Berlin: Ferienwohnungen im Wohngebiet verboten – Urteil: Vermietung ist rücksichtslos
(Berlin, 03. März 2014) Wichtiges Urteil für die Hotellerie: Die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet kann gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss der 13. Kammer vom 21. Februar 2014/VG 13 L 274. 13).