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Röhrchen pusten

Alkoholtester in Frankreich ab 1. Juli Pflicht: Röhrchen müssen französischer Norm entsprechen – ADAC: In Deutschland erst ab Spätsommer erhältlich

    Die Sommerreisewelle steht kurz bevor und wer seinen Urlaub mit dem Auto in Frankreich verbringt, muss ab dem 1. Juli 2012 einen Alkohol-Schnelltester im Fahrzeug haben. Von dieser neuen Mitführpflicht sind alle Fahrzeuge betroffen, sie gilt also auch für Motorradfahrer. Neben den Einwegtestern auf chemischer Basis sind auch elektronische Atemalkoholtester zugelassen. Allerdings müssen die Tester gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein. Laut ADAC Informationen sind die für Frankreich zugelassenen Tester in Deutschland voraussichtlich erst im Spätsommer erhältlich.