Bundeskartellamt mahnt auch Booking.com wegen wettbewerbswidriger Meistbegünstigungsklauseln ab
(Berlin, 02. April 2015) Das Bundeskartellamt hat mit booking.com auch den Marktführer unter den Buchungsportalen in Deutschland wegen der Verwendung von Meistbegünstigungsklauseln gegenüber Hotelpartnern formell abgemahnt. Mit solchen Vertragsklauseln verpflichtet booking.com die Hotels, nirgendwo günstigere Zimmerraten oder noch freie Kapazitäten als auf seinem Online-Portal anzubieten.