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Rauchfrei

Rauch no – Dampf go? Verbote und Gebote der Nutzung von E-Zigaretten bundesweit uneinheitlich

    (Hamburg, 04. April 2014) In jüngster Vergangenheit gab es in der Debatte um den Genuss von E-Zigaretten in der Öffentlichkeit eine erhebliche Wendung. Laut des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln ist eine Nutzung in gastronomischen Einrichtungen wie Gaststätten oder Kneipen nicht verboten, da bei Nutzung keine Verbrennung und Rauchentwicklung im eigentlichen Sinne stattfindet. „Im technischen Sinne betrachtet, ist die Schlussfolgerung des Verwaltungsgerichtes folgerichtig und bestätigt damit auch den Aspekt einer Alternative zu herkömmlichen Zigaretten“, sagt Martin Lehmann von mr-smoke.de, einem Onlineshop für E-Zigaretten.