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Wie viel Trinkgeld gibt ein guter Gast? Trinkgelder sind guter Brauch in Restaurants, in denen man gut bedient und beköstigt wird – Bookatable sagt, welche Trinkgeld-Regeln in der Gastronomie gelten

(Hamburg, 11. April 2013) Gute Arbeit sollte belohnt werden. Im Restaurant bedeutet das: zuvorkommender Service und eine gute Küche – Leistungen, die üblicherweise mit einem angemessenen Trinkgeld anerkannt werden. Doch wie viel Euro sind dabei angemessen? Und was, wenn das Essen so gar nicht schmeckt und der Kellner eher unhöflich bedient? Bookatable.de hat die wichtigsten Trinkgeld-Regeln für die Gastronomie zusammengetragen und sagt, wie, wann und in welcher Höhe ein Trinkgeld angemessen ist.

Trinkgeld

Die “Zehn-Prozent-Regel” – immer auf der sicheren Seite
Wer sich an der Höhe der Rechnung orientiert und etwa zehn Prozent dieser Summe für sein Trinkgeld ansetzt, ist prinzipiell gut beraten. Gemäß einer aktuellen Gastronomen-Umfrage von Bookatable gaben die meisten befragten Restaurantbesitzer an, dass gut drei Viertel ihrer Gäste zwischen sieben und zehn Prozent Trinkgeld bezahlen. Ausnahme: Bei Rechnungen über 100 Euro sinkt der gängige Prozentsatz. Dann reichen ungefähr fünf Prozent aus.

Unzufriedenheit spiegelt sich im Trinkgeld wider
Grundsätzlich gilt: Trinkgeld ist keine Pflicht! Wenn Service und Essen so gar nicht nach dem Geschmack des zahlenden Gastes waren, ist Kritik durchaus angebracht. Diese Kritik lässt sich wunderbar über das Trinkgeld ausdrücken – nämlich dann, wenn der Gast komplett auf dieses verzichtet. Wichtig: zusätzlich die Kritikpunkte sachlich und ruhig gegenüber dem Kellner oder Gastronom vertreten.

Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert
Man kennt das: Die Rechnung beträgt 12,40 Euro, was viele Gäste dazu animiert, auf 14 Euro aufzurunden. Das kann zu viel sein und ist nicht zwingend notwendig. Eine solche Summe auf 13,60 Euro zu erhöhen, liegt immer noch innerhalb der Zehn-Prozent-Regel und ist eine ausreichende Anerkennung für Service und Essen.

Anerkennung wird bar bezahlt Restaurantgäste, die mit Kreditkarte zahlen, sollten immer darauf achten, das Trinkgeld in bar zur Rechnung zu legen. Hintergrund: So fallen keine Gebühren für den Restaurantbetreiber an und der volle Betrag geht an die Servicekraft, die sich die Anerkennung schließlich auch verdient hat.

Trinkgeld ist eine persönliche Anerkennung
Viele Gäste lassen das Trinkgeld für ihren Kellner auf dem Tisch legen und verlassen anschließend das Restaurant. Das gilt als unhöflich. Denn: Jedes Trinkgeld ist eine persönliche Anerkennung für die geleistete Arbeit und diese sollte auch ebenso übergeben und von einem freundlichen “Dankeschön” begleitet werden.

Auch für Geschäftsleute gilt: auf die Quittung verzichten
Viele Geschäftsleute setzen die Kosten für ein Mittagessen steuerlich ab – ihr gutes Recht. Nur sollte in diesem Fall darauf verzichtet werden, eine spezielle Quittung auch für das Trinkgeld zu verlangen. Das erweckt den Eindruck, dass das Trinkgeld keine Anerkennung ist, sondern nur aus Eigennutz vergeben wird. Lösung: Auf jeder Bewirtungsquittung gibt es einen Platz, auf dem das Trinkgeld nachträglich eingetragen werden kann.