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Verwaltungsgerichtshof

Bettensteuer-Formel

Freiburg: Übernachtungsteuer ist rechtmäßig – Neues Grundsatzurteil gegen Hotels

    (Freiburg/Breisgau, 20. Januar 2015) Die Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau über die Erhebung einer Übernachtungsteuer vom 15. Oktober 2013 ist rechtmäßig. Die auf private Übernachtungen erhobene Steuer ist als örtliche Aufwandsteuer nicht gleichartig mit der Umsatzsteuer und darf beim Beherbergungsbetrieb als Steuerschuldner erhoben werden, der sie auf den Übernachtungsgast als eigentlichen Steuerträger abwälzen kann. Die mit der Übernachtungsteuer verbundenen Mitwirkungslasten der Beherbergungsbetriebe sind nicht unverhältnismäßig. Die Satzung verletzt auch nicht den allgemeinen Gleichheitssatz.

    Hygienepranger nun auch in Hessen vorläufig untersagt – Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigt rechtliche Einschätzung des Dehoga-Landesverbandes

      (Kassel, 15. Mai 2013) In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind die Webseiten schon abgeschaltet: Nun kommt auch das (vorläufige) Aus für den Hygienepranger in Hessen. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat nun in einem aktuellen Beschluss (vom 23. April 2013) im Rahmen eines Eilverfahrens die Veröffentlichung, die bloß auf allgemeine Hygienemängel hinweist, vollständig untersagt. Die Anprangerungen im Internet nach dem neuen § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sind damit verboten.

      Verbesserung der Verbraucherinformation: Wieder ein neues Gesetz

        (Berlin, 27. März 2013) Werden Missstände in der Lebensmittelproduktion festgestellt, wie jüngst der Nachweis nichtdeklarierten Pferdefleischs in Lasagne, so ist es nur eine Frage der Zeit, bis Rufe nach strengeren Gesetzen – und besseren Kontrollen – laut werden. Rekordverdächtig ist in diesem Zusammenhang eine aktuelle Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).

        Hygienepranger: Aus nun auch in München – Bayerische Verwaltungsrichter zweifeln Konformität mit Europarecht an – Ähnliches Urteil in Baden-Württemberg

          (München, 26. März 2013) Vorläufiges Aus für den „Hygienepranger“ nun auch in München: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) untersagt der Stadt München vorläufig, die bei amtlichen Lebensmittelkontrollen festgestellten Hygienemängel im Gastgewerbe auf der eigenen Internetplattform zu veröffentlichen. Die aktuelle Regelung gehe nicht knform mit dem geltenden Europarecht, heißt es zur Begründung. Ende Januar hatte bereits der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Hygienepranger im Ländle vorläufig untersagt.