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vorläufige Insolvenzverwalterin

Hotelgutschein

Hotelgutscheine von Roomnight: Hotels müssen Voucher einlösen – Vorläufige Insolvenzverwalterin: Hotel zur Erfüllung der Leistung verpflichtet

    (Hamburg, 25. Juli 2015) Hoteliers und Gäste sind verunsichert: Durch das Insolvenzeröffnungsverfahren über Gutschein-Vermittler Roomnight sind offenbar zahlreiche Übernachtungsvoucher vakant. Die vorläufige Insolvenzverwalterin Ellen Meyer-Sommer (Kanzlei White & Case, Hamburg) stellt in einem Kommuniqué indes klar: Das Hotel muss die verkauften Gutscheine einlösen, da der Vertrag zwischen dem Gast und dem Hotelbetreiber gelte. Roomnight sei nur als Mittler tätig gewesen. Dies habe bereits ein Urteil des Amtsgericht Norderstedt vom April 2014 deutlich gemacht.