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Wichtige Argumente im Kampf gegen die Bettensteuer

Die Unsicherheit in den Chefetagen greift um sich: Wie entwickelt sich das nächste Geschäftsjahr angesichts der drohenden Wiederanhebung der Mehrwertsteuer und der Bettensteuer in immer mehr Städten und Gemeinden? Viele Parameter der Geschäfts- und Investitionsplanung hängen von diesen neuen Belastungen ab – zusätzlich getrübt durch die neue Flugsteuer – und sind momentan nicht kalkulierbar. Nachfolgend dokumentieren wir wichtige Argumente im Kampf gegen die Bettensteuer:

Executive Summary von Stefanie Heckel, Sprecherin des Dehoga-Bundesverbandes
Der DEHOGA lehnt eine “Bettensteuer” aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab – unabhängig davon, welch kreativen Namen die Kommunen dem Kind auch immer geben. Wir werden alle politischen und rechtlichen Mittel ausschöpfen, um
Bettensteuern zu verhindern.

Alle mit der Mehrwertsteuersenkung verbundenen positiven Impulse werden allein schon durch die Debatte über die neue Sonderabgabe für die Hotellerie zunichte gemacht. Es kann doch wohl nicht sein, dass Bund und Länder die Hoteliers entlasten und die Kommunen im gleichen Atemzug die Hand aufhalten und die Hotels mit neuen Abgaben belasten. Investitionen setzen eine verlässliche Politik voraus – in Bund, Ländern und natürlich auch in den Kommunen.

Anstatt dem lokalen Tourismus zu schaden, wären die Kommunen besser beraten, das Leistungspotenzial ihrer Hotellerie zu stärken, die vor Ort Arbeits- und Ausbildungsplätze schafft und dort ihre Steuern zahlt.

Weitere Informationen:
Stefanie Heckel
Pressesprecherin
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) & Hotelverband Deutschland (IHA)
Verbändehaus Handel-Dienstleistung-Tourismus
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Fon   +49 (0)30/72 62 52-32
Fax   +49 (0)30/72 62 52-42
Mobil +49 (0)171/4 44 13 63
[email protected]

www.dehoga.de
www.hotelverband.de
www.hotelsterne.de

Fachinformation: Bettensteuer/Kulturförderabgabe
(PDF-Download: http://www.medienunternehmung.de/downloads/dehoga-argumente-gegen-hotel-bettensteuer-kulturfoederabgabe-kulturtaxe.pdf)

Die Einführung einer kommunalen Bettensteuer ist verfassungswidrig und würde die Chancen, die sich aus der Mehrwertsteuersenkung für die Hotellerie ergeben, konterkarieren.

Worum geht es?
Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 wurde im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes
der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen von 19 auf sieben Prozent gesenkt.

Die daraus resultierenden Steuerausfälle wollen nunmehr zahlreiche Kommunen und Städte durch die Einführung einer „Bettensteuer“, teilweise als „Kulturförderabgabe“ bezeichnet, kompensieren.

Was fordern wir und warum?

•    Diskussionen sofort beenden!
Sämtliche politischen Diskussionen über die Einführung einer Bettensteuer oder Kulturabgabe sollten schleunigst beendet werden, um die Hotellerie nicht weiter zu verunsichern. Die Hoteliers wollen den Mehrwertsteuervorteil sinnvoll einsetzen. Solange über eine solche kommunale Strafsteuer für die Hotellerie gesprochen wird, kann keine vernünftige Investitionsplanung, Lohnerhöhung oder Preissenkung stattfinden. Die Politik muss wahrnehmen, dass die Einführung einer Bettensteuer auf kommunaler Ebene verfassungswidrig ist.

Eine kommunale Bettensteuer oder „Kulturabgabe“ konterkariert den Sinn des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Die Bettensteuer würde dafür sorgen, dass die positiven Effekte, insbesondere Investitionen vor Ort, nicht stattfinden könnten. Bereits die Diskussion über das Thema richtet Schaden an, weil Unsicherheit geschaffen und das Vertrauen der Unternehmer in die Berechenbarkeit und Stabilität der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen zerstört wird. Wer damit rechnen muss, dass Spielräume, die durch die Mehrwertsteuersenkung entstehen, durch eine kommunale Sonderabgabe wieder aufgezehrt werden, wird wünschenswerte Investitionen zurückstellen oder auf sie verzichten.

Statt reflexartig eine Neidsteuer einzuführen, sollten die Kommunen die positiven Effekte des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes auch im eigenen Interesse zur Entfaltung kommen lassen.

•    Bettensteuer ist verfassungswidrig!
Der DEHOGA hat ein verfassungsrechtliches Gutachten zu den geplanten Einführungen von Bettensteuern der Kommunen und Städte in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die von der Stadt Köln und anderen Kommunen geplanten Bettensteuern oder Kulturförderabgaben eindeutig verfassungswidrig sind.

•    Keine Strafsteuer für eine einzelne Branche!
Das Herausgreifen einer einzelnen Branche, die im Zuge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes entlastet worden ist, und ihre Belastung mit einer „Kontra-Steuer“ ist diskriminierend und völlig inakzeptabel. Auch die Begründung mit wirtschaftlich positiven Effekten des Kulturtourismus für die Hotellerie ist nicht überzeugend:
Vom (Kultur-)Tourismus profitieren nachweislich eine Vielzahl von Branchen, z.B. in erheblichem Umfang der Einzelhandel.

Auf der anderen Seite trägt die Hotellerie durch eigenfinanzierte Marketingmaßnahmen selbst erheblich zur Belebung des Tourismus bei und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität auch in anderen Branchen. Eine isolierte Belastung der Hotellerie ist daher inhaltlich nicht zu rechtfertigen.

•    Chancen der Mehrwertsteuersenkung nutzen!
Die Mehrwertsteuersenkung bedeutet für die Hotellerie in Deutschland endlich die Herstellung von Steuergerechtigkeit und damit Chancengleichheit mit ihren europäischen Mitbewerbern. In 21 von 27 EU-Mitgliedstaaten galten bereits seit langer Zeit reduzierte Mehrwertsteuersätze für die Hotellerie. Mit der Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in Deutschland haben die Betriebe nun dringend notwendige Spielräume bekommen, um in Gebäude und Ausstattung zu investieren, Arbeits- und Ausbildungsplätze in schwierigen Zeiten zu sichern und neue zu schaffen sowie noch attraktivere Preise bieten zu können.

•    Kein weiterer Wettbewerbsnachteil für einheimische Tourismuswirtschaft!
Angesichts der extrem schwierigen wirtschaftlichen Situation der Beherbergungsbranche ist eine kommunale „Bettensteuer“ nicht zu verkraften. Die Erhebung einer solchen Steuer oder Abgabe würde letztlich die Gäste treffen, da die Hotellerie angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation und fehlender kalkulatorischer Spielräume gezwungen wäre, diese Belastungen in Form höherer Preise an die Gäste weiter zu geben. Dies wäre ein weiterer Wettbewerbsnachteil für die einheimische Tourismuswirtschaft.

•    Fazit:
Der DEHOGA lehnt eine „Bettensteuer“ aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab und wird sich mit allen Mitteln – politisch und rechtlich – gegen die „Bettensteuerpläne“ auf kommunaler Ebene zur Wehr setzen.

Mehr Informationen über RA Jürgen Benad, Fon 030/72 62 52-46, [email protected]