Skip to content

Zweitwohnungen

Davon dürfen sich Hotels eine Scheibe abschneidet: Airbnb bietet Authentizität - Anschluss an den Kiez (Screenshot: Airbnb)

Neues Urteil stärkt Airbnb: Zweitwohnungen in Berlin dürfen zeitweise an Touristen vermietet werden

    Berlin, 09. August 2016 – Airbnb & Co. haben wieder Aufwind: Zweitwohnungen in Berlin dürfen zeitweise an Touristen vermietet werden. Dafür müssen die Bezirksämter Ausnahmegenehmigungen erteilen, entschied nun das Verwaltungsgericht der Hauptstadt. Das wegweisende Urteil bedeutet einen Rückschlag für die Hotellerie, den Wildwuchs an unkontrollierten Beherbergungsalternativen einzudämmen.