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Revision

Kölner Bettensteuer: Endgültig rote Karte durch Bundesverwaltungsgericht

    (Leipzig/Köln, 12. August 2013) Endgültig rote Karte durch das Bundesverwaltungsgericht: Die Kölner Bettensteuer in ihrer alten Fassung ist nun Vergangenheit. Das Gericht wies die Beschwerde der Stadt Köln gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom Januar zurück. Damit seien die rechtlichen Mittel ausgeschöpft, heißt es vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.