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Störerhaftung

Betreiber öffentlicher Hotspots mehr denn je in der Pflicht: EuGH-Urteil zu Störerhaftung kein Freibrief für Wlan-Anbieter – Betreiber öffentlicher Wlan-Netze diversen Risiken ausgesetzt – Isolierte Lösungen wichtig

    Berlin, 11. September 2016 – Die aktuelle Störerhaftungsdebatte bei freien Wlan-Hotspots rückt den öffentlichen Internetzugang erneut ins Rampenlicht. Doch unabhängig von der problematischen Rechtslage, über die am 15. September entschieden wird, warten auf die Betreiber von Hotspots auch künftig weitere Herausforderungen.

    Bahn frei für kostenfreies Wlan in Hotels und Gastronomie – Endlich fällt die Störerhaftung

      Berlin, 11. Mai 2016 – Endlich gibt es Rechtssicherheit: Die große Koalition aus Union und SPD habe sich auf den Wegfall der sog. Störerhaftung für kostenfreies Wlan in Hotellerie und Gastronomie geeinigt. Dies berichtet das “Handelsblatt”. Die Bundesregierung verzichte sogar auf Auflagen für Profi-Gastgeber, für spezielle Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung illegaler Downloads sorgen zu müssen. Dies soll den Ausbau der kostenfreien Wlan-Hotspots in Deutschland beschleunigen.

      So geht Wlan einfach und schnell

        (Hamburg, 22. Juni 2015) Per Klick online: Wlan-Zugang kann so einfach sein. Schnelle, unkomplizierte Internetverbindung ohne Passwort – das bieten immer mehr pfiffige Gastronomen mit Servicepartnern wie Airfy (ab 13 Euro im Monat) und AEO (ab 9,90 Euro/Monat). Offenbar lassen sich immer mehr Profi-Gastgeber von den Haftungsregelungen nicht mehr abschrecken und verzichten auf komplizierte Anmeldeprozeduren – was sich bei der Gästezufriedenheit widerspiegelt.

        Zertifizierte VDR-Tagungshotels müssen nun WLAN anbieten

        Befreiungsschlag für Wlan-Nutzung: Störerhaftung soll fallen – Bundesregierung legt neuen Gesetzesentwurf vor

          (Berlin, 13. März 2015) Störerhaftung ade: Der neue Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Wlan-Hotspots befreit die Hotellerie und Gastronomie von teuren Zwischenlösungen. Künftig können Gastro-Unternehmer selbst Hotspots anbieten, ohne Gefahr zu laufen, für illegale Downloads der Wlan-Nutzer zur Verantwortung gezogen zu werden. Bisher war das nur über Extra-Provider für viel Geld möglich.

          Großes Potenzial von Wlan in Deutschland bislang ungenutzt

            (Berlin, 06. November 2014) Deutschland verfügt aktuell über rund eine Million öffentlich zugänglicher Wlan-Hotspots. Davon sind jedoch lediglich 15.000 tatsächlich offene und frei zugängliche Hotspots, die Nutzer ohne Registrierung oder Identifikation für den Netzzugang verwenden können. Zu diesem Ergebnis kommt eine von Eco–Verband der deutschen Internetwirtschaft durchgeführte Erhebung zum Status Quo und den technischen Möglichkeiten öffentlicher Wlans in Deutschland. Mit ein Grund für diese im Vergleich zu anderen Industrieländern auffallend geringe Verbreitung offener Wlan-Zugänge ist die Rechtsunsicherheit und die weltweit nahezu einmalige Inanspruchnahme im Rahmen der sogenannten Störerhaftung, die kleinere Gewerbetreibende und Privatpersonen vielfach davon abhält, ihren Wlan-Zugang frei zugänglich und öffentlich zur Verfügung zu stellen, aus Angst davor, für eventuelle Rechtsverletzungen Dritter zur Verantwortung gezogen zu werden. Eco befürwortet daher die von der Bundesregierung zuletzt in der Digitalen Agenda angekündigte Verbesserung der Rechtssicherheit für Betreiber von Wlans.