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Wann werden Hotel-Anmeldungen auch in Deutschland vollständig digitalisiert? – Neuregelung im Bundesmeldegesetz nur ein Kompromiss

Anonym einchecken im Hotel: Meldeschein wird nicht geprüft - Sicherheitslücken im Gastgewerbe: Müssen die Meldeauflagen verschärft werden?

Berlin, 27. April 2016 – Hält das Meldewesen im deutschen Hotelgewerbe mit der digitalen Entwicklung noch Schritt? Zweifel daran äußerten am Mittwoch im Tourismusausschuss des Bundestages vor allem Vertreter der Opposition. Den Abgeordneten lag ein Bericht der Bundesregierung vor, “aus welchen Gründen in Deutschland von der Möglichkeit einer elektronischen Unterschrift für Meldescheine in Beherbergungsbetrieben abgesehen worden ist”.

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Hintergrund ist eine Neuregelung im Bundesmeldegesetz, die am 1. November in Kraft trat und nach dem Willen der Bundesregierung den Verwaltungsaufwand im Hotelsektor “wesentlich vereinfachen” soll. Die Gäste sind seither nicht mehr verpflichtet, ihren Meldezettel persönlich auszufüllen. Sie müssen ihn allerdings noch selbst unterschreiben. Die Vertreterin des Bundesinnenministeriums, Gabriele Eisel, sprach von einem “guten Kompromiss zwischen dem Interesse des Hotelgewerbes an der Entbürokratisierung und dem Interesse der Polizei an einem Mittel der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr”.

Die Mehrheit des Ausschusses sah es mit Blick auf die derzeit in ganz Europa prekäre Sicherheitslage ähnlich. “In der jetzigen Situation” müsse man die Regelung “einfach akzeptieren”, sagte die Abgeordnete der Linken Kerstin Kassner. Sie könne allerdings “nicht das Gelbe von Ei sein”. Die Frage sei, ob der Personalausweis zur Identifikation von Hotelgästen nicht doch ausreiche. Zumindest für Angehörige bestimmter Berufsgruppen, deren Tätigkeit mit häufigen Dienstreisen verbunden sei, wäre ein entsprechende Sonderregelung wünschenswert, meinte Kassner.

Der Obmann der Grünen, Markus Tressel, stellte die Frage, welchen Gewinn an Sicherheit sich die Bundesregierung von der eigenhändigen Unterschrift des Gastes auf einem Papierformular verspreche. Wenn jemand falsche Angabe mache, sei es recht gleichgültig, ob er die nun selbst oder elektronisch unterschreibe. Wenn das Ziel eine “Digitalisierung der Reisekette”, also weniger Bürokratie, sei, dürfe der Gesetzgeber nicht auf halbem Wege stehenbleiben: “Wir wollen ja nicht verzichten auf die Anmeldung.” Für viele Reisende zumal aus “anderen Kulturkreisen” sei es mittlerweile “völlig undenkbar”, dass sie überhaupt noch irgendetwas selber unterschreiben müssten. Dies sei von Vertretern des Hotel- und Gaststättengewerbes immer wieder zu hören.

Die Sozialdemokratin Gabriele Hiller-Ohm wies auf das Beispiel Österreichs hin. Dort sei das Meldeverfahren völlig digitalisiert, auch Unterschriften würden elektronisch erfasst. Der Christdemokrat Michael Donth gab zu bedenken, dass es naher Zukunft in den Hotels keine Rezeption mehr geben werde. Dann sei nicht einmal ein Tisch vorhanden, auf dem der Gast einen Zettel unterschreiben könne: “Die Entwicklung geht weiter. Es ist wichtig, dass wie nicht die Letzten sind.”

Die Vertreterin des Innenministeriums machte europarechtliche Gründe für die Regelung geltend. Laut Artikel 45 des Schengen-Durchführungsübereinkommens seien Meldevordrucke eigenhändig auszufüllen und zu unterschreiben. Insofern sei schon die geltende Neufassung des Bundesmeldegesetzes eine großzügige Interpretation. Die österreichische Regelung sei vermutlich europarechtswidrig. Zur Identifikation von Personen anhand ihre Handschriften sei es zudem erforderlich, auch die Abdrucktiefe zu ermitteln. Das sei mit der elektronischen Unterschrift nicht möglich.