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Deutsche vergeben schlechte Hygienenoten an Gastronomiebetriebe

(Mannheim, 21. Dezember 2011) Deutsche Restaurantbesucher sehen Nachholbedarf bei der Hygiene in Gastronomiebetrieben. Das hat eine europaweite, im Auftrag von Tork durchgeführte Umfrage ergeben. Fast drei Viertel der Deutschen haben schon einmal ein Restaurant wegen mangelnder Sauberkeit verlassen. 79 Prozent der Befragten schließen von ungepflegten Waschräumen auf eine unsaubere Küche. Im Rahmen des diesjährigen „Waschraumbarometers“ wurden 4.000 Europäer, darunter 500 Deutsche, nach ihrer Meinung zur Hygiene in Restaurants gefragt.

Waschraumbarometer 2011

73 Prozent der Deutschen haben in den letzten Jahren schon einmal ein Restaurant wegen mangelnder Sauberkeit verlassen. Dies ist eines der Umfrageergebnisse aus dem „Waschraumbarometer“. 79 Prozent der Befragten schließen von ungepflegten Waschräumen auf eine unsaubere Küche.

„Ich denke nicht, dass die Hygienesituation in Gastronomiebetrieben dem schlechten Bild entspricht, das das Studienergebnis vermittelt. Doch letztendlich entscheidend ist der persönliche Eindruck des Gastes. Die Gastronomiebranche hat in diesem Bereich oft Nachholbedarf“, so Marc Münch, Product & Segment Manager bei Tork.

65 Prozent der Umfrageteilnehmer gehen davon aus, dass das Küchenpersonal keine entsprechende Haarbedeckung trägt und 60 Prozent glauben, dass keine Einmalhandschuhe bei der Zubereitung von Rohkost getragen werden. Darüber hinaus glauben 23 Prozent, dass Köche und Küchenmitarbeiter auf den Boden gefallene Lebensmittel aufheben und zum Kochen verwenden. In Sachen Händewaschen trauen die Befragten dem Küchenpersonal etwas mehr zu: 82 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass Köche und Küchenhelfer ihre Hände vor dem Umgang mit Lebensmitteln waschen, und 88 Prozent glauben, dass dies auch nach dem Toilettengang geschieht.

„Jeder, der in der Gastronomiebranche arbeitet, weiß, wie wichtig Hygiene ist. Viele Hygieneaspekte sind gesetzlich geregelt, wie zum Beispiel der richtige Umgang mit Lebensmitteln, das Tragen von Berufskleidung oder eine gute Händehygiene“, erklärt Marc Münch. Gehobene Restaurants und Bars sowie Hotelrestaurants erhielten von den Deutschen, aber auch in der Gesamtauswertung die besten Noten für den hygienischen Gesamteindruck. Dagegen sind die Deutschen am skeptischsten, was die Hygiene in lokalen Gaststätten, Pizzerien und Mittagsbüffets angeht.

World Toilet Day

Die wesentlichen Faktoren, die für den Hygiene-Gesamteindruck ausschlaggebend sind, sind saubere und ordentliche Räumlichkeiten (53 %), saubere Toiletten (35 %) sowie die Möglichkeit, die Küche einzusehen (12 %).

Die Studie beleuchtet außerdem Unterschiede in der Wahrnehmung von Waschräumen in verschiedenen Bereichen: Demnach stehen Waschräume am Arbeitsplatz und in Restaurants in der Gunst der befragten Toilettenbesucher aus Deutschland am höchsten, gefolgt von Flughafentoiletten. Dagegen werden öffentliche Toiletten und Zugtoiletten eher gemieden.

Insgesamt brachte die Studie 2011 international vergleichbare Ergebnisse hervor, ob die Befragten nun in Schweden, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Finnland, Polen, Belgien oder in den Niederlanden wohnten.

Unterschiede fanden sich vor allem in der Hygiene-Bewertung einzelner Restauranttypen. Während lokale Gaststätten und Pizzerien in Deutschland auf die untersten Listenplätze verwiesen wurden, erhielten Pizzerien in Großbritannien sehr gute Noten. In Finnland wurden lokale Gaststätten am schlechtesten bewertet. Die Polen gaben Mittagsbuffets und Fast-Food-Ketten die schlechtesten Noten, Fast-Food-Cafés hingegen wurden am besten bewertet. Insgesamt rangierten Fast-Food-Ketten bei der Hygiene-Befragung europaweit eher im unteren Bereich – ihre beste Bewertung erhielten sie übrigens aus Deutschland.

Tipps für mehr Sauberkeit in Restaurants
Der wichtigste Hygieneaspekt ist in Restaurantbetrieben ganz offensichtlich der Umgang mit Lebensmitteln. Für diesen Bereich gibt es zahlreiche eindeutige Regelungen, die der Branche bestens bekannt sind und für Ordnung sorgen. Von gleichermaßen hoher Bedeutung sind jedoch auch die Hygiene im Gastraum und ganz besonders die Hygiene in den Waschräumen.

„Einwandfreie Händehygiene ist ein Muss für jeden, dem die Gesundheit der Gäste am Herzen liegt. Mitarbeiter sollten zwei einfache Regeln beherzigen. Erstens: Regelmäßig Hände waschen. Zweitens: Die Reinigungstücher zum Tischabwischen oft wechseln. In Waschräumen sollten Einmal-Papierhandtücher zur Verfügung stehen, die nach der Benutzung weggeworfen werden. Von mehreren Personen benutzte Stoffhandtücher sind dagegen ein optimaler Nährboden für Keime – sie gedeihen in feuchten Umgebungen am besten“, erläutert Katrin Ferge, Brand Communication Managerin und Hygienespezialistin bei Tork.

Eine einfache Maßnahme, um die Verbreitung von Bakterien zu unterbinden, ist beispielsweise die Ausstattung des Betriebs mit Seifenspendern. Wichtig ist insbesondere auch die Reinigung von Lichtschaltern, Spültasten, Türgriffen und Wasserhähnen – denn dort sammeln sich leicht Keime.

Das Waschraumbarometer 2011 wurde von Netigate im Auftrag von Tork in acht europäischen Ländern realisiert. Die jährliche Umfrage rückt das Thema Hygiene im Zusammenhang mit dem Welttoilettentag am 19. November ins Rampenlicht. Die diesjährige Studie richtete das Hauptaugenmerk auf die Hygiene-Wahrnehmung von Restaurantbesuchern. Die detaillierten Ergebnisse können unter http://www.tork.de/Ueber-Tork/hygiene/Waschraumbarometer/ nachgelesen werden.

Hygiene-Rangliste der Deutschen nach Restauranttypen (von oben nach unten):

  • Bars und Restaurants der gehobenen Klasse
  • Hotelrestaurants
  • Sushi-Bars
  • Fast-Food-Cafés
  • Fast-Food-Ketten
  • Mittagsbüffets
  • Pizzerien
  • lokale Gaststätten

Außer-Haus-Markt Deutschland 2011: Convenience auf dem Vormarsch – Gastgewerbe weiterhin im Wachstum

(Hamburg, 26. Juli 2011) Das Gastgewerbe setzt weiterhin stark auf Convenience-Produkte in der Küche. 41 Prozent der Hotels und Restaurants in Deutschland setzen vorgefertigte Lebensmittel und Food-Grundprodukte regelmäßig ein. Dies ist Ergebnis einer neuen Erhebung des auf den Außer-Haus-Markt spezialisierten Marktforschungsinstituts The Business Target Group, Scheeßel bei Hamburg. Besonders in Restaurants (auch Hotelrestaurants) wird besonders häufig Convenience verwendet, vorrangig tiefgekühlte Rohrwaren (TK): Bei Gemüse sind 83 Prozent der Rohwaren aus TK-Lieferungen, bei Fisch 80 Prozent und bei Fleisch rund 35 Prozent.

Convenience wird im Gastgewerbe immer häufiger eingesetzt, gerade Premiumprodukte (Foto: Perlhuhn-Törtchen von Achenbach Delikatessen)

Convenience wird im Gastgewerbe immer häufiger eingesetzt, gerade Premiumprodukte (Foto: Perlhuhn-Törtchen von Achenbach Delikatessen)

Bei den TK-Halbfertigprodukten sind Desserts und Kuchen mit knapp 56 Prozent die Nummer eins. Aber auch bei Fleisch und Fisch liegen halbfertige TK-Produkte bereits über der 40-Prozent-Marke. Damit wird deutlich, dass Convenienceprodukte – in ihrer unterschiedlichen Conveniencegraden – im Gastgewerbe weiterhin stark auf dem Vormarsch sind. Weitere Details zu Verwendung von Convenience-Produkten, Küchentrends und vielen weiteren Fakten zum F&B-Management ist der nun neu aufgelegten Dokumentation „Außer-Haus-Markt Deutschland 2011“ zu entnehmen.

Außer-Haus-Markt wächst weiter
Das Konsumverhalten der Menschen verändert sich rapide.Stulle, Thermoskanne und Henkelmann sind als Exoten in der Verpflegung unterwegs. Man geht – auch konjunkturbereinigt – immer öfter aus und verpflegt sich direkt bei einem der zahlreichen Außer-Haus-Anbieter. Laut einer GfK-Studie aus acht europäischen Ländern gehen 15 Prozent der Deutschen mindestens drei Mal pro Monat im Restaurant essen. Weitere 27 Prozent tun dies ein- bis zweimal im Monat und 38 Prozent zumindest immer noch einmal pro Monat. Allerdings betritt auch ein Fünftel aller Deutschen niemals ein Restaurant.

Mittag- und Abendessen bilden jeweils 35 Prozent der gesamten Anlässe für den Außer-Haus-Verzehr. 16 Prozent der Verzehranlässe teilen sich auf die Einnahme von Zwischenmahlzeiten auf. Das Frühstück nimmt mit 14 Prozent den geringsten Anteil ein.

Der durchschnittliche Erwachsene besucht außer Haus am liebsten einen Imbiss (oder McDonald´s). Obwohl es viel mehr Restaurants mit deutscher Küche gibt, wird gerne „der Italiener“ oder „der Grieche“ besucht, zumindest in der Stadt. Jeder zehnte Besuch einer gastronomischen Einrichtung findet im Rahmen von Ausbildung und Arbeit statt.

15 Prozent gehen gerne in die Kantine oder ins Restaurant (oder nach dem Kino zum Burgerbrater). Die Mehrheit gibt an, höchstens einmal im Monat außer Haus zu speisen. Jeder fünfte geht niemals außer Haus essen, aus Sparsamkeit oder Prinzip.

Durchschnittlich gibt jeder Besucher im Außer-Haus-Markt 5,72 Euro aus. Je nach Segment fällt dieser Durchschnittswert sehr unterschiedlich aus: In Quick-Service-Restaurants / Lebensmitteleinzelhandel / Convenience-Stores sind dies 3,71 Euro, in Full-Service-Restaurants und Hotels satte 11,94 Euro und in Freizeiteinrichtungen noch 8,05 Euro. In Kantinen und Mensen gibt jeder Gast durchschnittlich nur 2,50 Euro aus.

Die günstige Konjunkturentwicklung führte im Gastgewerbe zur Schaffung neuen Arbeitsstellen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten im Gastgewerbe hat sich von 2007 bis 2010 von 619.000 auf 639.000, die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten von 170.000 auf 207.000 und die Zahl der geringfügig Beschäftigten von 720.000 auf 835.000 erhöht. Gleichzeitig sank die Zahl der Auszubildenden von 76.000 auf 69.000.

Die Dokumentation „Außer-Haus-Markt Deutschland 2011“ umfasst über 250 Seiten mit zahlreichen Grafiken, Schaubildern und detaillierten Erläuterungen. Zu beziehen bei: The Business Target Group, www.businesstargetgroup.com

lebensmittelklarheit.de – Neues Internetportal stellt auch Gastronomie an den Pranger(Berlin, 21. Juli 2011) Ob das wirklich „Klarheit“ bringt? Mit dem neuen Aufklärungsportal lebensmittelklarheit.de wollen die Verbraucherzentralen und das Verbraucherministerium in Berlin die Wahrheit über Essen und Getränke verbreiten. Die Webserver waren allerdings dem ersten Ansturm nicht gewachsen – die Seite war zuletzt nur schwer aufrufbar. Kurz nach dem Start seien bis zu 20.000 Anfragen je Sekunde zusammen gekommen. Auf lebensmittelklarheit.de wird auch die Gastronomie an den Pranger gestellt, zum Beispiel beim beliebten Feta in Sommersalaten. Viele verwendete Feta-Käse seien aus Kuhmilch und nicht aus Schafsmilch hergestellt, moniert die NRW-Verbraucherzentrale. In 15 Gaststätten und Schnellrestaurants in Köln und Bonn habe man „Tricksereien“ festgestellt – aber der Test stammt von 2009. Unter lebensmittelklarheit.de können Verbraucher nun Produkte melden, bei denen Sie sich durch die Aufmachung oder Kennzeichnung getäuscht fühlen. Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hessen prüfen die Kritik. Die Hersteller haben die Möglichkeit Stellung zu beziehen, beides wird dann auf der Seite veröffentlicht. Allerdings gibt es bereits seit vier Jahren das Portal abgespeist.de von Foodwatch; hier werden jeden Monat neue „Täuschungsfälle“ angeprangert. Doch hier setzt die vielfältige Kritik an: Wie wird „sich getäuscht fühlen“ definiert? Das EU-Lebensmittelrecht gilt als sehr kompliziert und lässt tatsächlich viele Hintertürchen offen. So ist es legal, wenn im Erdbeerjoghurt keine Erdbeeren zu finden wären. Oder Fischsticks ohne Fisch, Bananenschokolade ohne Banane, Zuckersirup statt Honig – „Vollmundige Werbeversprechen oder wohlklingende Bezeichnungen auf Lebensmittelverpackungen suggerieren Qualität, Naturbelassenheit oder Preisvorteile. Gesundheitsversprechen verlocken zum Kauf. Wer sich aber die Zutatenliste genauer ansieht, muss oft erkennen, dass es mit den Versprechen und Werbeaussagen nicht weit her ist. Oftmals ist der Ärger beim Verbraucher groß, weil er sich von der Aufmachung einer Verpackung, der Kennzeichnung oder der Werbung getäuscht fühlt“, heißt es bei lebensmittelklarheit.de Rund 750.000 Euro an Steuernmitteln werden für das neue Infoportal ausgegeben – im Rahmen der Initiative “Mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln.” Von der Lebensmittelindustrie gibt es Contra: “Wir lehnen nach wie vor den Teil des Internetportals ab, in dem konkrete Produkte mit Marke und Firma genannt werden, weil sich Verbraucher subjektiv irregeführt fühlen; es handelt sich nämlich um Lebensmittel, die entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gekennzeichnet und aufgemacht, die also völlig legal sind”, sagte Jürgen Abraham, Vorsitzender des Spitzenverbandes der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE). “Niemand darf durch eine öffentliche Zurschaustellung bestraft werden, wenn er sich an Recht und Gesetz hält; ob dies der Fall ist, entscheiden die Kontrollbehörden und letztlich die Gerichte.” Daher sei es, so der BVE-Vorsitzende, nicht akzeptabel, wenn eine andere, nicht legitimierte Instanz darüber befindet, ob ein Produkt quasi mit amtlichem Anstrich öffentlich abgewertet wird – mit allen negativen Folgen, bis hin zur Existenzbedrohung für das Unternehmen und seine Arbeitsplätze. Ob mit einem öffentlichen Beschwerdeportal den Fakten genüge getan wird, muss sich noch erweisen. In der Werbewirtschaft erteilt der Werberat gemeinsam mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs offiziell Rügen bei überzogener Werbung; und diese Mahnungen werden auch veröffentlicht – welche Folgen sie haben, ist unklar. Nun wird von Experten erwartet, dass sich der Unmut der Verbraucher insbesondere über die Kennzeichnungen von Lebensmitteln entlädt. Doch dieses komplexe und auch für fachverständige Juristen kaum durchschaubare Regelwerk (“Die Suppe lügt”) wird wohl nicht mit Volkes Meinung geändert werden. Inwieweit öffentlicher Druck die Lebensmittelproduzenten zu mehr “Klarheit” und in kritischen Fällen zur “Wahrheit” verleiten, bleibt abzuwarten. Brauchen Lebensmittel bald Beipackzettel? Diese Diskussion erfasst auch die Gastronomie. Thilo Bode, Chef der Berliner Lebensmittel-Verbraucherorganisation Foodwatch, fordert eine Kennzeichnung aller Zutaten auf Speisekarten in der Gastronomie. „Die ungekennzeichnete Verwendung von Fertigprodukten in der Gastronomie halten wir für eine grobe Verbrauchertäuschung. Besonders weil die Kennzeichnungsregeln für die Gastronomie extrem lasch sind“, heißt es in einem aktuellen Rundschreiben von Foodwatch. So fordert man bei Foodwatch, die Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in der Gastronomie an die Vorgaben für verpackte Lebensmittel anzupassen und dass in Restaurants und Kantinen eine vollständige Zutatenliste aller Gerichte inklusive aller verwendeten Zusatzstoffe gut sichtbar aushängt oder auf Nachfrage für den Gast einsehbar sind. Werden in der Gastronomie Convenience-Produkte verwendet, muss die komplette Zutatenliste in der Speisekarte wiedergegeben werden, heißt es in dem Mailing. Bei der Aktion “Klarheit auf Speisekarten” haben bislang 6.800 Menschen mitgemacht. Die kürzlich im Europaparlament beschlossenen Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel haben kaum Auswirkungen auf Speisekarten in Gastbetrieben. Nicht vorverpackte Lebensmittel (sog. lose Ware), wie sie typischerweisein gastronomischen Betrieben zum Einsatz kommen, sind im Wesentlichen von den neuen Kennzeichnungspflichten ausgenommen. Eine Ausnahme bildet allerdings die Allergie-Kennzeichnung. Über Allergien oder Unverträglichkeit auslösende Zutaten muss der Verbraucher auch bei unverpackter Ware informiert werden. In welcher Art und Weise die Informationen bereitgestellt werden müssen, liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Sonderregelungen trifft die neue Verordnung zu Lebensmitteln, die “durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zum Verkauf angeboten werden.” In der Gastronomie geht es hierbei insbesondere um das Internet-Angebot von Lieferdiensten (Stichwort Home-Delivery).   Über die neue Verordnung muss formal nun noch der Ministerrat entscheiden. Da die Linie aber zuvor mit den EU-Mitgliedsstaaten abgestimmt war, ist von seiner Zustimmung sicher auszugehen. Die Verordnung kann damit noch in diesem Jahr in Kraft treten. Für die Umsetzung in den Unternehmen gelten jedoch Übergangsfristen von drei bzw. fünf Jahren.

(Berlin, 21. Juli 2011) Ob das wirklich „Klarheit“ bringt? Mit dem neuen Aufklärungsportal lebensmittelklarheit.de wollen die Verbraucherzentralen und das Verbraucherministerium in Berlin die Wahrheit über Essen und Getränke verbreiten. Die Webserver waren allerdings dem ersten Ansturm nicht gewachsen – die Seite war zuletzt nur schwer aufrufbar. Kurz nach dem Start seien bis zu 20.000 Anfragen je Sekunde zusammen gekommen. Auf lebensmittelklarheit.de wird auch die Gastronomie an den Pranger gestellt, zum Beispiel beim beliebten Feta in Sommersalaten. Viele verwendete Feta-Käse seien aus Kuhmilch und nicht aus Schafsmilch hergestellt, moniert die NRW-Verbraucherzentrale. In 15 Gaststätten und Schnellrestaurants in Köln und Bonn habe man „Tricksereien“ festgestellt – aber der Test stammt von 2009.

Unter lebensmittelklarheit.de  können Verbraucher nun Produkte melden, bei denen Sie sich durch die Aufmachung oder Kennzeichnung getäuscht fühlen. Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hessen prüfen die Kritik. Die Hersteller haben die Möglichkeit Stellung zu beziehen, beides wird dann auf der Seite veröffentlicht. Allerdings gibt es bereits seit vier Jahren das Portal abgespeist.de von Foodwatch; hier werden jeden Monat neue „Täuschungsfälle“ angeprangert.

Doch hier setzt die vielfältige Kritik an: Wie wird „sich getäuscht fühlen“ definiert? Das EU-Lebensmittelrecht gilt als sehr kompliziert und lässt tatsächlich viele Hintertürchen offen. So ist es legal, wenn im Erdbeerjoghurt keine Erdbeeren zu finden wären. Oder Fischsticks ohne Fisch, Bananenschokolade ohne Banane, Zuckersirup statt Honig – „Vollmundige Werbeversprechen oder wohlklingende Bezeichnungen auf Lebensmittelverpackungen suggerieren Qualität, Naturbelassenheit oder Preisvorteile. Gesundheitsversprechen verlocken zum Kauf. Wer sich aber die Zutatenliste genauer ansieht, muss oft erkennen, dass es mit den Versprechen und Werbeaussagen nicht weit her ist. Oftmals ist der Ärger beim Verbraucher groß, weil er sich von der Aufmachung einer Verpackung, der Kennzeichnung oder der Werbung getäuscht fühlt“, heißt es bei lebensmittelklarheit.de

Rund 750.000 Euro an Steuernmitteln werden für das neue Infoportal ausgegeben – im Rahmen der Initiative “Mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln.”

Von der Lebensmittelindustrie gibt es Contra: “Wir lehnen nach wie vor den Teil des Internetportals ab, in dem konkrete Produkte mit Marke und Firma genannt werden, weil sich Verbraucher subjektiv irregeführt fühlen; es handelt sich nämlich um Lebensmittel, die entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gekennzeichnet und aufgemacht, die also völlig legal sind”, sagte Jürgen Abraham, Vorsitzender des Spitzenverbandes der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE).  “Niemand darf durch eine öffentliche Zurschaustellung bestraft werden, wenn er sich an Recht und Gesetz hält; ob dies der Fall ist, entscheiden die Kontrollbehörden und letztlich die Gerichte.” Daher sei es, so der BVE-Vorsitzende, nicht akzeptabel, wenn eine andere, nicht legitimierte Instanz darüber befindet, ob ein Produkt quasi mit amtlichem Anstrich öffentlich abgewertet wird – mit allen negativen Folgen, bis hin zur Existenzbedrohung für das Unternehmen und seine Arbeitsplätze.

Ob mit einem öffentlichen Beschwerdeportal den Fakten genüge getan wird, muss sich noch erweisen. In der Werbewirtschaft erteilt der Werberat gemeinsam mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs offiziell Rügen bei überzogener Werbung; und diese Mahnungen werden auch veröffentlicht – welche Folgen sie haben, ist unklar.

Nun wird von Experten erwartet, dass sich der Unmut der Verbraucher insbesondere über die Kennzeichnungen von Lebensmitteln entlädt. Doch dieses komplexe und auch für fachverständige Juristen kaum durchschaubare Regelwerk (“Die Suppe lügt”) wird wohl nicht mit Volkes Meinung geändert werden. Inwieweit öffentlicher Druck die Lebensmittelproduzenten zu mehr “Klarheit” und in kritischen Fällen zur “Wahrheit” verleiten, bleibt abzuwarten.

Brauchen Lebensmittel bald Beipackzettel? Diese Diskussion erfasst auch die Gastronomie. Thilo Bode, Chef der Berliner Lebensmittel-Verbraucherorganisation Foodwatch, fordert eine Kennzeichnung aller Zutaten auf Speisekarten in der Gastronomie. „Die ungekennzeichnete Verwendung von Fertigprodukten in der Gastronomie halten wir für eine grobe Verbrauchertäuschung. Besonders weil die Kennzeichnungsregeln für die Gastronomie extrem lasch sind“, heißt es in einem aktuellen Rundschreiben von Foodwatch. So fordert man bei Foodwatch, die Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in der Gastronomie an die Vorgaben für verpackte Lebensmittel anzupassen und dass in Restaurants und Kantinen eine vollständige Zutatenliste aller Gerichte inklusive aller verwendeten Zusatzstoffe gut sichtbar aushängt oder auf Nachfrage für den Gast einsehbar sind. Werden in der Gastronomie Convenience-Produkte verwendet, muss die komplette Zutatenliste in der Speisekarte wiedergegeben werden, heißt es in dem Mailing. Bei der Aktion “Klarheit auf Speisekarten” haben bislang 6.800 Menschen mitgemacht.

Die kürzlich im Europaparlament beschlossenen Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel haben kaum Auswirkungen auf Speisekarten in Gastbetrieben. Nicht vorverpackte Lebensmittel (sog. lose Ware), wie sie typischerweisein gastronomischen Betrieben zum Einsatz kommen, sind im Wesentlichen von den neuen Kennzeichnungspflichten ausgenommen. Eine Ausnahme bildet allerdings die Allergie-Kennzeichnung. Über Allergien oder Unverträglichkeit auslösende Zutaten muss der Verbraucher auch bei unverpackter Ware informiert werden. In welcher Art und Weise die Informationen bereitgestellt werden müssen, liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Sonderregelungen trifft die neue Verordnung zu Lebensmitteln, die “durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zum Verkauf angeboten werden.” In der Gastronomie geht es hierbei insbesondere um das Internet-Angebot von Lieferdiensten (Stichwort Home-Delivery).

Über die neue Verordnung muss formal nun noch der Ministerrat entscheiden. Da die Linie aber zuvor mit den EU-Mitgliedsstaaten abgestimmt war, ist von seiner Zustimmung sicher auszugehen. Die Verordnung kann damit noch in diesem Jahr in Kraft treten. Für die Umsetzung in den Unternehmen gelten jedoch Übergangsfristen von drei bzw. fünf Jahren.

EHEC: Warnung vor Gurken, Tomaten und Salat aufgehoben

UPDATE (Hamburg, 10. Juni 2011) Die wegen der EHEC-Epidemie geltende Warnung vor dem Verzehr roher Tomaten, Gurken und Blattsalat wurde aufgehoben. Die für die Suche nach dem EHEC-Erreger zuständigen Behörden – Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR, http://www.bfr.bund.de), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Robert Koch-Institut (RKI, http://www.rki.de/) – halten Ihre Wanrung vor dieser Rohkost nicht mehr aufrecht. Dies wurde heute vormittag in Berlin mitgeteilt. Die Warnung vor Sprossen bleibe dagegen bestehen, heißt es.

Über die üblichen Hygienemaßnahmen hinaus solle man vorsorglich bis auf weiteres Sprossen nicht roh verzehren, heißt es. Gastronomiebetrieben wird empfohlen noch vorrätige Sprossen sowie möglicherweise damit in Berührung gekommene Lebensmittel zu vernichten. Zudem sollte alle Lebensmittel, die aus einem bestimmten Betrieb in Bienenbüttel/Niedersachsen stammen, aus dem Verkehr gezogen werden, wurde mitgeteilt. Ausdrücklich weisen die Behörden darauf hin, dass die üblichen Hygieneempfehlungen im Umgang mit Lebensmittel streng zu befolgen seien.

In jüngster Zeit stehen Sprossen im Verdacht, für die zahlreichen EHEC-Erkrankungen verantwortlich zu sein

In jüngster Zeit stehen Sprossen im Verdacht, für die zahlreichen EHEC-Erkrankungen verantwortlich zu sein

Sprossen, eine Gefahr für die Gesundheit?
In jüngster Zeit stehen Sprossen im Verdacht, für die zahlreichen EHEC-Erkrankungen verantwortlich zu sein, die seit einigen Tagen überwiegend im norddeutschen Raum auftreten. Dies verunsichert den Verbraucher, denn bislang hatten Sprossen den Ruf eines besonders gesunden Nahrungsmittels. Rohe Sprossen sind deshalb bei Personen, die sich gesundheitsbewusst ernähren, besonders beliebt. In Lebensmittelgeschäften und v. a. in Bioläden wird eine Vielzahl von Sprossen angeboten: am meisten verbreitet sind Alfalfa-Sprossen und Mungo-Sprossen. Aber auch Soja-, Adzuki-, Brokkoli-, Rucola-, Radieschen-, Linsen- und Weizensprossen sind im Angebot.

Sprossen werden positive Effekte auf die Gesundheit nachgesagt. Sie sind reich an essentiellen Aminosäuren, mehrfach ungesättigten Fettsäuren, Enzymen, Vitamin A, C, E, B-Komplex, Rutin, Ballaststoffen und Spurenelementen. Weniger seriös sind Anpreisungen als „Vitalstoffbomben“ oder gar als „Wundermittel“ gegen Muskelerkrankungen, Haarprobleme, Verdauungsstörungen und Stoffwechselstörungen. Unbestritten ist jedoch der hohe ernährungsphysiologische Wert der Keimlinge.

Mehr dazu: http://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=2&ID=1442

Anhaltende Konsumzurückhaltung bei Gemüse
Nach Angaben der Agrarmarkt Informations GmbH verursacht die EHEC-Epidemie weiterhin eine erhebliche Kaufzurückhaltung bei vielen Gemüsearten. Nach einer Analyse der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) verloren Salatgurken schon in Woche 21 gegenüber der Vorwoche knapp 40 Prozent aller Käufer. Ab Donnerstag (26.05.2011) brach der Gurkenmarkt dann völlig zusammen. In Woche 22 war die Käuferschaft gegenüber Woche 20 schon um über 70 Prozent geschrumpft. Bei Salaten waren in Woche 22 schon 60 Prozent der Käufer abgewandert. Bei Rispentomaten betrug der Rückgang zwischen Woche 20 und Woche 22 immerhin noch fast 50 Prozent. Von der rückläufigen Zahl der kaufenden Haushalte kann man recht gut auf den Rückgang der eingekauften Mengen schließen, denn die durchschnittliche Menge je Käuferhaushalt schwankt nur in sehr engen Grenzen.

Aber auch Arten, die nicht ausdrücklich in den Warnungen genannt wurden, wurden in deutlich geringerer Menge verkauft. Bei Radieschen ging die Zahl der Käuferhaushalte um ein Drittel zurück. Bei Möhren und Broccoli liegt der Anteil der Käuferhaushalte in den letzten beiden Wochen am unteren Rand der normal üblichen Werte. Bemerkenswert ist auch die Entwicklung bei Erdbeeren, die ausgehend von einem Spitzenwert in Woche 20 bis Woche 22 ein Drittel der Käufer verloren.

Produzenten im In- und Ausland müssen einen erheblichen Teil ihrer Ernten vernichten, da es für ihre Produkte keine Käufer gibt. Obwohl deutsche Gemüseerzeuger schon frühzeitig durch eine Vielzahl von Analysen nachweisen konnten, dass ihre Ware frei von EHEC Erregern ist, konnten sie den Umsatzeinbruch nicht verhindern. 

EHEC-Untersuchungen: Bisher keine positiven Ergebnisse
Die Ermittlungen der Lieferbeziehungen des Sprossen-Erzeugers in Bienenbüttel werden mit Hochdruck fortgesetzt. Die Indizienkette konnte durch weitere Klärung von Verbindungen zu Erkrankungsfällen weiter abgesichert werden. Durch Rückmeldungen von Erkrankten ergaben sich weitere Hinweise zum Zusammenhang mit dem Verzehr von Sprossen, teilte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium mit. In Folge der Meldungen und im Zusammenhang mit neuen Erkrankungsfällen konnten Proben von Sprossen, die in den Haushalten noch vorhanden waren, für die Untersuchung gewonnen werden. Auch Proben anderer Hersteller wurden beprobt.

Ein Expertenteam hat in dem Erzeugerbetrieb mehrere hundert Proben entnommen. Dabei wurden alle Produkte und Betriebsbereiche einschließlich Wasser- und Abwasserversorgung berücksichtigt. Bisher wurden insgesamt 853 Proben eingeliefert. Eine EHEC-positive Probe lag zuletzt noch nicht vor. Bei 471 Proben war das Untersuchungsergebnis negativ. 382 Proben sind noch in Bearbeitung oder bedürfen weiterer Absicherung. Von den 17 bisher ausstehenden Proben der zunächst aus dem Bienenbütteler Betrieb entnommenen 40 Proben sind bisher neun Untersuchungen abgeschlossen worden, die Ergebnisse sind negativ. Acht Untersuchungen laufen noch.
Verfahren des Fraunhofer FEP desinfiziert sicher und effizient Saatgut
Wissenschaftler am Fraunhofer-Institut für Elektronenstrahl- und Plasmatechnik FEP in Dresden haben ein Verfahren etabliert, um zuverlässig und effizient Saatgut von Krankheitserregern, wie Bakterien und Pilzen, zu befreien. Pathogene EHEC-Bakterien haben in den letzten Wochen in Deutschland und Europa zahlreiche Krankheitsfälle und große Verunsicherung bei Verbrauchern ausgelöst. Neuen Meldungen zufolge steht Saatgut von Sprossen im Verdacht mit EHEC-Bakterien belastet zu sein. Welcher Auslöser auch gefunden wird, in den letzten Wochen ist deutlich geworden, welche Auswirkungen kontaminierte Lebensmittel haben können und wie wichtig die zuverlässige Behandlung von Saatgut und die Sterilisation von Lebensmitteln sind.

Bei der Saatgut-Behandlung des Dresdener Institutes können die Schädlinge keine Resistenzen ausbilden, wie es bei Verwendung von Antibiotika geschehen kann, da es sich um ein rein physikalisches Verfahren handelt. Zudem kommt es ohne Chemikalien aus, die belastend für die Umwelt und die Gesundheit des Anwenders sein können.

In Deutschland konnte die Wirksamkeit für viele Arten von Getreidesaatgut gegen unterschiedliche Krankheitserreger (u.a. auch Pseudomonas-Bakterien) nachgewiesen werden und in langjähriger Zusammenarbeit mit dem Julius-Kühn-Institut als geeignete Saatgutbehandlungsmethode für unterschiedliche Anbaubedingungen bestätigt werden. Neben dem Julius-Kühn-Institut empfiehlt auch die europäische und mediterrane Planzenschutzorganisation EPPO (European and Mediterranean Plant Protection Organization) das Verfahren für die konventionelle als auch für die ökologische Landwirtschaft.

Für die Anwendung steht bereits ein mobiles System mit einer Stundenleistung von bis zu 30 Tonnen Saatgut zur Verfügung. Bisher werden in Deutschland 4.000 bis 5.000 Tonnen Saatgut pro Jahr, vorrangig Getreide (Weizen, Gerste, Hafer), aber auch Raps, Leguminosen und Gemüsesaatgut mit der Technologie behandelt und in der konventionellen sowie in der ökologischen Landwirtschaft angebaut. Frank-Holm Rögner, Leiter der Abteilung »Elektronenstrahl-Prozesse« am Fraunhofer FEP, bekräftigt: »Die Elektronenbehandlung von Saatgut ist technologisch ausgereift und in Sachsen bereits auf dem Markt. Eine Erweiterung der Technologie auf die Sterilisation von Lebensmitteln ist technologisch auf jeden Fall machbar.«

In Deutschland ist die Behandlung von Lebensmitteln mit beschleunigten Elektronen nicht gestattet. Eine aktuelle Studie der EU konnte jedoch belegen, dass beschleunigte Elektronen gegenüber konventionellen Sterilisationsverfahren keine negativen Auswirkungen auf die Lebensmitteleigenschaften haben.
Hintergrund: Was macht das BfR im aktuellen EHEC-Ausbruchsgeschehen?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist in Deutschland für wissenschaftliche Risikobewertungen im gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig. Das Institut bewertet gesundheitliche Risiken, erarbeitet Empfehlungen zur Risikobegrenzung und kommuniziert diese Prozesse transparent an die Öffentlichkeit. Das BfR ist aktuell an der Aufklärung des derzeitigen EHEC-Ausbruchsgeschehens beteiligt. Dabei stützt es seine Arbeit auf mehrere Säulen: Entwicklung von Labortests und Untersuchungen von Isolaten und Proben, Analyse des Ausbruchsgeschehens sowie gesundheitliche Risikobewertung des Keims EHEC O104:H4. Darüber hinaus übernimmt es eine wichtige Rolle in der Risikokommunikation zwischen den Behörden und Gremien des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

Das BfR wurde im November 2002 errichtet, um den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu stärken. Es ist die wissenschaftliche Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland, die Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie zur Sicherheit von Chemikalien und Produkten erarbeitet. Das BfR gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). In seiner wissenschaftlichen Bewertung, Forschung und Kommunikation ist es unabhängig.

Das BfR arbeitet unter anderem gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut (RKI) am aktuellen Ausbruchsgeschehen. Das RKI ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten, zuständig.

Das am 01. Januar 2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Weiterhin legt das Gesetz fest, welche Angaben von den Meldepflichtigen gemacht werden und welche dieser Angaben vom lokalen Gesundheitsamt weiter übermittelt werden. Mit der Einführung des IfSG wurden in Deutschland Falldefinitionen zur routinemäßigen Übermittlung der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten eingeführt.

Im aktuellen EHEC/HUS-Ausbruchsgeschehen arbeiten die Überwachungsbehörden der Länder auf Hochtouren, um die Ausbruchsquelle ausfindig zu machen. Das BfR ist an dieser Ausbruchsaufklärung durch umfangreiche Analysen, Datenlieferungen und gesundheitliche Risikobewertungen beteiligt. Ein wesentlicher Baustein in der Klärung des Ausbruchsgeschehens ist es, die Kontaminationsquelle für die betroffenen Lebensmittel ausfindig zu machen und zu verschließen. Dazu muss auf dem Gemüse der Ausbruchsstamm nachgewiesen werden, der im Stuhl der Erkrankten als Krankheitsursache identifiziert wurde.

Das BfR führt Laboruntersuchungen durch und entwickelt ein Test-System zur Identifikation von EHEC-Keim O104:H4 in Lebensmitteln
Das Nationale Referenzlabor für Escherichia coli des BfR ist eng in die Aufklärung eingebunden. Es hat den Untersuchungslaboratorien der Länder eine neue Untersuchungsmethode zur Verfügung gestellt, um den Ausbruchsstamm in verdächtigten Isolaten identifizieren zu können. Diese Methode wurde zusammen mit Experten der französischen Lebensmittelagentur ANSES entwickelt und evaluiert.

Damit die Infektketten schnellstmöglich aufgeklärt werden können, untersucht derzeit das Nationale Referenzlabor für Escherichia coli außerdem Isolate aus dem Ausbruchsgeschehen, die von den Überwachungsbehörden der Länder an das BfR eingesandt werden. Als Referenzlabor hat es die Funktion, die Untersuchungsergebnisse der Labore der Landesüberwachungsbehörden zu bestätigen.

Weiterhin führt das Nationale Referenzlabor für Escherichia coli Untersuchungen an unterschiedlichen Proben durch, die es von den amtlichen Überwachungsbehörden bekommt: Umfeldproben, Bodenproben, Tupferproben aus Gullis, Wasserproben aus verdächtigten Betrieben sowie Proben aus Haushalten, in denen Menschen an dem EHEC-Keim O104:H4 erkrankt sind. Im Referenzlabor werden diese Proben mit aufwändigen analytischen Verfahren systematisch untersucht, um den vermuteten Erreger zweifelsfrei nachweisen zu können.

Das Nationale Referenzlabor für Escherichia coli arbeitet auch eng mit dem europäischen Referenzlabor für Escherichia coli zusammen. Zur zweifelsfreien Typisierung von Isolaten werden diese nach Untersuchung im BfR an das europäische Referenzlabor geschickt. So konnte bei den verdächtigten Lebensmitteln wie Gurken mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass sie den Keim tragen.

Das BfR arbeitet an der Aufklärung des Lebensmittelausbruchs
In Deutschland werden jährlich mehr als 200 000 Erkrankungsfälle beim Menschen gemel-det, von denen anzunehmen ist, dass sie über Lebensmittel übertragen wurden. Der Verdacht auf einen lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch besteht bei Erkrankungen von zwei oder mehr Personen, welche im Zusammenhang mit demselben Lebensmittel aufgetreten sind.

BfR-Experten unterstützen derzeit die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden bei Betriebsbesichtigungen vor Ort und bei der Datenerhebung zur Identifizierung von ursächlich beteiligten Lebensmitteln. Sie führen ebenso Interviews im Rahmen der epidemiologischen Fallkontrollstudien des Robert Koch-Instituts (RKI) durch.

Teams des BfR und des RKI reisen in die Städte und Kommunen, in denen der verdächtigte Erreger vermutet wird, um gemeinsam mit den Lebensmittelüberwachungsbehörden und den Untersuchungsämtern vor Ort Erkenntnisse zu möglichen Kontaminationswegen zu gewinnen. Dabei werden Proben von Rohstoffen und Arbeitsgegenständen genommen, die u.a. an das Nationale Referenzlabor für Escherichia coli im BfR zur Abklärung geschickt werden.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des BfR versorgen eine diesbezüglich eingerichtete „Task Force“ kontinuierlich mit aktuellen Daten, um die Ausbruchsaufklärung voran zu bringen. An dieser „Task Force“, in der die länderübergreifende Aufklärungsarbeit koordiniert und systematisiert wird, ist unter anderem auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beteiligt. Dort werden die gesammelten Daten zu Lieferlisten und Vertriebswegen, Erkrankungsfällen, Interviewangaben, etc. betrachtet und gewichtet. Durch eine sog. Clusterbildung von Erkrankungen und verdächtigen Lebensmittelbefunden erhoffen sich die Experten, das Ausbruchsgeschehen zurück zu verfolgen und auf die Quelle des Erregers schließen zu können.

Die Ursachenforschung bei Ausbruchsgeschehen ist wichtig, um die Lebensmittelsicherheit in Deutschland und der Europäischen Union weiterhin zu verbessern und die Anzahl von Lebensmittelinfektionen und -intoxikationen reduzieren zu können. Dazu führt das BfR das bundesweite System zur zentralen Erfassung von Lebensmitteln, die bei Krankheitsausbrüchen beteiligt sind (BELA).

Das BfR führt gesundheitliche Risikobewertung zu EHEC-Keim O104:H4 durch
Das BfR führt regelmäßig mikrobiologische Risikobewertungen für an Ausbrüchen beteiligten Lebensmitteln und Erregern durch.

Im gegenwärtigen Fall hat das BfR frühzeitig aufgrund der vorliegenden Daten zum Ausbruchsgeschehen gemeinsam mit dem RKI eine Verzehrsempfehlung erlassen. Diese stützt sich auf Hypothesen aus den epidemiologischen Fallstudien des RKI und folgt dem Ansatz des vorsorgenden Gesundheitsschutzes, da die Datenlage noch keine abschließende Bewertung zulässt.

Die Experten des BfR geben Teilrisikobewertungen zu Einzelfragen, u.a. zur Sicherheit von Tiefkühlkost, Stillen, Dekontamination und Desinfektion von Lebensmitteln hinsichtlich einer Erkrankung mit dem EHEC-Keim O104:H4.
Wenn die Quelle des aktuellen Ausbruchsgeschehens identifiziert worden ist, kann das BfR auf Grundlage der epidemiologischen Daten des RKI und einer Expositionsschätzung eine Risikobewertung zum EHEC-Keim O104:H4 vornehmen.

Zur Minimierung des Risikos hat das BfR auch Empfehlungen zum richtigen Umgang mit Lebensmitteln und zur Küchenhygiene erarbeitet.

Das BfR wird von den BfR-Kommissionen für Hygiene und für Expositionsabschätzung beraten
Die Komplexität des Phänomens „Lebensmittelinfektionen“ erfordert erfolgreiche Strategien zur Prävention. Deswegen wurden 2008 die BfR-Kommissionen für Hygiene und für Expositionsabschätzung eingerichtet. Sie koordinieren ein multidisziplinäres Zusammenwirken von verschiedenen externen Experten (Epidemiologen, Mikrobiologen, Lebensmitteltechnologen, Human- und Veterinärmediziner).

Das BfR betreibt aktive Risikokommunikation
Das BfR hat auch den gesetzlichen Auftrag, die Öffentlichkeit über mögliche, identifizierte und bewertete Risiken zu informieren, die Lebensmittel für den Verbraucher bergen können. Das BfR aktualisiert täglich seine Internetseite zu den Ergebnissen des aktuellen Ausbruchsgeschehens.

Die Risikokommunikation richtet sich aber nicht nur an die Öffentlichkeit. Auch im Rahmen der nationalen, europäischen und internationalen Zusammenarbeit (in die auch die WHO eingebunden ist) der verschiedenen Gremien von Bundesministerien und -behörden, Landesministerien und -behörden sowie der europäischen und internationalen Ebene übernimmt das BfR eine wichtige Mittlerfunktion im Austausch der Daten und Informationen zum aktuellen EHEC-Ausbruch. Als nationale Kontaktstelle für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) versorgt es die europäischen Mitgliedsstaaten kontinuierlich mit aktuellen Informationen zum Stand der Ausbruchsaufklärung.

Die Suche nach der EHEC-Quelle geht weiter – Hygieneexperte: Gastronomen sollten Rückstellproben bis zu 14 Tage aufbewahren

(Hamburg, 08. Juni 2011) Die Unsicherheit rund um die Food-Seuche EHEC wird immer größer: Nach etlichen konkreten Verdächtigungen – betroffen waren bereits mehrere Hotels und Restaurants – ist die Quelle für die mittlerweile internationale Ausbreitung des tödlichen Darmkrankheits-Erregers EHEC noch immer nicht gefunden. Der aus dem TV bekannte Hygieneberater Ulrich Jander rät nun allen Gastronomen, sog. Rückstellproben zu bilden und diese bis zu 14 Tage lang aufzubewahren.

Hygieneexperte Ulrich Jander rät angesichts der großen Verunsicherung wegen EHEC: Von jeder ausgegebenen Speise sollte eine Rückstellprobe gesichert werden - auch in der Gastronomie (Foto: MNStudio/fotolia.com)

Hygieneexperte Ulrich Jander rät angesichts der großen Verunsicherung wegen EHEC: Von jeder ausgegebenen Speise sollte eine Rückstellprobe gesichert werden - auch in der Gastronomie (Foto: MNStudio/fotolia.com)

„Nur mit Rückstellproben von ausgegebenen Speisen beispielsweise bei Banketten und Caterings kann man auf Anhieb einer behördlichen Untersuchung, die ja jederzeit auf reinen Verdacht hin kommen kann, schnell und unkompliziert reagieren“, so Jander. Von allen Speisen lege man 100 Gramm zurück, beschrifte dies mit Datum und Inhalt und bewahre sie 14 Tage lang auf.

Rückstellproben sind in der Gastronomie noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechende Verordnungen gibt es allerdings seit Jahren in der Gemeinschaftsverpflegung, so beispielsweise bei der Bundeswehr (Zentrale Dienstvorschrift 36/1). „Grundsätzlich sind Rückstellproben recht hilfreich, wenn es um nachgehende Ermittlungen bei Gruppenerkrankungen geht“, meint Jander.

Ulrich Jander ist als „Hotelchecker“ im TV präsent und vergibt mit dem „Gastro-Smiley“ ein eigenes erfolgreiches Hygienezertifikat für die Gastronomie.

Hintergrund zu Rückstellproben in der Gemeinschaftsverpflegung
Die Bestimmungen zu Rückstellproben in der Gemeinschaftsverpflegung werden in der DIN 10526 (gilt seit Februar 2004) dargelegt. Darin heißt es: Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung haben Proben von Speisen und Lebensmittel, die aus rohen Bestandteilen von Hühnereier hergestellt wurden und die anschließend nicht erhitzt wurden, zu entnehmen. Die Proben müssen mit Datum und Uhrzeit der Herstellung gekennzeichnet und bei vier Grad Celsius mindestens 96 Stunden aufbewahrt werden. Allerdings gilt dies nur für Chargen von mehr als 30 ausgegebenen Portionen. A-la-carte-Speisen sind davon also nicht betroffen. Allerdings empfiehlt der Verband der Küchenleiter/innen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (VKK) den GV-Betrieben, auch von anderen Speisen – also auch jene ohne Hühnerei-Inhalten – aufzubewahren. So könne im Schadensfall schnell nachgewiesen werden, ob die ausgegebenen Speisen Krankheitserreger enthielten oder eben nicht. Keine Rückstellproben seien von nicht leicht verderblichen Lebensmitteln sowie Waren in Fertigpackungen von Zulieferern wie Süßspeisen, Getränke und Molkereiprodukte nötig.

Einen politischen Vorstoß will nun Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich (CDU) wagen. Medienberichten zufolge will sie beim Ehec-Krisentreffen heute in Berlin eine rechtliche Änderung auf Bundes- oder sogar auf europäischer Ebene verlangen. Demnach sollen Rückstellproben nicht nur bei Eirpodukten erfolgen und auch von Restaurants verlangt werden.