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Verbraucherzentrale Bundesverband

Bundesgerichtshof verabschiedet feste Flugzeiten – Weniger Flexibilität bei kurzfristigen Nachfrageschwankungen befürchtet

    (Karlsruhe, 11. Dezember 2013) Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit seinem Urteil zum Thema “Bekanntgabe von Flugzeiten” den Anträgen des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) stattgegeben. Die höchstrichterliche Entscheidung bedeutet, dass Flugzeiten zukünftig entgegen dem Wortlaut der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) bereits bei Buchung einer Reise verbindlich genannt werden müssen. Laut Paragraph 6.2 BGB-InfoV müssen Veranstalter dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung lediglich eine “voraussichtliche Flugzeit” bestätigen. Gängige Praxis ist daher die Mitteilung der Flugzeiten mit Zusendung der Reiseunterlagen, die üblicherweise einige Wochen vor Abflug verschickt werden. Der VZBV sah darin eine Möglichkeit zur nachträglichen Flugzeitenänderung zu Lasten der Kunden und klagte.

    Buttonlösung zeigt Wirkung: Viele Kostenfallen im Internet sind nicht mehr abrufbar

      Nach Inkrafttreten der Buttonlösung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) 109 Webseiten daraufhin überprüft, ob sie der neuen Regelung entsprechen. Das Fazit ist positiv: 92 Prozent der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, sind derzeit nicht mehr aufrufbar oder eine Anmeldung ist nicht mehr möglich. Vorsicht ist aber weiterhin geboten.

      Hotelverband Deutschland (IHA): Verbraucherzentrale-Preisvergleich „methodisch zweifelhaft und eindimensional”

        Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gestern die deutsche Hotellerie im Zuge der Senkung des Mehrwertsteuersatzes erneut zu Preisreduzierungen aufgefordert und einen von ihr beim Institut für angewandte Verbraucherforschung (IFAV) beauftragten, nicht-repräsentativen Preisvergleich von Dezember- und Januar-Preisen als Beleg für “eher teurere als günstigere Übernachtungen” ins Feld geführt. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hält die Umfrage für methodisch zweifelhaft.