im Sinne dieser Vorschrift bedeutet, steht für Juristen seit Jahren fest: Wenn ich einem Dritten die Möglichkeit gebe, von einer Behauptung Kenntnis zu nehmen, dann habe ich die Behauptung verbreitet. Egal, wie das im Einzelnen passiert ist.“

Obwohl für das Kammergericht feststand, dass die Bewertung bei holidaycheck.de veröffentlicht war, einem Portal, das laut Urteil 12,7 Millionen Nutzer pro Monat besuchen, hat HolidayCheck die Bewertung nicht verbreitet. Das verstehe, wer will.

Wie in der Pressemitteilung zu lesen war, geht das Kammergericht weiter davon aus, dass das Bewertungsportal als Teledienstanbieter nicht verpflichtet sei, vor der Veröffentlichung von Hotelbewertungen Nachforschungen über deren Richtigkeit anzustellen. Auch diese Aussage muss man sich näher ansehen. Ist HolidayCheck überhaupt ein „Teledienstanbieter“? Nach einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofes über Markenverletzungen bei eBay kann diese Privilegierung nur der für sich in Anspruch nehmen, wer als neutraler, technischer Vermittler Informationen nur speichert oder durchleitet. Wer eine „aktive Rolle“ spielt, bleibt verantwortlich für das, was er auf seinem Portal veröffentlicht. Und HolidayCheck ist nicht nur Wettbewerber des Hoteliers, wie das Kammergericht selbst feststellt. Seit der jüngst eingeführten „Deals“ verkauft das Unternehmen auch selbst Reisen und nutzt die Hotelbewertungen zu eigenen Werbezwecken. Es ist fraglich, ob die Aussage des Kammergerichts, das Bewertungsportal müsse vor der Veröffentlichung dir Richtigkeit der Nutzerbeiträge nicht erforschen, vor diesem Hintergrund Bestand haben kann.

Zu einer Korrektur besteht bald Gelegenheit. Denn die jetzt veröffentlichte Entscheidung ist nur vorläufig. „Es handelte sich um ein Eilverfahren, in dem keine Entscheidung über den endgültigen Unterlassungsanspruch zu treffen war. Die Hauptsacheklage ist noch beim Landgericht Berlin anhängig, über sie ist noch nicht entschieden“, so Knigge. Auch an anderen Gerichten wehren sich Hotels der A&O Gruppe gegen unwahre Behauptungen via HolidayCheck. Rechtsanwalt Knigge: „Das Bild ist vollkommen unterschiedlich. Ebenso deutlich, wie das Kammergericht unseren Eilantrag abgelehnt hat, scheinen andere Gerichte unserer Argumentation folgen zu wollen. Eine Klärung wird sich letztlich wohl nur durch den Bundesgerichtshof erreichen lassen.“

Worum ging es? A&O fand bei holidaycheck.de eine Bewertung, in der ein Gast sich über Bettwanzen, Dreck, schlechte Matratzen und anderes beklagte. Der Vorfall konnte rasch zugeordnet werden. Tatsächlich hatte eine Reisegruppe sich kurz zuvor über Bettwanzen beschwert. Vier Zimmer wurden zur besten Urlaubszeit sofort gesperrt und konnten ein Wochenende lang nicht vermietet werden. Der am darauffolgenden Montag herbeigerufene Kammerjäger hat allerdings in keinem der Zimmer einen Bettwanzenbefall festgestellt. Die Reisegruppe wurde entsprechend informiert, die unter Androhung schlechter Presse erhobene Schadensersatzforderung abgelehnt. Offenbar aus Ärger darüber erfolgte die „Rachebewertung“ auf holidaycheck.de.

tripadvisor.com – Neuer Rekord: 50 Millionen Bewertungen veröffentlicht – Ärger um Hotelbewertungen

(München, 20. Juli 2011) Unter Hotelgästen ist es längst etabliert: Bewertungen über alles und jedes, ob fair oder nicht, werden rege im Internet veröffentlicht. Das US-Bewertungsportal tripadvisor.com hat nun den Rekordwert von 50 Millionen veröffentlichten Rezensionen erreicht.

Am 11. Dezember 2001 schrieb jemand die erste Hotelbeurteilung auf tripadvisor.com – über die Roost Lodge in Vail/USA. Vier Jahre später startete die deutsche Sprachversion. Mit der Geschäftsidee eines Bewertungsportals für Hotels, Restaurants und Reiseattraktionen haben Unternehmensgründer Stephen Kaufer sowie die derzeit mehr als 1.000 Mitarbeiter die Medienrevolution beschleunigt. Etliche Gäste informieren sich vor Buchung einer Reise oder eines Hotels darüber und vertrauen auf faire, authentische und ehrliche Bewertungen.

Doch just hier fangen die Probleme an. Viele Hotels versuchen, die Internetnote durch gezielt positive Bewertungen zu manipulieren und beauftragen damit professionelle Marketingberater; wir berichteten. Und sehr viele Hotelbewertungen von Gästen sind alles andere als fair und sachlich fundiert verfasst. Genau hier setzt hotelpinnwand.de an – die Bewertungen werden gezielt nachrecherchiert und dann ggf. korrigiert.

Längst haben sich die Hotel-Microsites bei Bewertungsportalen wie tripadvisor.com oder auch Buchungsportalen wie booking.com in den Suchmaschinen durchgesetzt. Sucht man bestimmtes Hotel, werden diese Einträge zuerst aufgeführt. Die „echte“ Hotel-Webpage ist meist in den unteren Suchergebnissen zu finden – und damit nicht mehr im Blickfeld der potentiellen Gäste. Internetlistungen führen zu mehr Onlinebuchungen auf den Hotel-Websites direkt, ergab eine Studie der Cornell Hotel School. Doch die Einträge auf Bewertungs- und Buchungsportalen sind für Hoteliers kaum zu kontrollieren. Hier setzt hotelkatalog-online.de an: Mit multimedialen Microsites unter voller Administration des Hotels soll eine neue Marktmacht im Internet geschaffen werden.

Ob Hotels im Internet unbedingt von Jedermann bewertet werden dürfen, ist Gegenstand eines Streits zwischen A&O Hotels und holidaycheck.de vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Nach einem aktuelle Bericht von HOTELIER TV könnte damit bald Schluss sein. Nach Auffassung von A&O könne kein Hotel gezwungen werden, auf kommerziellen Reisebuchungsportalen gelistet zu sein. Und genau dies sei holidaycheck.de mittlerweile. Denn das Geschäftsmodell mit den Hotelbewertungen funktioniert nur richtig mit Hotel- und Reisebuchungen.

Doch die Meinungsmacht von Portalen wie tripadvisor.com ist erdrückend. Monatlich verzeichnet das Bewertungsportal über 40 Millionen Unique Visitors. Über 20 Millionen Mitglieder sind registriert. Jede Minute werden 25 Bewertungen und Meinungen auf allen Websites von tripadvisor.com von den USA bis China eingestellt. Über sieben Millionen Photos, von Reisenden gemacht und hochgeladen, ergänzen die Erfahrungsberichte. Das in Deutschland am häufigsten bewertete Hotel bei tripadvisor.com ist das Park Inn by Radisson Berlin Alexanderplatz mit 1.508 Bewertungen und Meinungen. Weltweit ist es das Hotel Luxor in Las Vegas. Auf tripadvisor.com sind derzeit über 89.000 Städte, mehr als 145.000 Attraktionen, rund 500.000 Hotels und fast 700.000 Restaurants bewertet.

holidaycheck.de: Wandel vom „unabhängigen Bewertungsportal“ zur kommerziellen Vermarktungsplattform?

(Hamburg, 09. Juli 2011) Das könnte das Anfang vom Ende bedeuten: Bislang kannte man holidaycheck.de als Hotel- und Reise-Bewertungsportal, nun könnte damit Schluss sein. Die Schweizer Plattform wandelt sich immer mehr zu einer kommerziellen Vermarktungsplattform für Hotelpackages und Reiseangebote. Mit „Holidaycheck Deals“ wurde Anfang Juli ein entsprechendes Verkaufsprogramm gestartet. Genau dies könnte das bisherige Geschäftsmodell entscheidend verändern, wie nun in einem Verfahren zwischen A&O Hotels und holidaycheck.de vor dem Hamburger Oberlandesgericht bekannt wurde.

“Vor Gericht hat holidaycheck.de sich unter anderem damit verteidigt, dass man den Bewertungen ja völlig neutral gegenüberstehe. Es sei holidaycheck.de gleichgültig, ob Hotels gut oder schlecht bewertet werden. Dies gilt spätestens seit Einführung der ‚Holidaycheck-Deals’ nicht mehr. Wer selbst Reiseangebote macht, kann nicht ernsthaft behaupten, dass es ihm egal sei, ob diese gut oder schlecht bewertet werden”, sagte Dr. Alexander Freiherr Knigge gegenüber „Hotelier TV“.

Der Anwalt der Berliner Kanzlei Harms Ziegler betreut seinen Mandanten Oliver Winter von A&O Hotels in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Holidaycheck AG; wir berichteten. Winter geht es darum, dass seine A&O Hotels und Hostels nicht mehr auf dem angeblichen Bewertungsportal gelistet und damit bewertet werden dürfen. Sollte Winter Recht zugesprochen bekommen, könnte es zu einem massenhaftes Austreten von verärgerten Hotels bei holidaycheck.de kommen.

HolidayCheck Deals: Kein "unabhängiges Bewertungsportal" mehr?

HolidayCheck Deals: Kein "unabhängiges Bewertungsportal" mehr?

Dies würde das etablierte Geschäftsmodell der zum Burda-Konzern gehörenden Firma, nämlich mit Veröffentlichungen von mehr oder weniger fairen Gästebwertungen von Hotels, gefährden. Da die Holidaycheck AG Teil der börsennotierten Burda-Tochter Tomorrow Focus AG ist, ist die Aufregung in den Chefetagen groß.

“Dass holidaycheck.de als Wettbewerber der Hoteliers anzusehen ist, war auch bisher einhellige Auffassung in der Rechtsprechung“, so Knigge. Und weiter: „Damit unterliegt das Internetangebot im Prinzip den besonderen Fairnessregeln des Wettbewerbsrechts, zu denen auch gehört, dass man Wettbewerber nicht verunglimpfen und auch keine negativen Tatsachenbehauptungen über Wettbewerber verbreiten darf, die nicht erweislich wahr sind.”

Online-Reputation bei holidaycheck.de käuflich?
Der nächste Vorwurf, der im Raum steht, wiegt schwer: Offenbar können sich Hotels eine aufgehübschte Online-Reputation bei holidaycheck.de „erkaufen“. Anwalt Knigge: “Holidaycheck.de wirbt bei den Hoteliers ja ganz offensiv damit, dass ein Eingriff in die angeblich neutrale Bewertungsplattform erfolgt: Wer sich als Hotelier auf den ‚Deal’ einlässt erhält mehr Bewertungen, erhöhte Sichtbarkeit und eine bessere Online-Reputation. Und holidaycheck.de erhält Geld dafür.”

Bislang war es in Teilen der Hotellerie durchaus Usus, PR-Agenturen oder Social-Media-Berater mit dem Verfassen und Platzieren von „Gästebewertungen“ zu beauftragen. Etliche dieser manipulierten Beiträgen waren bis zuletzt immer noch zu finden, auch bei holidaycheck.de. Das würde sich mit dem neuen Modell von Marktführer holidaycheck.de nun erübrigen. Die Zeiten der lustigen, bunten Internet-Community wären damit endgültig vorbei.

Unister – Wegen Ärger mit holidaycheck.de: holidaytest.de nun als “Kunden-Gütesiegel”

(Leipzig, 07. Juli 2011) Seit einem Monat ist www.holidaytest.de als Hotel- und Reiseberwertungsportal aktiv. Holidaytest.de tritt nun mit einem neu gestalteten “Kunden-Gütesiegel” auf, welches “geprüfte Gästemeinungen” repräsentiert. Grund für diese Veränderung ist eine einstweilige Verfügung des Mitbewerbers holidaycheck.de.

Neues Logo für holidaytest.de - Ärger mit holidaycheck.de scheint überstanden

Neues Logo für holidaytest.de - Ärger mit holidaycheck.de scheint überstanden

Trotz dieser Änderung bleiben die Bewertungsmaßstäbe von holidaytest.de gleich. Sie beruhen auf über 200.000 Reiseberichten von Privat- und Geschäftsreisenden. Ein Team von qualifizierten Mitarbeitern überprüft diese Einträge. So werden nur Hotels oder Resorts ausgezeichnet, die eine Mindestanzahl an Gästeeinschätzungen vorweisen können.

“Das Kunden-Gütesiegel versteht sich als neutrales Bewertungssymbol von Reisenden für Reisende, welches die Urlaubsplanung unterstützen soll”, sagte Ralph Michaelsen, Director Travel & Tourism der Leipziger Unister GmbH. Holidaytest wird in Zukunft nur noch Bewertungen für die Siegelvergabe zulassen, welche von Kunden eingestellt wurden, die ihre Reisen nachweislich über Portale wie reisen.de oder ab-in-den-urlaub.de gebucht haben. „Damit möchte man Hotelbewertungs-Manipulationen, wie sie bei Mitbewerbern festgestellt wurden, verhindern – auch wenn das nicht immer ganz einfach ist“, heißt es in einer Pressemitteilung. (Siehe auch Stern-TV-Bericht: “Wenn das Netz falsche Hoffnungen weckt” vom 8. Juni 2011).