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Wenn der Chef betrügt – Was für Whisteblower erlaubt ist und was nicht

Wenn der Chef betrügt - Was für Whisteblower erlaubt ist und was nicht

(Hamburg, 01. Januar 2015) Permanente Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, dramatische Hygienezustände in Kühlräumen und Betrug bei der Abrechnung von Trinkgeldern – die Liste der illegalen Praktiken in Betrieben der Gastronomie und Hotellerie wird immer länger. Längst bewerten Mitarbeiter ihre Chefs und Arbeitgeber bei Business-Plattfirmen wie kununu.com. Doch vielen ist das zuwenig und sie ziehen anonyme Anzeigen bei Behörden vor. Was sog. Whistleblower dürfen, und was nicht, erklären wir hier.

Wenn der Chef betrügt - Was für Whisteblower erlaubt ist und was nicht
Wenn der Chef betrügt – Was für Whisteblower erlaubt ist und was nicht

Zuallerst: Bevor man Interna aus der Firma in die Öffentlichkeit bringt, muss man über alle Fakten im Klaren sein. Beschuldigt man Vorgesetzt und die eigene Firma zu Unrecht, muss man mit Abmahnungen oder Kündigungen rechnen. Außerdem kann man dadurch schadenersetzpflichtig werden. Darauf weist Prof. Björn Gaul, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hin.

Wer Grund zur Annahme hat, dass es in der Firma illegale Machenschaften gibt und glaubt, dass eine interne Meldung an höhere Vorgesetzte oder den Betriebsrat nichts bringt, darf direkt zu Behörden gehen oder die Medien einschalten, allerdings nur wenn die Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist. Eine Kündigung aus diesem Grund ist nicht zulässig. Entsprechend urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Az. EGMR, 21.07.2011, 28274/08).

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat zum Thems Whistleblowing eine Übersicht der rechtlichen Regelungen herausgegeben (PDF Download): http://www.bundestag.de/blob/190436/2e01b3a139c2843f2d370f2f6a153323/whistleblower-data.pdf

Weitere Hinweise und Tipps gibt der private Verein Whistleblower Netzwerk: http://www.whistleblower-net.de


Snowden warnt: Spionage findet auch per Suchmaschine statt / Suchbegriff + IP-Adresse: Das Ergebnis sind börsenrelevante und vertrauliche Informationen
Für erfolgreiche Spionage muss ein Lauscher heute nicht mehr bis in das Unternehmensnetzwerk vordringen. In einem Interview rät so der Whistleblower Edward Snowden ausdrücklich von Google als Suchmaschine ab. Auch Wirtschaftsspionage ist dabei denkbar: “Wenn aus den verschiedenen Abteilungen die Internet-Suchprozesse über die IP-Adressen zusammengeführt werden, kann daraus leicht etwas über zukünftige Strategien oder aktuelle Probleme eines Konzerns gefolgert werden”, sagt Andreas Wiebe, IT-Experte und Betreiber der anonymen Suchmaschine Swisscows mit Sitz in der Schweiz. So verraten Patentrecherchen neue Entwicklungsgebiete und Unternehmensrecherchen die Wettbewerbsverhältnisse bis hin zu möglichen Firmenübernahmen. “Das Suchprofil eines Unternehmens aus den unterschiedlichen Abteilungen verrät außerordentlich viel”, so Wiebe weiter. Der Ex-NSA-Mitarbeiter Snowden hat bereits zugegeben, dass der amerikanische Geheimdienst NSA auch Wirtschaftsspionage betreibt und dazu auf alle Internetressourcen unter amerikanischer Flagge zugreift.

Dabei ist eine Recherche zu den IP-Adressen einfach – jeder SEO-Beauftragte kennt den Mechanismus. Über Google Analytics können Firmen den Traffic der eigenen Webseite analysieren. Wird von statischen IP-Adressen zugegriffen, ist der Firmenname sogar im Klarnamen angegeben. Eine IP-Adressrecherche kann zudem über öffentliche Plattformen ohne Probleme vorgenommen werden. Die Warnung von Edward Snowden und Andreas Wiebe geht dabei vor allem an die Unternehmens-IT: Es bedarf nicht nur einer sicheren Infrastruktur, sondern auch sicherer digitaler Werkzeuge. Dazu gehören die Wahl des Browsers und die Voreinstellung einer sicheren Suchmaschine. So sei der Google-eigene Browser Chrome keine Empfehlung, während unabhängige Browser wie Firefox mehr Sicherheit böten. In der Schweiz haben Unternehmen die Lücke bereits erkannt und stellen um: “Wir verzeichnen stark zunehmenden Traffic während der Geschäftszeiten, was für eine zunehmende betriebliche Nutzung spricht. Wir wissen allerdings nicht, welche Unternehmen das sind”, erklärt Andreas Wiebe.

Dabei sei die Gefahr nicht unbedingt die Suchmaschine alleine, aber umso mehr die Mitarbeiter dort oder die Institutionen, die darauf zugreifen können. “Ob Geheimdienst oder einzelner Mitarbeiter – wer über einen Algorithmus die Suchanfragen eines Unternehmens auswertet, hat wertvolle und börsenrelevante Informationen in der Hand”, beschreibt der Swisscows-Betreiber die möglichen Lücken. Die eigene Suchmaschine hat er nach den Schweizer Datenschutzvorgaben entwickelt, laut Wiebe sei das System sogar noch sicherer als Schweizer Banken: “Da wir die zugreifenden Internetnutzer nicht identifizieren, kann nicht einmal eine Sucher- statt Steuersünder-CD gebrannt werden”, so der IT-Experte.