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Vorauszahlung

Urteil zu Vorauszahlungen bei Urlaubsreisen; Bei 20 Prozent ist Schluss – ADAC befürwortet verbraucherfreundliche Entscheidung

    Reiseveranstalter dürfen bei Buchung einer Pauschalereise von ihren Kunden nicht mehr als 20 Prozent des Reisepreises als Vorauszahlung verlangen. Dies entschied kürzlich das Landgericht Leipzig und schlug sich damit auf die Seite des Verbrauchers. Klauseln, die eine höhere Anzahlung vorsehen sind unzulässig. Der ADAC sieht in diesem Urteil (Az. 08 O 3545/10) eine weitere Stärkung des Verbraucherschutzes, da der Kunde vor willkürlichen Vertragbedingungen in der Reisebranche geschützt wird.