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Vermieter

Symbolfoto: Airbnb

Es geht nur mit Airbnb, nicht dagegen

    Berlin/Wien, 16. Februar 2017 – Airbnb gewinnt immer weiter an Boden: In Wien gibt es 8.000 Vermieter, in Berlin sind es sogar über 12.000. Obwohl Hoteliers und lokale Politiker dagegen Sturm laufen, gewinnt die Vermietungsplattform auch bei Geschäftsreisen enorm.

    Gloveler startet durch: Noch mehr Onlinebuchungen für private Vermieter - Mit Cultuzz Digital Media als IT-Partner wird Deutschland endlich komplett buchbar gemacht - Anbindung an Channel Management System ist Durchbruch bei Internetreservierungen

    Gloveler startet durch: Noch mehr Onlinebuchungen für private Vermieter – Mit Cultuzz Digital Media als IT-Partner wird Deutschland endlich komplett buchbar gemacht – Anbindung an Channel Management System ist Durchbruch bei Internetreservierungen

      Berlin/Karlsruhe, 10. November 2016 – Für private Vermieter bleibt es kostenfrei: Gloveler.de, das mehrfach ausgezeichnete Buchungsportal für Ferienunterkünfte, startet mit Anbindungen an alle wichtigen Reservierungsdienstleister weltweit durch. Möglich macht es IT-Partner Cultuzz Digital Media, der mit seinem erfolgreichen Channel-Management-System für die nötigen Schnittstellen zu Airbnb, Booking.com, Expedia, HRS und etlichen anderen sog. Online Travel Agencies (OTA) sorgt.

      Warum Airbnb der Hotellerie schadet – oder doch nicht?

        Berlin, 23. Mai 2016 – Airbnb sei eine Bereicherung und vergrößere den Kuchen: Dies meint Alexander Schwarz, Deutschlandchef des Buchungsportals für private Betten. Allein im vergangenen Jahr seien 570.000 Übernachtungen vermittelt worden, notierte er nun in einem Gastbeitrag für Xing.

        "Normale" Untermieter? Ständig wechselnde Touristen fallen nicht unter diese Kategorie

        "Normale" Untermieter? Ständig wechselnde Touristen fallen nicht unter diese Kategorie

          (Berlin, 06. Oktober 2014) Selbst wer vom Eigentümer eine offizielle Erlaubnis zur Untervermietung seiner Wohnung erhält, der hat damit noch keinen Freibrief für jegliche ihm vorschwebende Art der Untervermietung. In der Regel sind damit nämlich längerfristige Nutzungen gemeint. Kommt ein Mieter auf die Idee, er könne seine Wohnung tageweise oder wochenweise Touristen zur Verfügung stellen, dann sollte er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dafür sicherheitshalber eine Extra-Genehmigung einholen. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 210/13)

          Urteil: Privatwohnung darf nicht zum Hotel werden – Grundsatzentscheidung am Bundesgerichtshof wichtig für Hotellerie

            (Karlsruhe, 09. Januar 2014) Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters dürfen Mieter ihre Wohnung an Touristen untervermieten. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden. Die Vermietung an Touristen sei etwas anderes als die Wohnung dauerhaften Untermietern zu überlassen, heißt es in dem Urteil. Die Richter gaben den Vermietern einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Berlin recht. Sie hatten ihren Mieter verklagt, weil dieser die 42-Quadratmeter-Wohnung tageweise an Touristen untervermietet hatte. Zwar war ihm seit 2008 die Untervermietung „ohne vorherige Überprüfung“ erlaubt. Damit seien jedoch nicht Touristen gemeint gewesen, argumentierten die Vermieter. Diese Grundsatzentscheidung engt die weit verbreitete Möglichkeit, private Wohnungen als Hotelersatz anzubieten, ein und ist ein Sieg für die Hotellerie.