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Bundesgerichtshof verabschiedet feste Flugzeiten – Weniger Flexibilität bei kurzfristigen Nachfrageschwankungen befürchtet

    (Karlsruhe, 11. Dezember 2013) Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit seinem Urteil zum Thema “Bekanntgabe von Flugzeiten” den Anträgen des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) stattgegeben. Die höchstrichterliche Entscheidung bedeutet, dass Flugzeiten zukünftig entgegen dem Wortlaut der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) bereits bei Buchung einer Reise verbindlich genannt werden müssen. Laut Paragraph 6.2 BGB-InfoV müssen Veranstalter dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung lediglich eine “voraussichtliche Flugzeit” bestätigen. Gängige Praxis ist daher die Mitteilung der Flugzeiten mit Zusendung der Reiseunterlagen, die üblicherweise einige Wochen vor Abflug verschickt werden. Der VZBV sah darin eine Möglichkeit zur nachträglichen Flugzeitenänderung zu Lasten der Kunden und klagte.

    Hotelverband Deutschland (IHA): Verbraucherzentrale-Preisvergleich „methodisch zweifelhaft und eindimensional”

      Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gestern die deutsche Hotellerie im Zuge der Senkung des Mehrwertsteuersatzes erneut zu Preisreduzierungen aufgefordert und einen von ihr beim Institut für angewandte Verbraucherforschung (IFAV) beauftragten, nicht-repräsentativen Preisvergleich von Dezember- und Januar-Preisen als Beleg für “eher teurere als günstigere Übernachtungen” ins Feld geführt. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hält die Umfrage für methodisch zweifelhaft.