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Reisepreise

Wichtiges Grundsatzurteil: BGH begrenzt Reise-Anzahlungen auf 20 Prozent bis 30 Tage vor Reisebeginn

    (Karlsruhe, 11. Dezember 2014) Anzahlungen für Reise dürfen nur in Ausnahmefällen mehr als 20 Prozent betragen. Dieses wichtige Grundsatzurteile fällte nun der Bundesgerichtshof. “Bei 20 Prozent sollte Schluss ein”, sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck in Karlsruhe. Die Unternehmen können von ihren Kunden zwar unter Umständen höhere Anzahlungen verlangen. Sie müssten das dann aber sachlich rechtfertigen können, hieß es (Az.: X ZR 85/12 u.a.).