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Tarifreform: Bundesvereinigung der Musikveranstalter und GEMA weiterhin im Dialog

(Berlin, 08. Oktober 2012) Ungeachtet der weiterhin unterschiedlichen Auffassungen über die Höhe der angemessenen Vergütung für die Musiknutzung im Veranstaltungsbereich, u.a. in Clubs und Discotheken, befinden sich die langjährigen Verhandlungspartner weiterhin in einem konstruktiven Dialog.

Schwerpunkt des Treffens war die seit Frühjahr im Raum stehende Gema-Tarifreform ab dem 1.4.2013, die grundlegende Änderungen für die Musiknutzung im Veranstaltungsbereich (außer Konzerte) vorsieht. Diese Tarifreform befindet sich zurzeit in einer gerichtlichen Überprüfung vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Um für alle beteiligten Partner Planungssicherheit zu erhalten, suchen die Vertragspartner nach praktikablen und verträglichen Zwischen- bzw. Übergangslösungen.

In der mehrstündigen Verhandlung wurde auch über den Abschluss eines Gesamtvertrages zum 1.1.2013 intensiv beraten. Dieser betrifft u.a. die Tarife für Hintergrund-/Tonträgermusik, Radio- und Fernsehwiedergabe, die nicht Gegenstand des Schiedsstellenverfahrens sind.

Die Verhandlungen werden fortgesetzt.