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Bundesverfassungsgericht kippt Rauchverbot in Hamburger Gastronomie teilweise

(Karlsruhe/Hamburg, 21. Februar 2012) Ein Gang zurück: Das Bundesverfassungsgericht lässt Raucherräume auch in Hamburger Restaurants wieder zu. Nach einem aktuellen Urteil (Az. 1 BvL 21/11 vom 24. Januar 2012) ist das Verbot, dass sog. Speisewirtschaften keine abgetrennten Zimmer mit Qualmerlaubnis einrichten dürfen, nichtig. Das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG) sei mit dem im Grundgesetz garantierten Gleicheitssatz und Berufsausübungsfreiheit nicht vereinbar. Nun muss das Landesgesetz korrigiert werden. „Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gilt die Vorschrift mit der Maßgabe fort, dass auch für Speisewirtschaften abgeschlossene Raucherräume eingerichtet werden dürfen“, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.

BVG lässt Raucherräume in Speisewirtschaften zu: In Hamburgs Restaurants dürfen Raucher nun (vorläufig) wieder willkommen sein (Foto: Thomas Reimer/fotolia.com)

BVG lässt Raucherräume in Speisewirtschaften zu: In Hamburgs Restaurants dürfen Raucher nun (vorläufig) wieder willkommen sein (Foto: Thomas Reimer/fotolia.com)

Nach dem Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG) ist das Rauchen in Gaststätten grundsätzlich verboten. Vom Rauchverbot ausgenommen sind Einraumgaststätten mit einer Gastfläche von weniger als 75 Quadratmeter, die als reine Schankwirtschaften betrieben werden, d. h. in denen keine zubereiteten Speisen angeboten werden und die nicht über eine entsprechende gaststättenrechtliche Erlaubnis verfügen.

Des Weiteren erlaubt die im Vorschrift für alle übrigen (reinen) Schankgaststätten, nicht aber für Speisegaststätten die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen. Eine vergleichbare Regelung zur Zulassung von Raucherräumen in Gaststätten finde sich auch in anderen Ländern nicht, so das BVG. Entweder gilt dort ein striktes Rauchverbot oder die Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen wird unabhängig davon zugelassen, ob in den jeweiligen Gaststätten zubereitete Speisen angeboten werden oder nicht.

Die Klägerin betreibt eine an einer Autobahn gelegene Gaststätte, die neben einer Gaststube einen „Clubraum“ umfasst und hat eine sog. gaststättenrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft. Sie stellte bei der zuständigen Hamburger Verwaltung einen Antrag, den Clubraum als Raucherraum nutzen zu können. Dieser wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die gesetzliche Regelung für Speisewirtschaften keine Ausnahme vom Rauchverbot vorsehe. Dann zog die Gastronomin vor das Bundesverfassungsgericht.

Unterscheidung zwischen Schank- und Speisewirtschaft „sachlicht nicht gerechtfertigt“
Bereits 2008 hatte das BVG entschieden, dass das Rauchverbot in Gaststätten in die Berufsausübungsfreiheit der Betreiber eingreife. Die im Hamburger Passivraucherschutzgesetz bestimmte Unterscheidung zwischen Schank- und Speisewirtschaften hab zur Folge, dass Betreibende von Speisewirtschaften nicht in freier Ausübung ihres Berufs das Angebot ihrer Gaststätten auch für rauchende Gäste attraktiv gestalten könnten, was erhebliche wirtschaftliche Nachteile insbesondere für eher getränkegeprägte Speisegaststätten nach sich ziehen kann. „Diese Ungleichbehandlung ist sachlich nicht gerechtfertigt, weil es an einem hinreichend gewichtigen Grund für die Differenzierung fehlt“, so das BVG in einer Pressemitteilung.

Als Differenzierungsgrund reiche nicht allein die Tatsache aus, dass die unterschiedliche Regelung für Schank- und Speisewirtschaften das Ergebnis eines politischen Kompromisses der damaligen Regierungsfraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft war, teilt das oberste Gericht mit. Die unterschiedliche Behandlung ließen sich ferner nicht durch Gründe des Gesundheitsschutzes rechtfertigen. Im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit des Gaststättenpersonals fehle es an dem erforderlichen Zusammenhang zwischen diesem Regelungsziel und der vom Gesetzgeber gewählten Differenzierung zwischen Speise- und Schankgaststätten. „Denn nicht nur in Speise-, sondern auch in Schankwirtschaften sind Angestellte beschäftigt, die die Gäste in dort zulässigen Raucherräumen bedienen und hierbei den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt werden“, so das BVG.

Keine wissenschaftliche Erkenntnisse zu Passivrauchen
Mit dem Schutz der Gesundheit der nichtrauchenden Gäste könne die Ungleichbehandlung ebenfalls nicht gerechtfertigt werden. „Es wurden keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgebracht, nach denen die Verbindung von Essen und Passivrauchen zu einer besonderen Schadstoffbelastung der nichtrauchenden Gäste führt. Aber selbst wenn man dies unterstellte, ergäbe sich daraus keine Rechtfertigung, den Betreibenden von Speisewirtschaften die für andere Gaststätten bestehende Möglichkeit vorzuenthalten, Raucherräume einzurichten. Die Gäste können sich zum Essen in Nichtraucherbereichen aufhalten, von denen nach den gesetzlichen Vorgaben die Raucherräume so wirksam abzutrennen sind, dass eine Gefährdung durch Passivrauchen ausgeschlossen wird.“

Die Erwägung, dass durch den Ausschluss von Raucherräumen in Speisegaststätten eine größere Anzahl von Menschen den Gefahren des Passivrauchens entzogen wird, könnte ebenfalls keinen sachlich vertretbaren Differenzierungsgrund liefern. Denn das Regelungsziel, die Anzahl der Gelegenheiten zum Rauchen zu reduzieren, stünde in keinem inneren Zusammenhang mit der Unterscheidung von Speise- und Schankwirtschaften.

Die Ungleichbehandlung von Speise- und Schankgaststätten ließe sich auch nicht mit einer etwaigen unterschiedlichen wirtschaftlichen Betroffenheit durch ein Rauchverbot rechtfertigen. Insoweit fehlt es bereits an einer hinreichenden Tatsachengrundlage. Für den – allein von der Regelung betroffenen – Bereich derjenigen Gaststätten, die über die baulichen Möglichkeiten zur Einrichtung eines Nebenraums für rauchende Gäste verfügen, lässt sich nicht feststellen, dass reine Schankwirtschaften typischerweise in erheblichem Umfang wirtschaftlich stärker durch ein Rauchverbot belastet würden als Gaststätten, in denen auch zubereitete Speisen angeboten werden oder angeboten werden dürfen.

Die Annahme einer generell wirtschaftlich stärkeren Belastung der Schankwirtschaften im Vergleich zu den Speisewirtschaften als Differenzierungsgrund kann auch nicht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008 gestützt werden, mit dem es Regelungen über Rauchverbote in Gaststätten für unvereinbar mit der Berufsausübungsfreiheit erklärt hatte, weil sie die getränkegeprägte Kleingastronomie unverhältnismäßig belasteten. Maßgebend für die Unterscheidung war ausdrücklich nicht die Ausrichtung solcher Eckkneipen bzw. Einraumgaststätten als Schwankwirtschaften, sondern dieser spezielle Gaststättentypus, der in besonderer Weise durch rauchende Stammgäste geprägt ist und für den daher bei einem Rauchverbot existentielle Umsatzeinbußen zu befürchten sind. Allein in diesem Zusammenhang wurde das unterschiedliche gastronomische Angebot als eines von mehreren Unterscheidungsmerkmalen herangezogen und bei der Schilderung der Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzgebers wieder aufgenommen.

HOTELIER TV aktuell von der Intergastra Stuttgart – Magazinsendung vom 15. Februar 2012

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HOTELIER TV aktuell von der Intergastra Stuttgart – mit einer weiteren Magazinsendung und einem Potpourrie an spannenden Interviews, interessanten Statement und unterhaltsamen Beobachtungen. HOTELIER TV berichtet mit 2 Kamerateams vom Messegelände und aus dem Messestudio.

Auf den TV-Screens in den Messehallen und auf www.hotelier-tv.com

Sehen Sie hier den Intergastra-Magazinbericht vom 14. Februar 2012: http://youtu.be/xap4x2gDUrM

Sehen Sie hier den Intergastra-Magazinbericht vom 13. Februar 2012: http://youtu.be/4Qv3EHZ1ti8

Sehen Sie hier den Intergastra-Magazinbericht vom 12. Februar 2012: http://youtu.be/dTYGbc_XfL4

HOTELIER TV aktuell von der Intergastra Stuttgart – Magazinsendung vom 14. Februar 2012

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Februar 2012 – HOTELIER TV aktuell von der Intergastra Stuttgart – mit einer ersten Magazinsendung und einem Potpourrie an spannenden Interviews, interessanten Statement und unterhaltsamen Beobachtungen. HOTELIER TV berichtet mit 2 Kamerateams vom Messegelände und aus dem Messestudio.

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Gastgewerbe: Über 40% der Erwerbstätigen arbeiteten 2010 in Teilzeit

(Wiesbaden, 11. Februar 2012) Im Jahr 2010 arbeiteten in Deutschland 1,49 Millionen Personen in ihrer Haupttätigkeit im Gastgewerbe. Davon gingen 41,4 Prozent einer Teilzeittätigkeit nach. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mit. Mit einem Anteil von 57,8 Prozent waren Frauen in dieser Branche deutlich überrepräsentiert. 42,5 Prozent der Erwerbstätigen im Gastgewerbe waren im Alter von 15 bis 34 Jahren. Damit war der Anteil jüngerer Erwerbstätiger deutlich höher als in der Gesamtwirtschaft, wo diese Altersgruppe nur 30,5 Prozent aller Erwerbstätigen ausmachte.

Erwerbstätige insgesamt und im Gastgewerbe 2010

617 000 Personen arbeiteten 2010 im Gastgewerbe in Teilzeit. Fast jede dritte (29,6%) tat dies unfreiwillig, weil sie keine Vollzeitstelle gefunden hatte. Geringfügig Beschäftigte kommen in dieser Branche mit einem Anteil von 21,6 % mehr als doppelt so häufig vor als bei den Erwerbstätigen in allen Branchen zusammen (8,3%).

Noch ein weiterer Aspekt der Arbeitszeit kennzeichnet das Gastgewerbe. Das Arbeiten außerhalb der üblichen Zeiten ist hier weit verbreitet: Mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen arbeitete ständig oder regelmäßig samstags (60,7%), sonntags (52,7%) oder abends zwischen 18 und 23 Uhr (53,5%). Immerhin knapp ein Sechstel (15,3%) arbeitete ständig oder regelmäßig nachts zwischen 23 und 6 Uhr.

Das Gastgewerbe ist ein Bereich, in dem gering qualifizierte Personen ohne formal anerkannte Berufsausbildung häufiger erwerbstätig sind. 577 000 Personen ohne formale Berufsqualifikation arbeiteten 2010 in dieser Branche, was einem Anteil von 38,7 Prozent an allen dort Erwerbstätigen entspricht. Dagegen lag der Anteil gering Qualifizierter unter allen Erwerbstätigen lediglich bei 17,7 Prozent.

Im Gastgewerbe tätige Personen sind häufiger selbstständig als in anderen Branchen: 17,6 Prozent der dort Erwerbstätigen waren 2010 selbst Inhaber beispielsweise eines Hotels, einer Pension, einer Gaststätte, einer Bar oder eines Cateringunternehmens. Damit lag der Anteil der Selbstständigen im Gastgewerbe weit über dem Anteil bei allen Erwerbstätigen (11,5%). Allerdings ist der Anteil der Selbstständigen im Gastgewerbe rückläufig: Im Jahr 2000 hatte er noch bei 23,2 Prozent gelegen.

Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Erwerbstätigen im Gastgewerbe um 272.000 Personen gestiegen. Das entspricht einer Zunahme um 22 Prozent. Im selben Zeitraum erhöhte sich die Zahl der Erwerbstätigen insgesamt lediglich um sechs Prozent. Allerdings fand der Zuwachs im Gastgewerbe ausschließlich über Teilzeitbeschäftigung statt, die ebenfalls um 272,000 Personen zunahm. Dies ist jedoch nicht mit einem Anstieg an geringfügiger Beschäftigung gleichzusetzen: Die Zahl der geringfügig Beschäftigten wuchs zwischen 2000 und 2010 um 145.000 Personen und machte etwas mehr als die Hälfte des Gesamtanstiegs (53%) der (Teilzeit-)Beschäftigung im Gastgewerbe aus.

Phönix aus der Asche – „Spiegel-TV“ beweist: New York ist wieder da. Innovativer, trendiger und selbstbewusster denn je

(Frankfurt/Main, 05. Oktober 2011) Wie hip, innovativ und spannend New York ist, zeigt VOX in seiner Sendung „Spiegel-TV“ am 8. Oktober 2011 um 22:00 Uhr. Power und Dynamik, die alten Stärken der Metropole zwischen Hudson und East River, sind wieder da und befeuern Fashion, Design, Kunst und Kultur. Der neuen Kreativität gepaart mit dem für die New Yorker typischen Erfolgsinstinkt und High-Energie-Level spürt „Spiegel TV“ unter dem Motto „Phoenix aus der Asche“ in den Trendvierteln nach.
 
Das New York-Special bündelt die Faszination und die Innovationskraft einer Stadt, die ihrem Ruf, niemals zu schlafen, mehr als gerecht wird. Die Gastronomie spielt dabei eine wichtige Rolle. Als Trendexperte führte Jean-Georges Ploner das „Spiegel-TV“ Team zu den innovativsten Newcomern und angesagten Hotspots. Wie zur „Tartinery“ in Nolita, einem typische Beispiel für den Trend „Retro-Innovativ“. Das Beste von gestern „reloaded“ und auf die modernen Menschen zugeschnitten in der modernen Version eines traditionellen französischen Bistros, authentisch, gesund und mit hohem Qualitätsanspruch.

Das Spiegel-TV Team traf Mark Baker, einer der  bekannten Partymacher in der „AVA Lounge“, besuchte die Erfolgskonzepte “Ssäm Bar”, “ma pêche” und “Momofuku Noodle Bar” von David Chang sowie den aus der TV-Kultserie „Sex in the city“ bekannte In-Place „Pastis“, ließ sich vom Feinkost-Sortiment bei „Dean & Deluca“ verführen, ging zum Abendessen ins „Nobu“ und nächtigte im „Standard Hotel“, derzeit das trendigste Hotel in NY mit einem deutschen Biergarten. Wie überhaupt ganz New York süchtig nach dem neuen Kultgetränk Bier ist. Um die hundert kleine Brauereien sind in den letzten Jahren rund um die City entstanden und versorgen die Gastronomie, die den Gerstensaft pur oder frech gemixt anbietet. Allein im Casual Konzept DBGB Kitchen & Bar von Sternekoch Daniel Bouluds hat der Gast die Wahl unter 80 Bieren, davon 22 vom Fass.

Gastro-Trendexperte Jean Georges Ploner: "Die New Yorker legen großen Wert auf Produkte aus der Region, möglichst mit CO2 Fußabdruck.“

Gastro-Trendexperte Jean Georges Ploner: "Die New Yorker legen großen Wert auf Produkte aus der Region, möglichst mit CO2 Fußabdruck.“

Regionalität und Umwelt sind wichtige Themen in der Gastronomie. „Die New Yorker legen großen Wert auf Produkte aus der Region, möglichst mit CO2 Fußabdruck“, weiß Trendexperte Jean Georges Ploner.

Gastro Vision 2012: Das Beste aus Küche und Bar verbinden

(Hamburg, 09. August 2011) „Das beste aus Küche und Bar verbinden, um dadurch mehr Umsatz zu generieren“, lautet der Ansatz von Deutschlands führendem Hotellerie- und Gastronomie Branchentreff Gastro Vision. Dieser findet im kommenden Jahr vom 9. bis 13. März 2012 wieder im Hamburger Hotel Empire Riverside statt. Neu ist neben der Vorstellung von zukunftsweisenden Trends, Produkten und Dienstleistungen der erweiterte Bereich „Getränke und Spirituosen“. Im Fokus der 13. Gastro Vision steht aber nicht nur der reine Ausbau der Ausstellungsfläche, sondern vor allem die inhaltliche Verknüpfung von „Food and Beverages“.

Moderne F&B-Konzepte stehen im Fokus der Gastro Vision 2012 im Empire Riverside Hotel Hamburg

Moderne F&B-Konzepte stehen im Fokus der Gastro Vision 2012 im Empire Riverside Hotel Hamburg

Themenerweiterung: Spirituosen, Kaffee und Soft Drinks
Im kommenden Jahr haben Aussteller aus dem Getränke-Segment die Möglichkeit ihre Produkte in Verbindung mit korrespondierenden Speisen und Dienstleistungen vorzustellen. Von Kaffee über Spirituosen bis hin zu Frucht-Smoothies steht die Gastro Vision allen Anbietern innovativer hochwertiger Produkte offen. Die erweiterte Öffnung der Veranstaltung für Getränke verkörpert den Geist der Gastro Vision: „Wichtig ist uns, dass wir die beiden Welten Essen und Trinken nicht nur vorstellen, sondern auch kreativ zusammenführen und aufzeigen, welche zusätzlichen Umsätze sich durch neue, einfallsreiche Ansätze schaffen lassen“, erklärt Klaus Klische, Initiator der Gastro Vision, das Konzept. Der Kerngedanke dahinter: Auf der Veranstaltung sollen Experten aus dem Food and Beverage-Bereich neue Impulse erhalten, wie sie nicht nur ihr eigenes Portfolio ergänzen können, sondern ihre bestehenden Produkten in Küche und Bar kreativ miteinander verbinden und einsetzen können. In interaktiven Workshops lernen Fachbesucher und Aussteller neue Rezepturen kennen, können Fragen stellen und unter Anleitung von Branchenprofis selbst Rezepte zubereiten.

Foodpairing: Caipirinha-Lachs und Hirsch in Gin
Geht nicht? Geht doch! Foodpairing bedeutet, dass Speisen und Getränke aufgrund ähnlicher Schlüsselaromen zusammenpassen. Um das zu zeigen, gibt es über zwei Etagen wechselnde Shows und Workshops zum mitmachen. Zu den Höhepunkten zählt schon jetzt die Interaktion der Kochpiraten der Berliner „Kochbox“ mit den Beverage-Spezialisten der „Bar Devils“. Per Live-Schaltung werden Köche und Barkeeper gemeinsam neue Kreationen entwickeln und aufeinander abstimmen. Dazu gehören gänzlich neue Rezepte wie der „Caipirinha-Lachs“ oder die Hirschhüfte in Gin.

Auch 2012 haben Aussteller und Besucher die Möglichkeit sich für Business-Gespräche oder eine kleine Auszeit in die separate Lounge zurückzuziehen. Die Besucher der Gastro Vision können sich täglich von 14 bis 21 Uhr live von der Geschmacksvielfalt und den frischen Produkten überzeugen.

Zur Gastro Vision im März 2012 kann sich bereits jetzt als Besucher vorregistrieren.

PwC Deutschlandzentrale: Design-Clou macht vernetztes Denken „sichtbar“

JOI-Design gestaltet Großbüro in Frankfurt/Main – Tresen-& Bar-Konzept als neuronales Netz

(Frankfurt am Main/Hamburg, 18. Mai 2011) Angenehmes Interior Design ist längst nicht nur in der Hotellerie gefragt: Die neue Deutschland-Zentrale der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) in Frankfurt/Main, eine 66.000 Quadratmeter große Bürofläche im 200 Meter hohen „Tower 185“, wurde nun von JOI-Design gestaltet. Die für Spitzendesign in der internationalen Tophotellerie bekannten Innenarchitekten schufen mit einem multifunktionalen Empfangstresen inklusive Bar ein Sinnbild für das vernetzte Denken, was die beratende Tätigkeit der PwC-Wirtschaftsexperten ausmacht. Im Stil eines neuronalen Netzwerks wird die Exklusivanfertigung verschiedenartig beleuchtet und könnte als „Eyecatcher“ auch in einer Lobby eines modischen Designhotels stehen.

Empfangstresen und Bar – beeindruckendes Design-Solitär für PwC-Deutschlandzentrale (Foto: JOI-Design)

Empfangstresen und Bar – beeindruckendes Design-Solitär für PwC-Deutschlandzentrale (Foto: JOI-Design)

 „Der PwC-Tresen wirkt nicht nur wie ein Nervengeflecht, sondern ist auch der Struktur des kreativen Inneren des Kopfes nachempfunden – ein neuronales Netzwerk der Gestaltungskraft und des Ideenreichtums“, erläutert Corinna Kretschmar-Joehnk, Geschäftsführende Gesellschafterin von JOI-Design, das Konzept. Das beleuchtete Netz lenkt alle Blicke auf sich und ist gleichzeitig Sichtschutz für den Bartresen auf der Rückseite. „In Weiß und auf Hochglanz poliert ist das Empfangstresen- und Barkonzept einzigartig“, so Frau Kretschmar-Joehnk.

Zur Gestaltungsaufgabe für JOI-Design gehörten auch neue Konzepte für Casino, Vorstandsetage und die „Skybar“ im 47. Stockwerk. Modernes Mobiliar, klare Formen und sanft geschwungene Linien dominieren – ebenso wie Weiß als sich im Unendlichen verlierende „Ideenfarbe“. Das wirklich Herausragende lässt sich allerdings mit bloßem Auge nicht feststellen: Die komplette Inneneinrichtung sollte wieder demontierbar sein, ohne jegliche Spuren zu  hinterlassen  – eine kleine architektonische Herausforderung.

Mit dem PwC-Projekt beweist JOI-Design erneut hohe Kompetenz bei der Gestaltung von „gast-freundlichen“ Flächen.

JOI-Design hat sich spezialisiert auf die Gestaltung von Hotels, Restaurants und SPAs und realisiert die Projekte weltweit. Das Innenarchitektenteam mit Hauptsitz in Hamburg kreiert Konzepte, die eine individuelle Designidee nach außen transportieren und dabei auch funktionieren. Neben einem hohen Anspruch an das Design wird das Ambiente auch als wesentliches Marketingstatement verstanden, das die Marke unterstützt. Hierbei steht ein holistischer Ansatz im Vordergrund, der auch Projektstudien, Markenauftritte, und ganzheitliche CI-Konzepte mit einbezieht. Kunden sind z. B. Le Méridien, Hilton, Hilton Garden Inn, Kempinski, Dolce Hotels, Mövenpick, Radisson BLU, Park Inn, Aspria, Robinson Club, TUI Group, Steigenberger, Mercure, Novotel, Ritz Carlton, Sheraton, CinemaxX, NH Hoteles, McDonald´s, McCafé, Dorint, Crowne Plaza, Darboven, Otto Group, PwC.

hotelsunited.de: Wichtige Konkte für’s Berufsleben

(Hürth, 16. April 2010) Kontakte knüpft man online: Mit dem Relaunch von hotelsunited.de wächst das Internetnetzwerk für junge Fachkräfte aus Hotellerie und Gastronomie kontinuierlich. Über 6.000 Mitglieder aus Deutschland sind nun regelmäßig eingeloggt und tauschen sich über neue Jobs, Branchen-Know-how und allerlei andere Themen aus.

hotelunited.de: Wichtige Konkte für’s Berufsleben
Die Nutzung ist kostenfrei. Seit dem jüngst vollendeten Relaunch können sich die Nutzer auch mit ihren Facebook-Anmeldedaten einloggen; dies vereinfacht den Zugang. Herausgeber von hotelsunited.de ist die Hürther Eventagentur Upzone, die bundesweit auch die „Hotel Staff Partys“ und im vergangenen Jahr erstmals das Fußballturnier „Hotelcup“ veranstaltete.

Studie: Mangelnde WC-Hygiene schreckt Gäste ab

Gastro-Klos haben nicht unbedingt den besten Ruf: WC-Hygiene in der Gastronomie muss groß geschrieben werden. 87 Prozent der Frauen und 74 Prozent der Männer legen großen Wert auf überzeugende Sauberkeit in den Örtlichkeiten. Dies ist Ergebnis einer Forsa-Umfrage unter 500 Deutschland, die im Auftrag von „00 null null WC Frische-Siegel“, eine Marke des Erkrather Unternehmens SC Johnson, durchgeführt wurde.

Die oftmals schmutzige und unhygienische Realität der WCs in Restaurants, Bars und Kneipen hat dazu geführt, dass sich inzwischen nicht nur Männer sondern auch Frauen die alte WC-Frage stellen müssen: Sitzen oder Stehen? Not macht erfinderisch: Von der Sauberkeit auf Gastronomietoiletten nicht so ganz überzeugt, geben dann auch knapp zwei Drittel der Damen (60%) an, dass sie sich nicht direkt auf das WC setzen. Weitere 26 Prozent legen erst Toilettenpapier unter, bevor sie sich niederlassen. Aber auch die Herren entwickeln “Vermeidungsstrategien”. Von ihnen nimmt ein Drittel (33%) nicht direkt auf der Toilette Platz und jeder Zweite (51%) vermeidet den Direktkontakt mit der WC-Brille durch Auflegen von Toilettenpapier.

Der erste Eindruck zählt: Wenn es um konkrete Missstände auf Gastronomietoiletten geht, stören sich aber beide Geschlechter gleichermaßen (89%) an unangenehmen Gerüchen. 85 Prozent der Männer und 86 Prozent der Frauen beschweren sich zudem über fehlendes Toilettenpapier in öffentlichen Toiletten.

Um die verbesserungswürdige WC-Hygiene zu fördern, können nun Gäste nun auf dem Bewertungsportal www.qype.com neben den Eindrücken zum Essen, der Atmosphäre und der Freundlichkeit in Lokalen auch die  Toiletten bewerten. Die besten WCs werden mit dem „00 null null WC Frische-Siegel“ ausgezeichnet. Aus den als besonders schmutzig bewerteten Toiletten werden WCs ausgewählt, denen „00 null null“ ein komplettes Makeover gönnt.

UV-Test deckt Hygienemängel auf
„Das Thema WC-Hygiene ist immer eine sehr heikle Angelegenheit, und für den Gast stellt sich häufig die Frage: Wurde hier richtig sauber gemacht?“, erinnert Ulrich Jander von der GQH Gesellschaft für Qualitätssicherung im Hotel. „Man sollte darauf achten, dass man eine Toilette mit dem entsprechenden Desinfektionsmittel reinigt“, erläutert der Rüsselsheimer Sicherheits- und Fachberater für Brandschutz und Risk Management. „Bei unseren Tests setzen wir stichprobenartig ein Messverfahren ein, das den Bakterienanteil auf dem Deckel anzeigt. Dieses Verfahren ist elektronisch, bekannt ist auch eine andere Form der Messung, der sogenannte Abklatsch.“
Eine andere und einfache Testvariante ist der Einsatz von UV-Licht. So kann überprüft werden, ob die Mitarbeiter eine ordentliche Reinigung durchgeführt haben. „Mittels eines Spezialstiftes, dessen Markierung unsichtbar ist, nehmen wir am Vorabend eine Kennzeichnung auf der Toilette im öffentlichen Bereich vor. Am nächsten Vormittag kontrollieren wir unter Zuhilfenahme von UV-Licht, ob unsere Markierungen noch vorhanden sind. Hiermit lässt sich ganz einfach feststellen, ob gereinigt wurde oder nicht“, so Jander. Die Ergebnisse dieser Tests sind einfach erschreckend und niederschmetternd, wenn man erkennen muss, dass keine ordentliche Reinigung erfolgt ist. Häufig sind diese Arbeiten an Fremdfirmen abgegeben. Vom Reinigungspersonal wird nur kontrolliert, ob die Objekte optisch sauber aussehen, und dann wird nichts gemacht. „Fazit: Wer lieber auf der sicheren Seite sein möchte, sollte mit Desinfektionstüchern versorgt eine öffentliche Toilette benutzen“, rät Jander.

Schweinegrippe: Was Arbeitgeber jetzt tun müssen

Sicherheitsberater Ulrich Jander rät zu Pandemieplan gegen massiven Arbeitskräfte-Ausfall

Rüsselsheim, 18. November 2009
Die Grippe hat Deutschland voll erfasst: Während viele noch über Schutzimpfungen diskutieren, steigt die Zahl der Erkrankten wöchentlich um über 10.000 an. Bislang sind laut Robert-Koch-Institut 20 Todesfälle im Zusammenhang mit einer H1N1-Infektion zu beklagen. Da Betriebe in der Gastronomie und Hotellerie als besonders gefährdet gelten, sind umfangreiche Schutzmaßnahmen für Gäste und Mitarbeiter dringend nötig. „Ohne Pandemieplan kann ein Betrieb bei einem massiven Ausfall an Arbeitskräften plötzlich stillgelegt sein“, warnt Ulrich Jander. Der Sicherheitsexperte und Inhaber des Beratungsunternehmen ASD Arbeitsmedizinischer & Sicherheitstechnischer Dienst, Rüsselsheim, macht bereits seit Monaten auf die Gefahren bei der Schweinegrippe hin.

Folgende grundlegende Maßnahmen sollten von den Gastbetrieben ab sofort umgesetzt werden:

  • Ausreichend Desinfektionsmittel zur Händereinigung muss allen Mitarbeitern zur Verfügung stehen.
  • Mitarbeitern muss die Möglichkeit zu einer Grippeschutzinfektion gegeben werden.
  • Mitarbeiter in sensiblen Arbeitsbereichen, z.B. Küche, sollten bei ersten Anzeichen einer Erkältung einen Mundschutz tragen.
  • Führungs- und Fachkräfte müssen regelmäßig auf den sorgsamen Umgang mit Hygiene aufmerksam gemacht werden.
  • Überprüfen Sie jetzt ihr HACCP-Konzept, um letzte Schwachstellen zu erkennen.
Schweinegrippe: Genügend Schutz vor Ansteckungsgefahren gehört  zu den Fürsorgepflichten von Gastronomen und Hoteliers

Schweinegrippe: Genügend Schutz vor Ansteckungsgefahren gehört zu den Fürsorgepflichten von Gastronomen und Hoteliers

„Einen hundertprozentigen Schutz vor Schweinegrippe gibt es nicht“, so Jander. Aber durch Beherzigung einiger Maßnahmen kann die Infektionsgefahr erheblich reduziert werden. Um bei weiterer Grippeausbreitung einem massiven Ausfall an Arbeitskräften entgegen zu wirken, empfiehlt der Sicherheits- und Hygieneberater einen so-genannten Pandemieplan aufzustellen. Dazu kann eine Checkliste des Robert-Koch-Institutes unter www.gqh-hotel.de/pg.php als PDF-Dokument kostenfrei bezogen werden.

„Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter und auch die Gäste gehört zu den Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers“, konstatiert Jander. Dazu gehöre auch, die Sorgen und Ängste im Team ernst zu nehmen. Zwar dürfen Arbeitnehmer aus bloßer Vorsorge nicht einfach zu Hause bleiben. Aber bei Mitarbeitern mit Risikohintergrund sollten zeitlich begrenzte Ausnahmen gelten oder interne Umbesetzungen vorgenommen werden. „Zur Fürsorge zählt auch Sensibilität beim Thema Schutzimpfung“, so Jander. Zwar sei eine Impfung gegen Schweinegrippe grundsätzlich zu empfehlen, aber hinsichtlich möglicher Nebenwirkung nicht bei jedem sinnvoll. „Wer sich nicht impfen lassen kann, sollte möglichst wenig in intensiven Kontakt mit anderen Menschen stehen“, so Jander.

Weitere Informationen für Unternehmen zum Thema Schweinegrippe sind auf den Webseiten des Robert-Koch-Institutes abrufbar: http://www.rki.de/influenza#unternehmen

Weitere Hintergrundinformationen:
Bundesgesundheitsministerium – Tipps zur Vorbeuge bei der Arbeit (http://www.neuegrippe.bund.de/cln_091/nn_1676082/NeueGrippe/DE/Vorbeugen/Arbeit/arbeit__node.html?__nnn=true)

Kampagne „Wir gegen Viren“ des Robert-Koch-Institutes (http://www.wir-gegen-viren.de/content/index/2)

Flyer mit Hinweisen und Verhaltenstipps gegen die Schweinergrippe in 11 Sprachen (http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/IB/Artikel/Themen/Gesellschaft/Gesundheit/2009-07-15-neue-grippe.html)

Ulrich Jander ist Sicherheitsberater und Fachberater für Brandschutz und Risk Management. Zusammen mit seiner Frau Martina leitet der die Unternehmen GQH Gesellschaft für Qualitätssicherung im Hotel und ASD Arbeitsmedizinischer & Sicherheitstechnischer Dienst. Der gelernte Bankkaufmann und Verwaltungsfach-Ingenieur ist u.a. Sachverständiger für Arbeitssicherheit und Brandrisikomanagement. Der 51-Jährige lebt in Rüsselsheim bei Frankfurt/Main.

42% der Gastronomen und Hoteliers gewähren Sonderkonditionen für Gruppen

Außer-Haus-Markt – Zahl des Monats Oktober 2009

Hamburg, 05. Oktober 2009
Das deutsche Gastgewerbe stemmt sich gegen die Krise: Drei Viertel der Restaurants und Hotels werben mit Sonderaktionen und Rabatten, um weitere Gäste zu gewinnen. Über 41 Prozent der Gastbetriebe gewähren Gruppen Sonderkonditionen. Mehr als ein Drittel der Profi-Gastgeber bietet Firmenkunden Vorzugskonditionen. Dagegen bevorzugen nur rund ein Viertel der Unternehmen zeitlich begrenzte Sonderrabatte (z.B. Pauschalrabatt von 10%). Zugaben wie Verzehrgutscheine oder „2 für 1“-Aktionen werden in nur 19 Prozent der Gastbetriebe eingesetzt. Und Discountofferten sind noch weniger populär: Lediglich knapp 14 Prozent der Restaurants und Hotels setzen den Preis für ausgewählte Angebote z.B. um 25 Prozent drastisch herab. Grundsätzlich gilt im deutschen Gastgewerbe: Rabatt ja, aber nur begrenzt. Denn nichts sei schwieriger, so der Tenor unter den Entscheidern, als den Preis später wieder anheben zu wollen.  (Quelle: CHD Expert (Deutschland) – Befragung Gastgewerbe September 2009)

Gastgewerbe unter Druck: Rabatte ja, aber nur begrenzt (Foto: Dehoga/Alois Müller)

Gastgewerbe unter Druck: Rabatte ja, aber nur begrenzt (Foto: Dehoga/Alois Müller)

Weitere interessante Zahlen zum Außer-Haus-Markt:

  • September 2009: Über 50% der Weinangebote auf deutschen Speisekarten stammen aus dem Inland
  • August 2009: Anzahl der Hotels in Deutschland wächst um 2,6%
  • Juli 2009: 14,67 Mrd. Euro für Catering in Deutschland
  • Juni 2009: Europavergleich – Deutschland hat mit 44.812 die meisten Beherbergungsbetriebe
  • Mai 2009: 35 neue Tophotels in Rumänien, Bulgarien und der Türkei
  • April 2009: F&B-Umsatz in Italiens Hotels mit 8,0 Mrd. Euro am höchsten unter den „Europe Big 5“
  • März 2009: 26 Milliarden Euro Gastronomie-Umsatz im deutschsprachigen Raum
  • Februar 2009 – 11,5 Mrd. Euro für Betriebsverpflegung in Deutschland/Frankreich/UK
  • Januar 2009 – 1,5 Billionen Euro Weltumsatz in Außer-Haus-Märkten

Lesen Sie weitere Daten unter:
http://www.chd-expert.de/zahl_des_monats.php

Über CHD Expert (Deutschland) GmbH: Die Geschäftsbereiche reichen von Marktforschung über Direktmarketing bis zu Data Management. Die Firmenphilosophie steht unter der Überschrift „Wissen und machen!“. Das Unternehmen wurde 1997 als Marktplatz Hotel GmbH gegründet und ist heute als CHD Expert (Deutschland) GmbH international tätig mit Partnern in allen wirtschaftlich bedeutenden Ländern Europas sowie USA, Kanada und Asien. CHD Expert gehört zu den Preferred Partners des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Der Kundenkreis umfasst namhafte Unternehmen u.a. aus den Bereichen Food & Beverages, Ausstattung und Medien.

Der Knigge bei Schweinegrippe

Hotelsicherheitsexperte Jander: Leitfaden für Umgang mit Gästen

Gegen Schweinegrippe hilft ein wenig Vorsicht. Gerade Mitarbeiter an der Hotelrezeption und im Service sind gefährdet, da hier intensiver Gästekontakt besteht. Intensive Körperkontakte sollten vermieden werden, rät Ulrich Jander. Der Rüsselsheimer Sicherheitsexperte für Hotellerie und Gastronomie hat einen „Knigge“ im gefahrlosen Umgang miteinander erstellt.

Die Schweinegrippe breitet sich unaufhaltsam aus. Die Ansteckung erfolgt durch Inhalieren der Viren über die Atemluft, durch Berührung mit Gegenständen, die mit dem Virus befallen sind, und natürlich durch Kontakt mit einem Erkrankten. Die Inkubationszeit ist kurz und beträgt einen bis vier Tage.

Durch einige Vorsichtsmaßnahmen lässt sich die Ansteckungsgefahr vermindern:

  • Vermeiden Sie engen Kontakt zu Mitmenschen. Händeschütteln oder Küsschen rechts/Küsschen links sollten unterbleiben. Große Menschenansammlungen sollten vermieden werden.
  • Wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie lieber zu Hause, denn Sie könnten andere anstecken. Sie selbst sind auch gerade sehr empfänglich für alle Arten Bakterien oder Viren.
  • Berühren Sie Mund, Augen und Nase nicht so oft, hierüber wird der Virus übertragen.
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände mit einer desinfektionshaltigen Seife.
  • Nicht in die Hand husten, sondern in ein Taschentuch oder in den abgewinkelten Arm. Wenn Sie in die Hand husten, verbreiten Sie darüber nur die Viren.
  • Sorgen Sie für genügend Schlaf, seien Sie körperlich aktiv, trinken Sie genügend, vermeiden Sie Stress und essen Sie ausgewogen.
  • Vermeiden Sie landestypisches Strandtrinken gemeinsam aus Eimern.
Ein wenig Vorsicht hilft bei Schweinegrippe-Gefahr (Foto: © soschoenbistdu - Fotolia.com

Ein wenig Vorsicht hilft bei Schweinegrippe-Gefahr (Foto: © soschoenbistdu - Fotolia.com

Gerade an Rezeption und im Service ist die Ansteckungsgefahr am größten, so Sicherheitsexperte Jander. Hier pflegen die Mitarbeiter einen engen Kontakt zu Gästen. In manchen Gastbetrieben werden daher bereits Mundschutzfolien verteilt und Mittel zur Händedesinfektion ausgegeben.  „Zwar gibt es zur Zeit auch etliche Skeptiker, die der Meinung sind, die Warnungen vor der Schweinegrippe seien Panikmache“, berichtet Jander. „Doch es muss bedacht werden, dass die eigentliche Grippezeit mit ihrer hohen Ansteckungsgefahr erst noch auf uns zukommt.“ Auch das renommierte Robert Koch Institut warnt vor der weiteren Ausbreitung der Schweinegrippe.

Wer sich angesteckt hat, weist die typischen Grippesymptome auf: Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, ein Gefühl der Schwäche und Fieber. Bei manchen Erkrankten verläuft die Infektion leicht, bei manchen schwer. Besonders gefährdet sind Personen mit Vorerkrankungen, deren Immunabwehr geschwächt ist.

Immer mehr Hotels und Gastronomiebetriebe bereiten sich mit Notfallplänen auf einen möglichen starken Anstieg der Schweinegrippeerkrankungen vor. Der betriebliche Pandemie-Notfallplan des Bundesamt für Katastrophenschutz steht zum kostenfreien Download zur Verfügung: www.GQH-Hotel.de.

Ulrich Jander ist Sicherheitsberater und Fachberater für Brandschutz und Risk Management. Zusammen mit seiner Frau Martina leitet der die Unternehmen GQH Gesellschaft für Qualitätssicherung im Hotel und ASD Arbeitsmedizinischer & Sicherheitstechnischer Dienst. Der gelernte Bankkaufmann und Verwaltungsfach-Ingenieur ist u.a. Sachverständiger für Arbeitssicherheit und Brandrisikomanagement. Der 51-Jährige lebt in Rüsselsheim bei Frankfurt/Main.

Außer-Haus-Markt – Zahl des Monats März 2009: 26 Milliarden Euro Gastronomie-Umsatz im deutschsprachigen Raum

Die Gastronomie im deutschsprachigen Raum florierte in den vergangenen Jahren. Der Umsatz der Restaurants, Bars und Cafés in Deutschland, Österreich und der Schweiz stieg jährlich um durchschnittlich 0,6% (Deutschland) bzw. 2,5% (Österreich/Schweiz). 2008 wurden in Deutschland rund 18,3 Milliarden Euro in der Bediengastronomie umgesetzt. In Österreich waren es 3,5 Milliarden Euro und in der Schweiz 4,2 Milliarden Euro. (Quelle: FACET – Foodservice Annual Count and Expenditures Tracking)

Weitere interessante Zahlen zum Außer-Haus-Markt:

  • Februar 2009 – 11,5 Mrd. Euro für Betriebsverpflegung in Deutschland/Frankreich/UK
  • Januar 2009 – 1,5 Billionen Euro Weltumsatz in Außer-Haus-Märkten
  • Dezember 2008 – Über 994 Millionen Essen in der Mitarbeiterverpflegung
  • November 2008 – Über 220.000 Betriebe im Commercial Foodservice
  • Oktober 2008 – 9,2 Milliarden Essen wurden 2007 in Deutschland ausgegeben
  • September 2008 – Pizza in der Kantine kostet nur 3,14 Euro

Lesen Sie weitere Daten unter:
http://www.chd-expert.de/zahl_des_monats.php

Mis en place im Gourmetrestaurant

Mis en place im Gourmetrestaurant

Die aktuelle Konjunkturentwicklung im Commercial Foodservice (Hotellerie und Gastronomie) wird ab Ende März monatlich unter dem Titel „FOREST“ (Foodservice Recession Seismograph and Trends) veröffentlicht. Die führenden Unternehmen aller Segmente im Außer-Haus-Markt werden zu den Bereichen Abverkauf und Bestellung interviewt.

Über CHD Expert / Marktplatz Hotel GmbH: Die Geschäftsbereiche reichen von Marktforschung über Direktmarketing bis zu Data Management. Die Firmenphilosophie steht unter der Überschrift „Wissen und machen!“. Das Unternehmen wurde 1997 als Marktplatz Hotel GmbH gegründet und gehört seit rund sieben Jahren zur international agierenden CHD Expert Group mit Niederlassungen in allen wirtschaftlich bedeutenden Ländern Europas sowie USA und Kanada. CHD Expert gehört zu den Preferred Partners des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Der Kundenkreis umfasst namhafte Unternehmen u.a. aus den Bereichen Food & Beverages, Ausstattung und Medien. Mehr unter: www.chd-expert.de.

CHD-Expert-Studie: Über 60% der Gastronomie-Gäste im 40+ Segment

Quelle: CHD Expert, 18. Juni 2008

Mehr Männer als Frauen gehen regelmäßig aus – Wenig Jugendliche

Ausgehen ist überwiegend für „reifere Gäste“ eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Fast zwei Drittel der Besucher von Restaurants und Kneipen sind über 40 Jahre alt. Nahezu jeder fünfte Gast ist sogar 60 Jahre oder älter. Dies geht aus einer Studie des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert, Scheeßel bei Hamburg, hervor. Bei der Altersverteilung der Gäste wird deutlich, dass unterdurchschnittlich wenige Jugendliche regelmäßig in der klassischen Gastronomie anzutreffen sind. Obwohl 19 Prozent der Bevölkerung unter 18 Jahre alt ist, sind nur gut sechs Prozent der Gäste noch nicht volljährig.

„Nur etwa ein Drittel der Gäste sind im ‚Feieralter‘ zwischen 18 und 39 Jahren“, berichtet Thilo Lambracht, Geschäftsführer von CHD Expert / Marktplatz Hotel GmbH. Betrachtet man den Altersdurchschnitt der Gäste ohne die unter 18-Jährigen, stellt sich heraus, dass es keine Alterslücke mehr gibt. „Der Anteil der 18- bis 49-Jährigen ist somit fast genauso hoch wie der Anteil der über 50-Jährigen in der Gastronomie“, so Lambracht.

In den einzelnen Gastronomiearten sind die „reiferen Gäste“ (über 40 Jahre alt) in der Überzahl. Lediglich in Bars, Clubs oder Lounges ist der Anteil unter 39-Jährigen deutlich höher. Zum Vergleich: In A-la-carte-Restaurants sind rund 65 Prozent der Gäste älteren Semesters. „Regelmäßiges Ausgehen hat auch mit der Finanzkraft zu tun – und die ist beim reiferen Publikum einfach höher als bei jungen Leuten“, analysiert Lambracht. Alter hat auch etwas mit Gemeinschaftsgefühl und Überschaubarkeit zu tun: Der Anteil der über 60-Jährigen ist in Kneipen mit fast 22 Prozent besonders hoch. Zum Vergleich: In Bars sind lediglich rund zwölf Prozent der Gäste im Seniorenalter.

Rund 53 Prozent der Gäste sind männlich, 47 Prozent sind weiblich. Je nach Gastronomieart ist die Geschlechterverteilung sehr unterschiedlich: In Bars/Clubs/Lounges herrscht ein Männerüberschuss (59%). Dagegen sind mehr Damen in Cafés (55%) anzutreffen. Und in Kneipen sind die Verhältnisse noch klarer: 63 Prozent der Gäste sind Herren. „Diskussionen beim Bier an der Bar oder am Stammtisch ist eben immer noch Männersache“, so Lambracht.

Weitere Eckdaten der Gastronomie gehen aus den aktuellen Studienergebnissen von CHD Expert hervor: Der Durchschnittsbon in der deutschen Gastronomie beträgt 14,50 Euro. Über die Hälfte der Gäste bleibt zwischen 60 und 120 Minuten. Die wichtigsten Branchendaten sind in der Studie „Gastgewerbe in Deutschland 2008“ (290 Euro zzgl. MwSt.) zu finden; Bestellungen unter http://shop.chd-expert.de.
Über CHD Expert / Marktplatz Hotel GmbH: Die Geschäftsbereiche reichen von Marktforschung über Direktmarketing bis zu Data Management. Die Firmenphilosophie steht unter der Überschrift „Wissen und machen!“. Das Unternehmen wurde 1997 als Marktplatz Hotel GmbH gegründet und gehört seit rund sieben Jahren zur international agierenden CHD Expert Group mit Niederlassungen in allen wirtschaftlich bedeutenden Ländern Europas sowie USA und Kanada. CHD Expert gehört zu den Preferred Partners des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Der Kundenkreis umfasst namhafte Unternehmen u.a. aus den Bereichen Food & Beverages, Ausstattung und Medien.

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In Deutschland ist auswärts essen günstig

Quelle: CHD Expert, 12. Juni 2008

CHD Expert: Gastro-Durchschnittsbon im europäischen Vergleich – Höchste Restaurantpreise werden in Großbritannien verlangt

Hamburg, 12. Juni 2008
Wie bei den Hotelraten sind auch die Gastronomiepreise hierzulande vergleichsweise niedrig: Der Durchschnittsbon in einem deutschen A-la-carte-Restaurant beträgt 14,50 Euro und liegt damit um rund 40 Prozent niedriger als in Großbritannien. In den englischen Top-Restaurants bezahlt jeder Gast durchschnittlich 23,60 Euro je Hauptmahlzeit. Dies geht aus einer Untersuchung des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert hervor. Dazu wurden in Frankreich, Spanien, Großbritannien und Deutschland jeweils mehrere tausende Gastronomiebetriebe befragt.

„Das enorme Gefälle beim Gastro-Durchschnittsbon zeigt, dass die Esskultur in anderen europäischen Ländern ausgeprägter ist und häufiger Menüs trotz steigender Preise bestellt werden“, analysiert Thilo Lambracht, Geschäftsführer von CHD Expert Deutschland. Auch in Frankreich fällt die durchschnittliche Restaurantrechnung mit 22 Euro erheblich höher als in Deutschland. In Spanien werden immerhin noch 18,10 Euro je Gast berechnet.

Die Restaurantpreise sind in den vergangenen drei Jahren erheblich gestiegen. 2005 betrug der Gastro-Durchschnittsbon in Deutschland noch 11,70 Euro. In Spanien waren dies 15 Euro und in Frankreich 18,50 Euro. „Hier machen sich europaweit die gestiegenen Kosten für Rohwaren-Einkauf und Energie bemerkbar“, so Lambracht. Gleichzeitig ist aber auf dem gesamten Kontinent ein Wachstum des Außer-Haus-Marktes zu verzeichnen – anspruchsvolle Full-Service-Restaurants gehören dabei in fast jedem westeuropäischen Land zu den Gewinnern. So beträgt der Durchschnittsbon z.B. in französischen Hotel-Restaurants 26 Euro und liegt damit um fast 20 Prozent höher als in anderen Restaurants.

Je nach gastronomischem Segment variiert auch in Deutschland der Durchschnittsbon: In Bars/Lounges zahlt der Gast 13,80 Euro sowie in Kneipen und Bistros knapp über zehn Euro. In Cafés beträgt die Durchschnittsrechnung nur 6,50 Euro. Die Studie „Durchschnittsbon in der deutschen Gastronomie 2008“ (befragt wurden im April 2008 über 1.000 gastronomische Betriebe) ist ab Juli für €330,00 im Onlineshop von CHD Expert (http://shop.chd-expert.de) erhältlich.

Über CHD Expert: Die Geschäftsbereiche reichen von Marktforschung über Direktmarketing bis zu Data Management. Die Firmenphilosophie steht unter der Überschrift „Wissen und machen!“. Das Unternehmen wurde 1997 als Marktplatz Hotel GmbH gegründet und gehört seit rund sieben Jahren zur international agierenden CHD Expert Group mit Niederlassungen in allen wirtschaftlich bedeutenden Ländern Europas sowie USA und Kanada. CHD Expert gehört zu den Preferred Partners des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Der Kundenkreis umfasst namhafte Unternehmen u.a. aus den Bereichen Food & Beverages, Ausstattung und Medien.

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Rauchverbote und Umsätze im Gaststättengewerbe

Quelle: Destatis, 06. Juni 2008

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Umsatzentwicklung in Ländern mit und ohne Rauchverbot in Gaststätten miteinander verglichen, um mögliche Auswirkungen der Nichtraucherschutzgesetze auf den Umsatz des Gaststättengewerbes festzustellen. In der getränkegeprägten Gastronomie gingen danach die Umsätze im dritten Quartal 2007 im Vergleich zum Vorjahresquartal in den Bundesländern mit Rauchverbot (Baden-Württemberg und Niedersachsen) real um 9,8% zurück, in den übrigen Bundesländern dagegen um 6,8%. Im vierten Quartal 2007 wurde auch in Hessen ein Nichtraucherschutzgesetz eingeführt. In diesem Quartal gingen in den Bundesländern mit Rauchverbot die realen Umsätze gegenüber dem Vorjahresquartal mit 14,1% erneut stärker zurück als in den übrigen Bundesländern (- 8,8%). Zur getränkegeprägten Gastronomie zählen unter anderem Schankwirtschaften, Diskotheken und Tanzlokale, Bars und Vergnügungslokale.

In der speisengeprägten Gastronomie, das heißt in Restaurants, Cafés, Eissalons und Imbissstuben, war der Unterschied bei der Umsatzentwicklung zwischen Bundesländern mit und ohne Nichtraucherschutzgesetzen nicht so ausgeprägt. Im dritten Quartal 2007 hatte die speisengeprägte Gastronomie in Bundesländern mit Rauchverbot Umsatzrückgänge von 5,6% zu verzeichnen und in den übrigen Bundesländern in Höhe von 5,7%. Im vierten Quartal 2007 gingen dagegen die Umsätze in Bundesländern mit Rauchverbot um 6,3% zurück und in den übrigen Bundesländern um 5,4%.

Die Ergebnisse des ersten Quartals 2008 weisen wegen der aktualisierten Stichprobe noch große Schätzanteile auf und ermöglichen daher keine belastbaren Aussagen über die Entwicklung der Umsätze im Gaststättengewerbe getrennt nach Bundesländern mit und ohne Nichtraucherschutzgesetze.

Im gesamten Bundesgebiet setzten im ersten Quartal 2008 – in dem zum Quartalsende Nichtraucherschutzgesetze in 14 Bundesländern galten – die Unternehmen der getränkegeprägten Gastronomie real 4,6% weniger um als im Vorjahresquartal. Hierbei ist zu beachten, dass das erste Quartal 2007 aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung ein eher schlechtes Quartal für die getränkegeprägte Gastronomie war. In der speisengeprägten Gastronomie gingen die Umsätze im ersten Quartal 2008 um 0,8% im Vergleich zum Vorjahresquartal zurück.

Vergleicht man die Entwicklung der speisengeprägten mit der getränkegeprägten Gastronomie seit 2002, dann kann man feststellen, dass die getränkegeprägte Gastronomie sich insgesamt schlechter entwickelt hat.

Methodische Erläuterungen zur Monatsstatistik im Gastgewerbe

Die Ergebnisse der Monatsstatistik im Gastgewerbe basieren auf der Grundlage einer Stichprobe und sind daher mit einem “statistischen Zufallsfehler” behaftet. Die genannten Veränderungsraten können in Abhängigkeit von der gezogenen Stichprobe schwanken. Das Ausmaß der Schwankungen nimmt mit steigendem Stichprobenumfang ab.

Die Unternehmen des Gaststättengewerbes melden monatlich ihre Umsätze. Fehlende Meldungen werden zunächst geschätzt und später durch die Nachmeldungen der Unternehmen ersetzt. Der Anteil der geschätzten Umsätze betrug beispielsweise im März 2008 in der speisegeprägten Gastronomie 29,5% und in der getränkegeprägten Gastronomie 37,0% aller Umsätze in diesem Wirtschaftszweig. In der Regel liegen die Meldungen aller Unternehmen erst sechs Monate nach dem jeweiligen Berichtsmonat vor. Sechs Monate nach Abschluss des Berichtsmonats beträgt der Revisionsbedarf der Veränderungsraten für das Gastgewerbe insgesamt im Median 0,5 Prozentpunkte.

Ausführlichere Informationen zur Methodik der Monatsstatistik im Gastgewerbe enthält der Qualitätsbericht, der auf der Homepage von Destatis zur Verfügung steht.

Kostenlose Ergebnisse zum Gastgewerbeumsatz in tiefer Wirtschaftsgliederung stehen im Publikationsservice von Destatis unter www.destatis.de/publikationen zur Verfügung.

Neue Gastronomie-Studie: Weniger Zeit für die Kneipe

Quelle: CHD Expert, 02. Juni 2008

Verweildauer in der Gastronomie nimmt ab – Am längsten in der Bar

Die Konsumzurückhaltung trifft nun auch die Gastronomie: Die durchschnittliche Verweildauer der Gäste in Kneipen und Restaurants hat in den vergangenen sechs Monaten leicht abgenommen. Nach einer Studie des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert, Scheeßel bei Hamburg, bleiben nahezu zwei Drittel der Gäste von A-la-carte-Restaurants maximal zwei Stunden. „Dies sind einige Prozentpunkte weniger als in den vergangenen zwei Jahren“, sagt Geschäftsführer Thilo Lambracht. Dagegen hocken gut ein Drittel der Stammgäste in den klassischen Kneipen regelmäßig zu vier Stunden in ihrem „verlängerten Wohnzimmer“. Für die Studie wurden 1.050 Gastronomiebetriebe (Restaurants, Gasthöfe, Kneipen und Hotelrestaurants) im April 2008 befragt.

Auswärts essen muss heutzutage schneller gehen: Der Anteil der Langzeitgäste in Restaurants (zwei bis vier Stunden je Aufenthalt) liegt bei nur 16 Prozent. „Das Gourmetdinner mit Freunden im ‚Fresstempel‘ findet seltener statt“, so Lambracht. Zum Vergleich: In Segment der Clubs und Lounges bedeutet für rund 40 Prozent der Gäste der Einlass ein nahezu abendfüllendes Programm. „Hier schlägt der Eintrittspreis und der Eventcharakter der Betriebe durch“, berichtet Gastroexperte Lambracht.

In den kleineren Gastronomieformen ist die durchschnittliche Verweildauer der Gäste zum größten Teil wesentlich kürzer: In Bistros bleibt über die Hälfte der Gäste maximal eine Stunde. In Cafés liegt dieser Anteil sogar bei 63 Prozent. Für Kaffee und Kuchen nehmen sich gerade noch 32 Prozent etwas mehr Zeit (30 bis 60 Minuten). Viele Cafétiers kalkulieren heute mit einer höheren Gästefrequenz (mehr Gäste bei weniger Sitzplätzen) und versuchen Zusatzumsätze durch Verkauf von Spezialitäten zu generieren.

Die durchschnittliche Verweildauer schlägt sich auch beim Durchschnittsbon nieder: In Cafés wird per Gast gerade einmal 6,50 Euro berechnet. In Bistros sind dies schon knapp über zehn Euro. Und in den teureren Restaurants und Clubs/Lounges liegt der Durchschnittsbon bei 14,50 Euro bzw. 13,90 Euro.
„Höhere Lebenshaltungskosten, steigende Energiepreise und zu einem guten Teil auch das Rauchverbot setzen der Gastronomie weiter zu“, analysiert Lambracht die aktuelle Marktlage. Neben einem generellen Umsatzeinbruch infolge des Rauchverbotes verstärke sich der Trend dadurch, dass Stammgäste kürzer als früher bleiben und etwas weniger konsumieren. „Nur wer sich im Marketing hervortun kann, wird Sieger im harten Gastro-Wettbewerb sein“, so Lambracht. Bei kleinen Gastronomiebetrieben, z.B. inhabergeführten Eckkneipen, wird weiterhin eine Marktbereinigung stattfinden.

Über CHD Expert / Marktplatz Hotel GmbH: Die Geschäftsbereiche reichen von Marktforschung über Direktmarketing bis zu Data Management. Die Firmenphilosophie steht unter der Überschrift „Wissen und machen!“. Das Unternehmen wurde 1997 als Marktplatz Hotel GmbH gegründet und gehört seit rund sieben Jahren zur international agierenden CHD Expert Group mit Niederlassungen in allen wirtschaftlich bedeutenden Ländern Europas sowie USA und Kanada. CHD Expert gehört zu den Preferred Partners des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Der Kundenkreis umfasst namhafte Unternehmen u.a. aus den Bereichen Food & Beverages, Ausstattung und Medien.

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Der deutsche Gast gibt pro Besuch 12,51 Euro aus

Quelle: CHD Expert, 16. Mai 2008

Studie von CHD Expert über Durchschnittsbon in deutscher Gastronomie – Leichte Steigerung seit 2006 – Restaurantbesuch am teuersten

Die Umsatzentwicklung in der deutschen Gastronomie ist moderat: Der Durchschnittsbon je Gast beträgt 12,51 Euro und damit nur vier Prozentpunkte mehr als vor zwei Jahren. Dies geht aus einer Untersuchung des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert, Scheeßel bei Hamburg, hervor. Das leichte Plus  in der Gastronomie ist auf allgemeine Preissteigerungen zurück zu führen. Aber: „Ein Drittel der Kneipen muss mit einem Durchschnittsumsatz von unter acht Euro auskommen – und dies bei zum Teil schweren Umsatzverlusten infolge des Rauchverbotes“, analysiert Thilo Lambracht, Geschäftsführer von CHD Expert Deutschland. Bei Restaurants tritt ein gewisses Luxusverhalten zutage – hier gibt der deutsche Gast mit 14,53 Euro überdurchschnittlich viel aus. In den gut zehn Prozent der gehobenen Restaurants steigt der Durchschnittsbon auf über 25 Euro. „Hier werden auch gerne einmal eine zweite Flasche Wein oder ausgefallene Desserts geordert“, berichtet Lambracht.

Auch in Bars, Clubs und Lounges wird gern konsumiert – der Durchschnittsbon beträgt hier 13,88 Euro. „Dies ist einerseits auf den Trend zu hochwertigen Cocktails oder auch auf Sondererlöse wie Clubeintritt zurück zu führen“, sagt Lambracht.

Über die Hälfte der gastronomischen Betriebe bewegen sich bei den Erlösen im Mittelfeld. „In den meisten Betrieben liegt der Durchschnittsbon zwischen neun und siebzehn Euro  und lässt damit wenig Spielraum“, berichtet Thilo Lambracht. Treten unvorhersehbare Umsatzeinbrüche oder drastische Preissteigerungen bei den Betriebskosten auf, sind schnell Arbeitsplätze in Gefahr.

In der klassischen Kneipe wird knapp über zehn Euro je Gast durchschnittlich umgesetzt, ebenso im Bistro. Schlusslicht ist das Café, das lediglich 6,50 Euro je Gast kassiert. „Dafür ist aber die Gewinnspanne bei Kaffee deutlich höher und meist die Gästefrequenz höher als in den anderen Gastronomieformen“, sagt Lambracht.

Für die Studie wurden im April diesen Jahres über 1.000 gastronomische Betriebe in ganz Deutschland befragt. Die Studie „Durchschnittsbon in der deutschen Gastronomie 2008“ ist ab Juli für €499,00 im Onlineshop von CHD Expert (http://shop.chd-expert.de) erhältlich.

Über CHD Expert: Die Geschäftsbereiche reichen von Marktforschung über Direktmarketing bis zu Data Management. Die Firmenphilosophie steht unter der Überschrift „Wissen und machen!“. Das Unternehmen wurde 1997 als Marktplatz Hotel GmbH gegründet und gehört seit rund sieben Jahren zur international agierenden CHD Expert Group mit Niederlassungen in allen wirtschaftlich bedeutenden Ländern Europas sowie USA und Kanada. CHD Expert gehört zu den Preferred Partners des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Der Kundenkreis umfasst namhafte Unternehmen u.a. aus den Bereichen Food & Beverages, Ausstattung und Medien.

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