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Verfassungsbeschwerde

Absolutes Gastro-Rauchverbot in Bayern: Verfassungsbeschwerde erfolglos – BVG nennt Existenzgefährdung „gerechtfertigt“

    Schlechte Karten für das Gastgewerbe: Das seit 1. August geltende absolute Rauchverbot in bayerischen Gastbetriebe wird nicht aufgeweicht. Eine Verfassungsbeschwerde einer Pilsbar-Inhaberin und einer Raucherin wurden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht angenommen. „Die strikte Neufassung des Rauchverbots verletzt weder die Beschwerdeführerinnnen als Raucherin noch als Inhaberinnen von Gaststätten in ihren Grundrechten“, so eine Pressemitteilung des BVG.