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Weltuntergang

Weltuntergang fällt aus – Ansprüche gegen Partyveranstalter unbegründet

    (Berlin, 06. Februar 2013) Ende Dezember 2012 haben eine Vielzahl von Gastronomen und Discothekenbetreibern Abmahnschreiben von zwei unterschiedlichen Rechtsanwaltskanzleien erhalten und sich ratsuchend an den Dehoga-Bundesverband und den Bundesverband deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe (BDT) gewandt. Hintergrund war, dass sich ein Gastronom den Begriff „Weltuntergang“ als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt im März 2012 hat schützen lassen. Dieser ließ Veranstalter von Weltuntergangspartys, die im Dezember des vergangenen Jahres veranstaltet wurden, aufgrund vorgeblicher Verletzung dieser Marke verwarnen und zur Abgabe von Unterlassungserklärungen auffordern. Weiterhin sollten die Abgemahnten einen pauschalen Schadenersatz zahlen und außergerichtliche Kosten erstatten. Der Wortlaut der Verwarnungsschreiben unterscheidet sich nur geringfügig. “Diese Schreiben sind aus Sicht des Dehoga sämtlich rechtswidrig, weil sie offensichtlich unbegründet sind”, teilte Justiziar Jürgen Band mit.

    Weltuntergang bringt Tourismusrekord: Hype um vermeintliche Apokalypse soll 52 Mio. Besucher anlocken

      Der weltweite Hype um die vom Maya-Kalender abgeleitete Weltuntergangstheorie hat sich nicht nur für den Buchhandel und die Filmindustrie als wahrer Goldesel entpuppt. Auch der mexikanische Tourismusverband erwartet aufgrund der allgemeinen Hysterie um den 21. Dezember 2012 neue Rekordumsätze. Von heute, Mittwoch, an – genau ein Jahr vor der vermeintliche Apokalypse – sollen laut offizieller Einschätzung insgesamt 52 Mio. Touristen in die ehemaligen Maya-Gebiete reisen. Das entspricht mehr als dem Doppelten der Zahlen, die Mexiko ansonsten in einem regulären Jahr an ausländischen Besuchern verbucht.