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Wettbewerbswidrig

Noch ist das Grand Elysee Hotel Hamburg bei booking.com buchbar

Bundeskartellamt mahnt auch Booking.com wegen wettbewerbswidriger Meistbegünstigungsklauseln ab

    (Berlin, 02. April 2015) Das Bundeskartellamt hat mit booking.com auch den Marktführer unter den Buchungsportalen in Deutschland wegen der Verwendung von Meistbegünstigungsklauseln gegenüber Hotelpartnern formell abgemahnt. Mit solchen Vertragsklauseln verpflichtet booking.com die Hotels, nirgendwo günstigere Zimmerraten oder noch freie Kapazitäten als auf seinem Online-Portal anzubieten.

    EU-Kommission weitet Verfahren gegen MasterCard wegen wettbewerbswidriger Kartengebühren aus – Positives Signal für die Hotellerie – Dreesen: Grenzüberschreitendes Acquiring ermöglichen und Interbankenentgelte national wie international untersagen

      (Berlin, 18. April 2013) Die EU-Kommission hat mitgeteilt, ihre ohnehin schon laufenden Untersuchungen gegen MasterCard erheblich auszuweiten und ein weiteres förmliches Verfahren eingeleitet. Die Kommission untersucht nun auch die Konditionen für Kartenzahlungen von Kunden aus Nicht-EU-Staaten. Die anfallenden Interbankenentgelte bei MasterCard seien dabei höher als für Zahlungen von EU-Kunden. Es kommen zudem weitere Geschäftspraktiken von MasterCard auf den Prüfstand: So wird die Zulässigkeit der „Honor All Cards Rule“ geprüft, die einen Händler/Hotelier zur Annahme aller Kartenarten von MasterCard verpflichtet. Ferner kritisiert die EU-Kommission die Regeln im MasterCard-System, die einem Händler/Hotelier die Zahlungsabwicklung über einen möglicherweise kostengünstigeren ausländischen Acquirer verunmöglichen.